Beschlussvorlage - B/16/1021-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2014 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2014 Kenntnis.
  2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 1.027.067,23 EUR wird gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 23.06.2015 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/0199-01 vom 15.09.2014

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1.      Ausgangslage

Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG über die Entlastung der Organe der Gesellschaft und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

2.      Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2014 wird verwiesen.
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung

Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 1,0 Mio. EUR wurde das Vorjahresergebnis (511 TEUR) deutlich überschritten. Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2014 hat sich wie folgt entwickelt:

Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung deutlich um 2.715 TEUR oder 4,0 % auf 70,6 Mio. EUR (Vorjahr: 67,9 Mio. EUR) gestiegen. Eine Ursache für die Steigerung der Erträge liegt in den deutlich gesunkenen Zinsaufwendungen, u.a. bedingt durch die Fälligkeit von institutionellen Sparkassenbriefen. Zusätzlich trug die Wiedereingliederung des Bauspar- und Versicherungsgeschäfts in die Sparkasse hierzu bei. Die Erträge und Kosten dieses Bereiches wurden bislang saldiert als „Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen“ (hier: der Tochtergesellschaft S-Versicherungs- und Immobilien-Vermittlungs GmbH) bilanziert. Durch den Entfall von Sonderbelastungen aus im Vorjahr geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen konnte der Personalaufwand gesenkt werde. Der gesamte Aufwand inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen vor Bewertung und Steuern konnte leicht gesenkt werden. Das Verhältnis der Aufwendungen zu den Erträgen verbesserte sich  folglich auf 78,3 % (Vorjahr 85,3 %).

Hierbei stellt das zinstragende Geschäft weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. Infolge des niedrigen Zinsniveaus des Jahres 2014 sind sowohl Zinsertrag als auch Zinsaufwand weiter gesunken. Im Jahr 2014 hat sich der Zinsüberschuss (44,2 Mio. EUR, Vorjahr 43,2 Mio. EUR) insgesamt aufgrund eines überproportional gesunkenen Zinsaufwandes (- 6.687 TEUR) verbessert. Der Provisionsüberschuss (20,1 Mio. EUR) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 16,24 % oder 2.841 TEUR erhöht. Für diese deutliche Verbesserung sind hauptsächlich die Wiedereingliederung des Bauspar- und Versicherungsgeschäftes sowie die Steigerung des Provisionsertrages aus dem Giroverkehr ausschlaggebend.

Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) gegenüber dem Vorjahreswert um 450 TEUR (0,89 %) gesunken. Ursächlich hierfür sind die im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % reduzierten Sachkosten. Im Vorjahr 2013 fielen u.a. Sonderbelastungen aus der Bildung von Rückstellungen in Höhe von 2,8 Mio. EUR aufgrund getroffener Altersteilzeit- und Abfindungsvereinbarungen an. Daraus resultierend konnte im Berichtsjahr der  Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 361 TEUR (-1,4%) gesenkt werden. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen lagen im Jahr 2014 mit insgesamt 3,92 Mio. EUR um 26 TEUR geringfügig unter dem Wert des Vorjahres. Größere Investitionen sind zum Ende des Jahres 2014 in Form von Ersatzbeschaffungen von Selbstbedienungsgeräten getätigt worden.

Nach einem positiven steuerlichen Ergebnis in Höhe von 885 TEUR im Jahr 2013 besteht im Jahr 2014 ein Steueraufwand in Höhe von 8,6 Mio. EUR., welches zum überwiegenden Anteil aus Effekten der Steuerabgrenzung nach § 274  HGB (latente Steuern) in Höhe von 6,9 Mio,. EUR resultiert.

  • Bilanz

Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2014 wird verwiesen.

Der Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Oberhausen

  • schließt mit der Bilanzsumme von 2.401.408.467,68 EUR sowie
  • einem Bilanzgewinn von 1.027.067,23 EUR.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme leicht um 17,3 Mio. EUR (= -0,71 %) verringert. Forderungen an Kunden bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.660,9 Mio. EUR gegenüber von 1.660,6 EUR im Jahr 2013. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich  gegenüber dem Vorjahr deutlich um 117% erhöht (2014: 285,2 Mio. EUR, 2013: 131,7 Mio. EUR). Ursächlich hierfür war eine erhöhte Liquiditätsvorhaltung. Der Bestand  an eigenen Wertpapieren sank hingegen gegenüber dem Vorjahr (2014: 356,2 Mio. EUR; 2013: 454,9 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 74,6 Mio. EUR vermindert (2014: 581,7 Mio. EUR; 2013: 656,3 Mio. EUR).

Nach der Zuführung des Bilanzgewinns 2013 beträgt die Sicherheitsrücklage 108,4 Mio. EUR (Vorjahr: 107,9 Mio. EUR). Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Stadtsparkasse Oberhausen über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile im Sinne des KWG. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde um 10.972 TEUR auf 31,8 Mio. EUR aufgestockt. Hiervon werden 7,9 Mio. EUR für mögliche zukünftige Risiken aus der mittelbaren Verlustübernahme für die Erste Abwicklungsanstalt der WestLB vorgehalten. Die geforderte Mindest-Eigenkapitalquote wird von der Stadtsparkasse Oberhausen deutlich übertroffen. Das Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel bezogen auf die Summe der risikogewichteten Positionswerte (Adressrisiken, operationellen Risiken und Marktrisikopositionen) überschreitet mit einer Gesamtkennziffer von 15,9 (Vorjahr: 15,1%) deutlich den von der Bankenaufsicht geforderten Mindestwert von 8,0%.

Die Bilanzstruktur der Stadtsparkasse Oberhausen ist geprägt durch das Kundengeschäft. Dieses stellt mit 67% auf der Aktivseite den herausragenden Bilanzposten dar (Vorjahr 69%). Gegenüber dem Vorjahr ist somit der Anteil der Forderungen an Kunden bei leicht gesunkener Bilanzsumme um 2 % gesunken. Die dominierende Position auf der Passivseite stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 66 % (Vorjahr: 64 %) dar.

Die Zahlungsfähigkeit der Stadtsparkasse Oberhausen war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die bankaufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsquote wurde deutlich übertroffen. Sie lag im Jahr 2014 in einer Bandbreite zwischen 2,7 und 3,4 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in erforderlicher Höhe unterhalten.

3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.

zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2014

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 26.05.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt (siehe Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.06.2015).

Es liegen keine Gründe vor, den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse Oberhausen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

 

zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen

Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2014 die Entlastung zu versagen.

zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.027.067,23 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Eine Ausschüttung ist aufgrund der bestehenden Ausschüttungssperre nicht möglich. Für die Ausschüttung gesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB bestehen in Höhe von 11.227.665,30 EUR. Diese entfallen in voller Höhe auf die Aktivierung latenter Steuern. Durch den Bilanzgewinn in Höhe von 1.027.067,23 EUR, der nach der Feststellung des Jahresabschlusses in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden soll, verringert sich der Betrag entsprechend.

 

Kurzfassung

Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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