Beschlussvorlage - B/17/5717
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung über die Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen in den Gesellschafterversammlungen der WT Oberhausen GmbH (künftig OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH) und der LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Meryem Üzrek
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras und dem Ratsmitglied Holger Ingendoh am 15.08 / 19.08.2024 getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
(Drucksache B/ 17/ 5593).
Als Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der WT Oberhausen GmbH wird befristet bis zum 23.09.2024 Thomas Willecke bestellt.
Als Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der LAH Luise- Albertz-Halle Oberhausen GmbH wird befristet bis zum 23.09.2024 Thomas Willecke bestellt.
Bezug
Drucksache B/17/5192
Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen; Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH („OWT“) und Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH („LAH“)
Drucksache B/17/5440
Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen; Abspaltung des operativen Geschäfts der Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH („LAH“) sowie der OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH („OWT“) Verschmelzung der OWT auf die LAH und Ausgliederung von Immobilien der Stadt auf die Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH („TZU“)
Sachverhalt
Am 15.08 / 19.08.2024 haben der erste Beigeordneter und Stadtkämmerer Herr Apostolos Tsalastras und das Ratsmitglied Holger Ingendoh nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 15-37 der Anlage (Drucksache B/17/5593) Bezug genommen.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat der staft in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Dazu dient diese Drucksache.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,3 kB
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