Beschlussvorlage - B/17/5704
Grunddaten
- Betreff:
-
Gasometer Oberhausen GmbH; Hier: Änderung Gesellschaftsvertrag
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Thomas Willecke
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. Das Stammkapital der Gasometer Oberhausen GmbH wird auf Euro umgestellt und um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
2. In der Gasometer Oberhausen GmbH wird ein Aufsichtsrat eingerichtet, der aus sieben Mitgliedern besteht.
3. Den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Gasometer Oberhausen GmbH wird zugestimmt.
4. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gasometer Oberhausen GmbH wird angewiesen, die zur Umsetzung von Ziffer 1 bis 3 dieser Beschlussvorschlage erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Bezug
- Drucksache B/17/1246-01 vom 15.11.2021 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache M/17/2510-01 vom 26.09.2022 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/2510 vom 19.06.2023 Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/5192 vom 13.05.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
- Drucksache B/17/5540 vom 01.07.2024 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen
Sachverhalt
Ausgangslage
Der Rat der Stadt hat am 15.11.2021 (Drucksache Nr. B/1246-01) einer Zielstruktur zur Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen (nachfolgend „Immobilienkonzept“ genannt) festgelegt. Danach soll nicht mehr die OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH, sondern die Stadt Oberhausen unmittelbar Geschäftsanteile an der Gasometer Oberhausen GmbH halten. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Immobilienkonzeptes beschloss der Rat der Stadt am 19.06.2023 unter Beschlusspunkt 6.4.3 (Drucksache B/17/2510), dass bei der Gasometer Oberhausen GmbH ein Aufsichtsrat eingerichtet werden soll. Aufgrund der Übernahme der Geschäftsanteile durch die Stadt Oberhausen kann der Aufsichtsrat der OWT die Funktion bei der Gasometer Oberhausen GmbH nicht mehr erfüllen. Dem Vertrag zur Abspaltung von Immobilien und der Anteile an der Gasometer Oberhausen GmbH sowie ecce – European centre for creative economy GmbH auf die Stadt Oberhausen stimmte der Rat der Stadt am 01.07.2024 zu (Drucksache B/17/5540). Der Vertrag wurde am 18.07.2024 beurkundet. Die Übertragung des Vermögens einschließlich der Geschäftsanteile wird mit Eintragung des Vertrages in das Handelsregister wirksam.
Anpassungsbedarf des Gesellschaftsvertrages
- Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat soll aus sieben Mitgliedern bestehen. Damit entspricht die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates dem Umfang der Geschäftstätigkeit und ist von seiner Größenordnung mit der LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH vergleichbar. Der Aufsichtsrat berät Entscheidungen der Gesellschafterversammlung vor. Die Regelung zur Besetzung, Einberufung, Verfahren und Beschlussfassung entspricht denjenigen Regelungen der Gesellschaftsverträge für die LAH Luise-Albertz-Halle Oberhausen GmbH und der neuen Wirtschaftsförderungsgesellschaft, denen der Rat der Stadt mit Beschluss vom 13.05.2024 zugestimmt hat.
- Umstellung Stammkapital
Das Stammkapital der Gasometer Oberhausen GmbH ist mit 50.000,00 DM ausgewiesen, so dass eine Umstellung auf Euro angezeigt ist, weil eine eventuelle künftige Änderung des Stammkapitals nur eingetragen werden darf, wenn das Stammkapital auf Euro umgestellt ist. Der umgerechnete Betrag von 25.564,59 EUR wird um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
- weiterer Anpassungsbedarf
Der Gesellschaftsvertrag ist im Hinblick auf die Regelungen der Aufgaben der Geschäftsführung sowie die Zuständigkeit sowie das Verfahren und die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung den Regelungen der Gesellschaften angepasst worden, die auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 13.05.2024 gegründet wurden. Die im Gesellschaftsvertrag der Gasometer Oberhausen GmbH enthaltenen Wertgrenzen in DM sind auf Euro Beträge angepasst worden. Außerdem sind die Bestimmungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend der Änderung des § 108 GO NRW angepasst und die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes ergänzt worden.
- Kommunalaufsicht
Aufgrund der Einrichtung eines neuen Organs der Gesellschaft handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages, so dass der zu fassende der Beschluss des Rates gem. § 115 Abs. 1 S.1 Buchst. a GO NRW der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist. Der Beschluss darf nicht bis zum Vorliegen einer positiven Bestätigung der Anzeige bzw. dem Verstreichen einer Frist von sechs Wochen seit der Anzeige vollzogen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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644,2 kB
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