Beschlussvorlage - B/16/0975-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)die Aufstellung eines Bebauungsplans, der im Wesentlichen öffentliche Verkehrsfläche  festsetzen soll, für das im Plan des Bereichs 5-1 -Stadtplanung- vom 05.06.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 725);

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

Der Bebauungsplan Nr. 725 soll die Rechtsgrundlage für die Herstellung (Neuausbau) der Erschließungsanlage Hansastraße zwischen Duisburger Straße und Buschhausener Straße bilden. Die Ausbaukosten für diesen Straßenabschnitt betragen insgesamt ca. 1.760.000 €. Abzüglich der Fördergelder und Anliegerbeiträge verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von ca. 330.000 €.

 

 

b) Sonstigekeine

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Lage des Plangebiets im Stadtbereich

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Oberhausen, Flur 8 und 9, und wird wie folgt umgrenzt:

 

Südliche und westliche Grenze des Flurstücks Nr. 155, Flur 8; südwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 154 bis zum nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 399, jeweils Flur 8; von dort rechtwinklig abknickend zur nordöstlichen Grenze des Flurstücks Nr. 154, Flur 8; nordöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 154, Flur 8; westliche Grenze des Flurstücks Nr. 155, Flur 8; südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 153 bis zum westlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 329, jeweils Flur 8; von dort rechtwinklig abknickend zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 535, Flur 8; westliche Grenzen der Flurstücke Nr. 535 und 155, Flur 8; nordwestliche Grenzen der Flurstücke Nr. 31 und 30, Flur 8; rechtwinklig abknickend zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 151, Flur 8; ca. 5 m entlang der nordöstlichen Seite des Gebäudes Duisburger Straße 89; abknickend zum südwestlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 22, Flur 9; westliche Grenze des Flurstücks Nr. 22, Flur 9; diese verlängert bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 20, Flur 9; nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 20, Flur 8, einschließlich deren Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 339, Flur 9; östliche Grenzen der Flurstücke Nr. 339, Flur 9, sowie Nr. 151 und 155, Flur 8.

 

Die Abgrenzung ist auch der als Anlage beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.

 

  1. Planungsanlass

 

Die Hansastraße gilt als verkehrswichtige Straße im Straßennetz der Stadt Oberhausen und fungiert bereits als innerörtliche Hauptverkehrsstraße sowie als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Dieser, bisher nicht klassifizierte, Teilabschnitt der Hansastraße verläuft in Süd-Nord-Richtung und verbindet die L 215 - Hansastraße (Südwest-Nordost-Richtung) über die L 452 - Duisburger Straße (ebenfalls Südwest-Nordost-Richtung) mit der übergeordneten B 223 - Mülheimer Straße (Süd-Nord-Richtung). Somit fungiert die Hansastraße als Bindeglied zwischen den Oberhausener Stadtteilen Alt-Oberhausen/Altstaden mit Sterkrade/Osterfeld. Sie dient als wichtige Entlastungsstraße für die Verbindung L 215 - Buschhausener Straße und L 452 - Duisburger Straße.

 

Da der bauliche Zustand der Straße (teilweise Kopfsteinpflaster) äußerst schlecht ist, wird dieser Straßenabschnitt auf Dauer sehr unterhaltungsintensiv. Auch die vor-handenen Nebenanlagen sind in sehr schlechtem Zustand, wodurch die Unfallgefahr für die Verkehrsteilnehmer dort sehr hoch ist. Die Gehwege und die nicht benutzungs-pflichtigen Radwege weisen erhebliche Schäden z. T. durch Wurzelwuchs der vor-handenen Bäume auf.

 

Die Hansastraße soll deswegen zwischen Buschhausener Straße (L 215) und Duisburger Straße (L 452) ausgebaut, eine Neuaufteilung der vorhandenen Verkehrs-flächen vorgenommen und eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrsverhältnisse erzielt werden. Insbesondere soll der Radverkehr mittels Schutzstreifen auf der Fahr-bahn gesichert und das Parken neu geordnet werden.

 

Für die Beantragung von Fördergeldern sowie zum Zwecke der rechtmäßigen Her-stellung der Erschließungsanlage Hansastraße (zwischen Buschhausener Straße und Duisburger Straße) im Sinne des § 125 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein Bebauungsplan aufgestellt und darin die Straßenbegrenzungslinien und die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Ausbauplan festgesetzt.

 

  1. Hauptplanungsziele

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 725 wird folgendes Hauptplanungsziel verfolgt:

 

-Festsetzung der Straßenbegrenzungslinien und öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Ausbauplan.

 

  1. Verfahrensablauf

 

Der Verfahrensablauf des Bebauungsplans Nr. 725 stellt sich wie folgt dar:

 

-Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplans;

 

-Öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses;

 

-1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB;

 

-Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung);

 

-Einverständnis des Rates mit dem Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss des Rates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs;

 

-2. Beteiligung der Behörden und Träger sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;

 

-Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats;

 

-Beschluss des Rates gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss);

 

-Rechtskraft des Bebauungsplans durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses;

 

  1. Mögliche Rechtsfolgen des Aufstellungsbeschlusses

 

-§ 15 BauGBZurückstellung von Baugesuchen, Nutzungsänderungen

 

-§ 14 BauGBErlass von Veränderungssperren

 

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Anlagen

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