Beschlussvorlage - B/17/5554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 60 BO: Technologiequartier – Osterweiterung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Die Stadt Bochum ist mit sieben Hochschulen und etwa 60.000 Studierenden der bedeutendste Hochschulstandort in der Metropole Ruhr. Zur Weiterentwicklung und Stärkung des Campus´ Bochum an der Ruhruniversität bzw. der Hochschule Bochum in Querenburg wurde 2022 ein städtebaulicher Rahmenplan von Hosoya Schaefer Architekten zum Campus Bochum (vgl. Kapitel 2.6.1) verabschiedet. Auf diesen Grundlagen soll, um die hohe Nachfrage an Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen in Verknüpfung mit den beiden Hochschulen zu decken, das bestehende Technologiequartier Ruhr-Universität Bochum auf die östlich angrenzenden Flächen erweitert werden. Hierzu wird parallel zu diesem Verfahren der Bebauungsplan Nr. 1039 – Technologiequartier am Campus – aufgestellt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde am 19.09.2023 vom Ausschuss für Planung und Grundstücke (APG) gefasst.

 

Im GFNP wird dieser geplante Erweiterungsbereich derzeit teilweise als Grünfläche (4,7 ha), teilweise als Fläche für die örtlichen Hauptverkehrszüge (2,0 ha) dargestellt. Ein Bebauungsplan mit den o.g. Zielsetzungen kann nicht aus diesen Darstellungen entwickeln werden. Daher wird mit dem vorliegenden GFNP-Änderungsverfahren eine Darstellung als Sonderbaufläche – Sondergebiet, Spezifische gewerbliche Nutzung angestrebt.

Die Umsetzung der Osterweiterung des Technologiequartiers wird voraussichtlich mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wurde der Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1039 mit der Bedingung einer planerischen Kompensation verknüpft. Konkret sollen Erweiterungsflächen des bestehenden Sondergebiets 4 „Hochschule, Bildung, Forschung“ südlich der Hochschule Bochum und der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) zurückgenommen werden. Der betreffende Bereich umfasst ca. 4,9 ha. Er soll künftig als Grünfläche dargestellt werden. Dazu wird parallel das eigenständige GFNP-Änderungsverfahren 61 BO „Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“ eingeleitet.

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.

 

Das Scoping (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im I. Quartal 2025 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.

 

Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Beteiligungsbeschluss. Dem Beteiligungsbeschluss folgen die Veröffentlichung bzw. förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss, der in den Räten aller beteiligten Städte erfolgt) bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW).

 

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Anlagen

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