Beschlussvorlage - B/17/5535

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderungssatzung zur Rettungsdienstsatzung vom 23.06.2015 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

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Bezug

B/16/0916-01 vom 22.06.2015

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Sachverhalt

Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW)

 

• die Notfallrettung

• den Krankentransport

• die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen.

 

Die Stadt Oberhausen, als Trägerin des Rettungsdienstes ist nach § 6 Absatz 1 RettG NRW

verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports, sicherzustellen.

 

Der Rettungsdienst der Stadt Oberhausen ist eine kostenrechnende Einrichtung. Nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) müssen für rettungsdienstliche Leistungen Gebühren erhoben werden, die nach betriebswirtschaftlichen Grundätzen ermittelt worden sind. Die Kostenrechnung des Rettungsdienstes, fester Bestandteil des kommunalen Rechnungswesens, erfasst dazu die bei der betrieblichen Leistung anfallenden Kosten und rechnet sie dann den Leistungen wie z.B. dem Krankentransport, der Notfallrettung und dem Notarztdienst zu. Das Resultat dieser Kosten- und Leistungsrechnung ist der angepasste und neuberechnete Tarif zur Rettungsdienstsatzung.

 

Die Neuberechnung wurde nach § 14 Absatz 2 RettG NRW im Entwurf den Verbänden der Krankenkassen zugeleitet. Die Anhörung der Krankenkassenverbände zur Aufstellung der Gebührenkalkulation, die bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen sind, hat demnach stattgefunden. Hierbei ergaben sich einige Unklarheiten, welche aber durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit in der Folgezeit ausgeräumt werden konnten. Die Kostenträger haben gemäß E-Mail des BKK-Landesverbandes Nordwest vom 11.07.2024 das Einvernehmen zur Gebührenkalkulation gemäß § 14 Absatz 2 RettG NRW erteilt.

 

Eine Erhöhung der Gebührentarife für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht unumgänglich, um den Rettungsdienst kostendeckend sicherstellen zu können.

 

Die Erhöhung der Gebührentarife führt zu Mehrerträgen bei den Auftragsnummern 610002160101 (Krankentransport), 610002160102 (Rettungstransport) und 610002160103 (Notarzteinsatz), jeweils Sachkonto 432100 (Benutzungsgebühren und Entgelte). Die Höhe der Erträge ist abhängig von der Menge der jährlichen Transporte/ Einsätze. Ab dem Jahr 2025 führt die Gebührenanpassung voraussichtlich zu jährlichen Mehrerträgen in Höhe von insgesamt ca.  5.500.000,- Euro (610002160101 Krankentransport ca. 2.000.000,- Euro / 610002160102 Rettungstransport ca. 2.100.000,- Euro / 610002160103 Notarzteinsatz ca. 1.400.000,- Euro). Die voraussichtlichen Mehrerträge wurden bereits bei den Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025 berücksichtigt. 

 

 

Die Vorlage wurde durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung geprüft:     Ja  x

 

  Nein  

 

 

 

 

Der Gebührenanpassung wird durch den Bereich 0-2/Rechnungsprüfung zugestimmt

 

  Ja x 

 

  Nein  

 

      zutreffendes ankreuzen

 

 

                                    

Bereich 0-2/ Rechnungsprüfung

geprüft am: 31.07.2024

Im Auftrag

gez. Möhlen

 

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Anlagen

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