Berichtsvorlage - M/17/5541

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Sachverhalt

1. Einordnung in den Gesamtzusammenhang

 

Die Teilmaßnahme Wohnumfeldverbesserung Siedlung Kampstraße ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“, das vom Rat der Stadt Oberhausen am 16.11.2015 beschlossen wurde. Auf dieser Basis erfolgte der Förderantrag zum STEP 2020.

 

Die „Siedlung Kampstraße“ liegt nördlich der Osterfelder Innenstadt. Sie wurde im Jahre 1997 mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet und umfasst derzeit rund 310 Wohneinheiten, die von Menschen aus 14 Nationen bewohnt werden. Die Siedlung umfasst öffentliche zugängliche Freiräume und privat genutzte Erdgeschossgärten. Der allgemeine Zustand dieser Flächen ist als schlecht bis hin zu verwahrlost zu bewerten und es gibt dringende Aufwertungspotenziale. Da die Eigentümer der Siedlung mehrfach wechselten, konnte die Maßnahme lange nicht konkretisiert werden. Unter dem stetigen Wechsel der Eigentümerschaft litt sowohl die bauliche Substanz als auch die Pflege und Instandhaltung der Außenflächen.

 

Erst nach der Übernahme der Siedlung durch die jetzige Eigentümerin, der ADLER Wohnen Service, konnte die Maßnahme vorangetrieben werden. In umfangreichen Gesprächen mit der Eigentümerin konnte die Bereitschaft erwirkt werden die Grünflächen der Siedlung im Sinne des Stadtteilprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ (heute „Soziale Zusammenhalt Osterfeld) zu entwickeln. Ursprünglich war die Maßnahme als Wohnumfeldverbesserung angelegt, der Planungsprozess zeigte jedoch insbesondere hinsichtlich der Spielflächen Handlungsbedarf. Im Rahmen der Maßnahme sollen die siedlungsbezogenen, öffentlich zugänglichen und nutzbaren Freiräume aufgewertet und entwickelt werden. Das Konzept sieht vor, die örtlichen Akteure wie Hausmeister und Gärtner der ADLER Wohnen Service, die Kinderbetreuung der AWO, die Jugendeinrichtung der Falken sowie engagierte Mieterinnen und Mieter in den stetigen Erneuerungsprozess einzubinden, um die zu einer positiven Entwicklung des Quartiers beizutragen.

 

Auf Basis der Kostenschätzung nach DIN 276 inkl. Baunebenkosten (KGR 100 – 700) des planverfassenden Büros vom 23.08.2019, die durch die zuständige Stelle der Stadt Oberhausen am 10.09.2019 geprüft wurde, ergeben sich für die IHK-Teilmaßnahme Nr. 33 Gesamtkosten in Höhe von 469.333,00 EUR (brutto). Bei einer Förderquote von 80 % beträgt die Förderung durch die Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen 375.466,00 EUR. Der restliche Anteil von 20 % sowie die Folgekosten und die Kosten der folgenden Bauabschnitte werden durch die ADLER Wohnen Service getragen. Eine Umlegung auf die Mieterinnen und Mieter erfolgt nicht.

 

Die durch die Finanzmittel der Eigentümerin und im Integrierten Handlungskonzept definierten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel machen eine sukzessive Umsetzung der Planung erforderlich. Mit der Eigentümerin wurde somit eine stufenweise Abarbeitung vereinbart.

 

2. Bearbeitungsstand

 

Bereits im Juli 2019 hat ein Planungswettbewerb für das Projekt, an dem sich drei Büros beteiligt haben und aus dem der Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros ST-Freiraum aus Duisburg als Sieger hervorgegangen ist, stattgefunden. Der Siegerentwurf zeichnet sich durch sechs attraktiv gestaltete Gemeinschaftsflächen, darunter ein „Platz für alle“ als grünes Zentrum der Siedlung, aus. Des Weiteren sind neue Spielflächen, ein Bereich für Jugendliche und neues Mobiliar, das zum Verweilen einlädt, vorgesehen. Die ursprüngliche Umsetzung war bis spätestens Ende 2024 vorgesehen.

 

Im Zuge der weiteren Planung haben sich jedoch neue bauliche Themen ergeben, die laut Adler Wohnen Service zwingend vor der eigentlichen Maßnahme umgesetzt werden müssen. Dies umfasst eine Betonsanierung der Baukörper von weiten Teilen der Siedlung und eine Überarbeitung der Entwässerung der Siedlung, was durch die Starkregenereignisse im Jahr 2021 erkennbar wurde.

 

Da diese Maßnahmen nicht parallel erfolgen können, kommt es im Hinblick auf die Umsetzung zu erheblichen Verzögerung im Ablauf, so dass mit erst im Frühjahr 2025 mit dem Beginn der eigentlichen Wohnumfeldverbesserung zu rechnen ist.

 

Aufgrund der zu erwartenden Verzögerung hat die Stadt Oberhausen hat im April 2023 eine Verlängerung des Bewilligungs- und Durchführungszeitraums der IHK-Teilmaßnahme bei der Bezirksregierung beantragt, da dieser regulär zum 31.12.2024 endet. Zu dem damaligen Zeitpunkt wurde dem Antrag durch die Bezirksregierung nicht zugestimmt, da der Durchführungszeitraum erst am 31.12.2024 endet und noch kein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme und die vorlaufenden Sanierungsarbeiten vorlag.

 

Nachdem die Stadt Oberhausen die Adler Wohnen Service GmbH mehrfach um die Übermittlung eines aktualisierten Zeitplans und einer Stellungnahme zum Sachstand gebeten hat, hat das Unternehmen Ende Mai 2024 schließlich die erforderlichen Dokumente übermittelt. Demnach sind die vorlaufenden Arbeiten bereits seit Februar 2024 in der Umsetzung. Die Fertigstellung der Entwässerung und der Abschluss der Teilmaßnahme Wohnumfeldverbesserung ist bis Ende 2025 vorgesehen.

 

Auf dieser Basis hat die Stadt Oberhausen im Juni 2024 erneut eine Verlängerung des Bewilligungs- und Durchführungszeitraums beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat per E-Mail angekündigt, den Antrag zu prüfen und ggf. einer Verlängerung bis zum 31.12.2025 zuzustimmen, so dass das Projekt bis Ende 2025 umgesetzt werden kann. Eine schriftliche Bestätigung steht noch aus.

 

 

 

3. Weitere Schritte

 

Davon ausgehend, dass der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum um ein Jahr verlängert und dass die Maßnahme durch Adler Wohnen Service GmbH in dieser Zeit umgesetzt wird, gilt es nun, die Akteure, die Mieterschaft und Stadt(teil)-Öffentlichkeit über den Stand der Maßnahme zu informieren und - soweit möglich - in die Umsetzung einzubinden. Die Stadt Oberhausen plant daher zunächst einen Termin mit der Adler Wohnen Service GmbH, um das weitere Verfahren abzustimmen. Im nächsten Schritt sollen die Akteure vor Ort (AWO, Mieter*innen, Stadtteilmanagement etc.)  zusammengeführt und geeignete Formate für die Beteiligung im weiteren Verlauf des Projektes definiert werden. Darüber hinaus sollen die weiteren Umsetzungs- und Beteiligungsschritte von einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit flankiert werden.

 

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