Berichtsvorlage - M/17/5598
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Projekt "Einführung HVO-Kraftstoff bei der Feuerwehr Oberhausen".
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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11.09.2024
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Sachverhalt
Mit dem Antrag A/17/3168-01 hat der Rat der Stadt die Verwaltung am 20.03.2023 um die Prüfung der Eignung von alternativen Kraftstoffen für städtische Fahrzeuge gebeten. In der Sitzung des Umweltausschusses am 06.03.2024 hat die Verwaltung mit der Vorlage M/17/4549-01 über die Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und eine weitere Prüfung für den Bereich der Feuerwehr angekündigt.
Durch den Bereich 6-1/ Feuerwehr erfolgte daher anschließend die Prüfung der Nutzbarkeit von xTL-Kraftstoffen (hier HVO-Kraftstoff) im Bereich 6-1/ Feuerwehr. Sofern dieses möglich sein sollte, solle diese Kraftstoffart eingeführt werden.
Im Bereich der Machbarkeitsuntersuchung spielten vor allem die folgenden Aspekte eine übergeordnete Rolle:
- Eignung der Fahrzeuge des Bereiches 6-1/ Feuerwehr für die Nutzung von xTL- Kraftstoffen
- Eignung der Tankanlagen des Bereiches 6-1/ Feuerwehr für die Nutzung von xTL- Kraftstoffen
- Eignung der Abscheideranlagen gem. DIN EN 858-1 (Leichtflüssigkeits-abscheider) des Bereiches 6-1/ Feuerwehr für die Nutzung von xTL-Kraftstoffen
- Mischbarkeit von xTL-Kraftstoffen mit herkömmlichem Dieselkraftstoff sowohl in den Fahrzeugtanks als auch in der Vorhaltung der beiden Tankstellen auf den Feuer- und Rettungswache 1 und 2
- Ausfallsicherheit und Redundanz bei Lieferengpässen des xTL-Kraftstoffs
- Kostenentwicklung (einmalige- sowie laufende-) bei der Umstellung auf xTL-Kraftstoffe
Nach umfangreicher Prüfung in Zusammenarbeit mit u.a. dem Fachbereich 2-2-20/ Untere Umweltschutzbehörde sowie den Fahrzeugherstellern ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
- Die Fahrzeuge des Bereiches 6-1/ Feuerwehr können aus technischer Sicht mit dem HVO-Kraftstoff betrieben werden. Die Mischbarkeit mit herkömmlichem, fossilem Diesel ist gegeben, besondere Maßnahmen im Hinblick auf die Motorentechnik sind nicht zu treffen. Alle Einrichtungen der Stadtverwaltung Oberhausen sowie der Hilfsorganisationen, die ebenfalls die Tankstellen der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 nutzen, sind über die Umstellung zu informieren und müssen selbstständig prüfen, ob die durch sie genutzten Fahrzeuge ebenfalls mit diesem Kraftstoff betrieben werden können.
- Die Tankanlage kann – ebenso wie die Fahrzeuge – aus technischer Sicht mit dem zur Diskussion stehenden HVO-Kraftstoff betrieben werden. Bei den beiden betroffenen Tankanlagen (1 x Brücktorstraße 30, 1 x Dorstener Str. 117) sind jeweils 2 Tanks und Zapfsäulen (1 x Diesel, 1 x Ottokraftstoff) verfügbar. Aus diesem Grund wird der HVO-Kraftstoff in den Dieseltanks gelagert / über Dieselzapfsäulen ausgegeben. Zusätzliche, ausschließlich für HVO-Kraftstoff genutzte Anlagen sind nicht verfügbar.
- Beide Tankanlagen verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen LF-Abscheider gem. DIN EN 858-1. Aus technischer Sicht bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Nutzung und Wirkweise der Anlagen im Kontakt mit HVO-Kraftstoff. Nach Auskunft des Fachbereichs 2-2-20 besteht bei ausschließlicher Nutzung von HVO-Kraftstoff grundsätzlich keine Notwendigkeit, die LF-Abscheider der regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit des Kraftstoffs am Weltmarkt und der geringen Erfahrung mit dem Kraftstoff ist jedoch nicht von einer vollumfänglichen Versorgungssicherheit auszugehen. Da demnach nicht auszuschließen ist, dass in einer Mangellage auch noch herkömmlicher Dieselkraftstoff verwendet wird, werden die Abscheideranlagen weiterhin der Regelprüfung unterzogen.
- Gemäß Aussage eines Anbieters für HVO-Kraftstoff ist die Vermischung von HVO-Kraftstoff und herkömmlichem Diesel aus technischer Sicht unbedenklich
- Um die o.g. Ausfallsicherheit zu gewährleisten, behält sich der Bereich 6-1/ Feuerwehr vor, bei Lieferengpässen oder anderen unerwarteten Problemen im Hinblick auf HVO-Kraftstoff, weiter bzw. wieder herkömmlichen Dieselkraftstoff zu verwenden. Die Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes muss uneingeschränkt gewährleistet bleiben.
Nach Auskunft der SBO (Zentraleinkauf) weicht der Preis für HVO-Kraftstoff nur marginal von dem für herkömmlichen Diesel ab. Im April 2024 war ein Preisunterscheid von ca. +5% zu verzeichnen. Es handelt sich jedoch um tagespreisabhängige Betriebsmittel.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Umstellung auf die Verwendung von HVO-Kraftstoff im Verlauf des 4. Quartals 2024 angestrebt wird. Voraussetzung ist die entsprechende Verfügbarkeit des Kraftstoffs sowie eine ohnehin anstehende Befüllung der Tankanlagen. Ein Auffüllen der Tankanlagen mit HVO-Kraftstoff oberhalb der Meldebestände ist nicht vorgesehen.
