Berichtsvorlage - M/17/5568

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Beratungsfolge

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Bezug

M/17/3826-01 – Berichtsstand über den aktuellen Stand zur kommunalen Wärmeplanung

B/17/5316 – Auftragsvergabe zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung

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Sachverhalt

 

Die Stadt Oberhausen ist, wie alle Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern, zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 WärmeplanungsGesetz). Die Fülle der Aufgaben und die Erfahrung aus verschiedenen Bundesländern, in denen die kommunale Wärmeplanung bereits verpflichtend ist, zeigen, dass die Erstellung des Wärmeplans ein dauerhafter Multiakteurs-Prozess mit erheblichem Koordinierungsaufwand für die einzelnen Kommunen darstellt. Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung.

Für die Umsetzung, Begleitung und Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH  (PD) nun von der Stadt Oberhausen beauftragt. PD wird die Aufgaben zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen, zur Einrichtung interner und externer Stakeholderbeteiligung sowie das Projektmanagement übernehmen.

Die PD hat wiederum die Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) als Nachunternehmen beauftragt. Die EVO wird die technische Eignungsprüfung durchführen, Daten beschaffen, die Bestands- und Potenzialanalyse erarbeiten und abschließend Zielszenarien entwickeln sowie Inhalte für die Umsetzungsstrategie bereitstellen.

Im Umweltausschuss werden PD und EVO ihr geplantes Vorgehen, ihren Zeitplan und den aktuellen Stand zur Erstellung der Wärmeplanung in Oberhausen präsentieren.

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