Beschlussvorlage - B/17/5698
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Matthias Frerix
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Stadt Oberhausen sich an den Kosten, die nicht durch eine Bundesförderung abgedeckt sind, mit einem Eigenanteil von 30% (4.441.080 €) brutto an den Gesamtkosten der Sanierung beteiligt.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuschusspflichtigen Mitgesellschafter, der RVR und die Stadt Bottrop, ihre Anteile ebenfalls sicherstellen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt im Haushaltsjahr 2024 einen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung in Höhe von 357.000 EUR im Auftrag 950015041500 "Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh" beim Sachkonto 531500 "Aufwendungen für Zuschüsse an Beteiligungen"
Deckungsvorschlag:
Kein Deckungsvorschlag, daher Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsjahr 2024 wird ein Betrag in Höhe von 357.000 EUR im Auftrag 950015041500 "Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh" beim Sachkonto 531500 "Aufwendungen für Zuschüsse an Beteiligungen" fällig, der überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss. Ein Deckungsvorschlag kann nicht erfolgen, insofern ergibt sich eine Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Budget zur Zahlung des Eigenanteils am Neubau Solebad Vonderort in den Jahren 2025 und 2026 wird im Finanzplan bei der Produktgruppe 1504 ‚Anteile an Unternehmen‘ bei der Finanzposition 7300.00 ‚Aufzahlungen für Zuschüsse an Beteiligungen‘ eingeplant.
Durch die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) jeweils am Jahresende entsteht vorerst kein Aufwand. Dieser entsteht erst nach Fertigstellung durch sukzessive Auflösung des ARAP. (Hierzu wird auf den § 44 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW verwiesen)
Sachverhalt
Beschluss des Rates der Stadt aus dem Jahr 2023
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 (Drucksache-Nr. B/17/3962-01) mehrheitlich beschlossen, dass sich die Stadt Oberhausen an dem Förderaufruf des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beteiligt und die Kosten für die Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort in Höhe des Eigenanteils nach den Bedingungen des Förderprogramms übernimmt.
Der damalige Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt, dass
- Fördermittel des Bundes bewilligt werden und
- die Mitgesellschafter der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR), der Regionalverband Ruhr und die Stadt Bottrop, die Finanzierung Ihrer Anteile sicherstellen.
Stand des Verfahrens zur Bewilligung der Förderung
Nachdem sich die Stadt Oberhausen an dem vorgenannten Förderaufruf beteiligt hatte, teilte das BMSWB der Stadt am 15.03.2024 mit, dass die eingereichte Interessenbekundung für die Förderung des Projekts mit einer maximalen Förderung von 6,0 Mio. EUR berücksichtigt. Auf der Grundlage dieser Zusage ist von der Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheides zu stellen. Dieser Zuwendungsbescheid wird Grundlage für die Umsetzung des Projektes. Die Planung und Realisierung wird durch die FMR erfolgen. Die bewilligten Fördermittel werden auf der Grundlage eines Weiterleitungsvertrages der FMR zur Verfügung gestellt. Die Eigenanteile werden der FMR durch die Gesellschafter als Zuschuss gewährt.
Die Gesellschafter Stadt Oberhausen und Stadt Bottrop haben verabredet, dass die Finanzierung die auf diese beiden Gesellschafter entfallenden Eigenanteile im den Haushaltsplänen veranschlagt und somit sichergestellt ist. Der RVR hat seinen Beschuss bereits in der Verbandsversammlung am 28.06.2024 unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Städte Oberhausen und Bottrop die Finanzierung ihrer Anteile ebenfalls sicherstellen; der Rat der Stadt Bottrop fasst den Beschluss am 17.09.2024.
Die FMR hat Ende April einen Ausgabe- und Finanzierungsplan beim Fördermittelgeber und einen ersten groben Bauzeitenplan eingereicht zur Vorbereitung eines am 20.06.2024 stattgefundenen Koordinierungsgespräches mit dem Fördermittelgeber.
Im Koordinierungsgespräch zu den Einzelheiten des Förderantrages am 20.06.2024 hat der Fördermittelgeber darauf hingewiesen, dass dem Fördermittelantrag Ratsbeschlüsse der Städte Oberhausen und Bottrop in aktueller Fassung beizufügen sind, welche eine Auflistung und eine verbindliche Erklärung der zu erbringenden Eigenmittel zum Inhalt haben.
Die Stadt Oberhausen erklärt daher durch den Beschluss dieser Vorlage, dass sie sich mit einem Eigenanteil von 30% an den nicht geförderten Gesamtkosten beteiligen wird.
