Beschlussvorlage - B/17/5553
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 59 E: Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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12.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Sachverhalt
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß den kommunalen Regelungen zuständigen Gremien der Städte behandelt.
Der 1,5 ha große Änderungsbereich im Stadtteil Burgaltendorf umfasst die Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg, die bereits seit längerer Zeit brach liegen. Er bezieht auch die südlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäude an der Holteyer Straße mit ein. Aufgrund der im Umfeld bereits vorhandenen Wohnbebauung sowie der Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf ist die Umnutzung der brachliegenden Fläche für eine Wohnbebauung sinnvoll.
Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) wird der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft mit der nachrichtlichen Übernahme „Wasserschutzgebiet (Zone I-IIIB) in Planung“ dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden, setzt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umnutzung der brachliegenden Fläche des Tennisclubs die Änderung des GFNP voraus.
Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Als erster Verfahrensschritt wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 das landesplanerische Anpassungsverfahren gem. § 34 Abs. 1 LPlG (Abfrage bei der Regionalplanungsbehörde der für das Plangebiet maßgeblichen Ziele der Raumordnung) erfolgen.
Das Scoping (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im 4. Quartal 2024 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.
Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Beteiligungsbeschluss. Dem Beteiligungsbeschluss folgen die Veröffentlichung bzw. förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss, der in den Räten aller beteiligten Städte erfolgt) bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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565,9 kB
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