Beschlussvorlage - B/17/5551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) am 10.11.2023 wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) per Gesetz in den Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr. Der Regionalplan Ruhr ist zwischenzeitlich am 28.02.2024 wirksam geworden. Das als RFNP- Änderung begonnene Verfahren 54 E wird aus diesem Grund als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

 

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

Der Aufstellungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des GFNP (damals noch RFNP) wurde von den zuständigen politischen Gremien der Planungsgemeinschaft zwischen dem 29. November und dem 15. Dezember 2022 gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie das Scoping fanden vom 17.Januar bis 17. Februar 2023 bzw. vom 24. Januar bis 24. Februar 2023 statt. Die förmliche Beteiligung sowie die Veröffentlichung fanden vom 15. November bis 15. Dezember 2023 statt.

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der Beteiligungen nicht geändert. Die Begründung und der Umweltbericht wurden im Laufe des Aufstellungsverfahrens redaktionell fortentwickelt.

 

Die Änderung Nr. 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) bereitet die Wiedernutzung der Fläche eines ehemaligen Gartencenters vor, das aus wirtschaftlichen Gründen 2015 aufgegeben wurde und seitdem brach liegt. Der 0,9 ha große Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk IV im Stadtteil Frintrop - unmittelbar an der Stadtgrenze zu Oberhausen. An dem ehemaligen Gartencenterstandort ist nun die Realisierung einer Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten geplant. Am östlichen Rand des Änderungsbereichs ist als Übergang zur freien Landschaft die Schaffung einer privaten Grünfläche vorgesehen. Im Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) wird der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die gegenwärtige Darstellung des GFNP wird in Wohnbaufläche geändert.

 

Weiteres Verfahren

Mit dem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Nach der Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des GFNP wirksam.

 

Abwägungsmaterial

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

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Anlagen

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