Die entsprechenden Ratsbeschlüsse müssen zusammen mit dem noch zu stellenden Antrag bis zum 30.09.2024 eingereicht werden.
Kostenschätzung und Auswirkung auf den Haushalt
Die aktuelle Kostenschätzung geht für die Sanierung des Solebads im Revierpark Vonderort mit Erweiterung von einem Projektvolumen von rd. 18,5 Mio. € netto aus (für den in 2022 angedachten Ersatzneubau wären mindestens 26,0 Mio. € netto angefallen). Aufgrund der Förderzusage in Höhe der maximal unter dem Programm zu erreichenden Fördersumme in Höhe von 6,0 Mio.€ wäre demnach von der Stadt Oberhausen (nach Abzug der Eigenanteile der beiden Mitgesellschafter RVR und Stadt Bottrop) ein Eigenanteil in Höhe von rd. 4,4 Mio. € brutto aufzubringen.
Nachfolgend sind die zu erwarteten Kosten laut Förderantrag der Stadt Oberhausen dargestellt:
Kosten Bundesmittel Kommunale hiervon Anteil
Eigenmittel Stadt Oberhausen (30%)
18.440.000 € 6.000.000 € 12.440.000 € 3.732.000 € netto bzw. 4.441.080 € brutto
Aufgrund des vollständigen Vorsteuerabzugs aus Sanierungs- / Herstellungskosten erfolgt der Zuschuss auf die Nettobeträge.
Die FMR hatte den Gesellschaften eine Übersicht über die Mittelbedarfe der Jahre 2024 – 2026 vorgelegt. Der Oberhausener Anteil wurde wie folgt festgelegt:
2024: 357.000 €
2025: 2.856.000 €
2026: 1.228.080 €
4.441.080 €
Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber dem ersten Beschluss nicht geändert; die Einstellung in die jeweiligen Haushalte ist erfolgt.
In der Bilanz der FMR würde neues Anlagevermögen auf der Aktivseite und ein Sonderposten auf der Passivseite in gleicher Höhe entstehen. Beide Bilanzposten würden jährlich über die Nutzungsdauer in gleicher Höhe abgeschrieben bzw. aufgelöst werden. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der FMR würden sich somit neutralisieren. In der Folge würden sich die Betriebskostenzuschüsse, die die Gesellschafter an die FMR entrichten, aufgrund der Finanzierung der alternativen Lösung nicht erhöhen.
Um das Bilanzierungsziel der FMR aus Sicht der kommunalen Bilanz erreichen zu können, ist eine Auszahlung des Zuschusses auf der Grundlage eines förmlichen Zuwendungsbescheides mit einer Gegenleistungsverpflichtung und zeitlicher Zweckbindung notwendig. Öffentliche Zuschüsse, die auf dieser Grundlage gewährt werden, werden in der kommunalen Bilanz unter den „Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesen und entsprechend der Zweckbindungsfrist ratierlich aufgelöst (§ 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO NRW).
Daher empfiehlt es sich, dass zwischen den kommunalen Anteilseignern der FMR eine Abstimmung in Bezug auf Dokumentation und Bilanzierung des Vorganges erfolgt.
Ausblick auf die Umsetzung des Projektes bei Bewilligung der Förderung
Die Geschäftsführung der FMR geht von einer voraussichtlichen Bauzeit von 20 Monaten bei einem frühesten Baubeginn im Frühjahr 2025 aus, vorausgesetzt erforderliche Genehmigungen erfolgen entsprechend dieser Planung.
Hinzuweisen ist auf den Umstand, dass das Freibad vermutlich in den Jahren 2025 und 2026 während der Bauphase nicht betrieben werden kann. Das Freibad ist an die Technik des Solebades angeschlossen, so dass im Zuge der Abrissmaßnahmen die Technikstränge und alle technischen Komponenten im Solebad getrennt bzw. ausgebaut werden. Ob eine Öffnung des Freibades im Jahr 2026 technisch möglich ist, hängt mit dem Baufortschritt zusammen.
Während der rund zweijährigen Bauzeit entfallen somit sämtliche Umsatzerlöse aus dem Bad- und Freibadbetrieb. Gleichzeitig fallen keine Energiebezugskosten für den Badbetrieb an. Lediglich das Freizeithaus wird weiterhin betrieben und muss somit bewirtschaftet werden.
21 Mitarbeitende der Betriebsstätte Vonderort werden auf andere Betriebsstätten verteilt, um hier dringend notwendige Personalbedarfe zu decken. Hierdurch reduzieren sich die Personalkosten in der Betriebsstätte Vonderort erheblich, während die Personalkosten in den übrigen Betriebsstätten im Zuge der Fluktuation nicht ansteigen sollen.
