Beschlussvorlage - B/17/5588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt der geplanten Markierung des Fahrrad­schutzstreifens auf der Hartmannstraße von Kreisverkehr Königshardter Straße bis Kirch­hellener Straße zu.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 100.000 € (brutto). Im Rahmen der jährlichen Veränderungsnachweisung zur Haushaltsanmeldung 2025 wird der Bedarf beim Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßen­bauprogramm – zur Umsetzung der Maßnahme entsprechend, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, angemeldet.

 

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Bezug

M/17/4142-01 – Markierung eines durchgehenden Fahrradschutzstreifens auf dem                              Höhenweg, Hirschkampstraße und Hünenbergstraße

A/16/5879-01 –  Fahrradangebotsstreifen Kirchhellener Straße bis zum Kreisverkehr  BAB‑Auffahrt Dinslaken-Süd

 

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Sachverhalt

Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028 ist die Hartmannstraße zum Ausbau der Radverkehrsanlagen mit der laufenden Nummer 291 aufgeführt. Die Maßnahme ist Teil des Straßenbauprogramms 2024, welches am 11.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Im Rahmen der Straßenbauprogramme von 2018 ff. wurde die Deckenerneuerung des Höhen­wegs zwischen dem Buchenweg und der Walsumermarkstraße durchgeführt. Die bestehen­de Fahrbahnmarkierung wurde im Anschluss ebenfalls erneuert und dabei an die aktuellen Regelwerke angepasst. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wurde in diesem Zuge auch ein 1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen auf dem Höhenweg zwischen dem Buchen­weg und der Walsumermarkstraße eingerichtet.

 

Der in diesem Abschnitt neu angelegte Fahrradschutzstreifen stellt eine deutliche Verbesse­rung dar und wird dementsprechend sehr gut angenommen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt zu prüfen, wie der aktuell nur abschnittsweise vorhandene Fahrradschutzstreifen, durchgängig unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens von der Kirchhellener Straße bis zum Kreisverkehr BAB-Auffahrt Dinslaken-Süd, entlang der Hartmannstraße, Hö­henweg sowie Hirschkampstraße, angelegt werden kann (Vorlage A/16/5879-01).

 

Über die Planung zur Markierung eines Fahrradschutzstreifens im Abschnitt Höhenweg, Hirschkampstraße und Hünenbergstraße wurde bereits im November 2023 berichtet (M/17/4142-01). Mit einer Umsetzung des Abschnittes ist ab 2025 zu rechnen.

 

Für den Abschnitt auf der Hartmannstraße sind mittlerweile die Planungen ebenfalls abge­schlossen und werden mit dieser Vorlage vorgestellt.

 

Konkret ist geplant, die Neumarkierung sowie beidseitig angelegte 1,50 m breite Schutzstrei­fen auch auf der Hartmannstraße zu realisieren.

 

Im Abschnitt vom Kreisverkehr Königshardter Straße bis zur Krähenstraße sind bereits beid­seitig Fahrradschutzstreifen in gutem Zustand vorhanden. In diesem Bereich ist lediglich die Nachmarkierung von 13 Radpiktogrammen erforderlich.

 

Im Abschnitt von der Krähenstraße bis zur Kirchhellener Straße, im Bereich mit angrenzen­den Parkplätzen, wird ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm angelegt. Aus Gründen des Platzmangels werden in den Bereichen der Häuser von Nummer 39 bis 53 und von Nummer 3 bis 29 auf der südlichen Seite und von Nummer 56 bis 70 auf der nördlichen Seite Pikto­grammketten aufgebracht. Hierbei handelt es sich um alleinstehende Radverkehr-Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO, die im Abstand von 25 m bis 50 m zueinander in Längsrichtung im Bereich des rechten Fahrbahnrands aufgebracht werden. Diese Piktogrammketten sind per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) seit Januar 2023 umsetzbar. Zur Umsetzung ist eine Demarkierung er­forderlich, welches durch ein Abfräsen der vorhandenen Markierungen umgesetzt wird.

 

Die Maßnahmen sind Teil des Straßenbauprogramms, welches durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde. Die Umsetzung der Maßnahme „Markierung eines Fahr­radschutzstreifens auf der Hartmannstraße von Kreisverkehr Königshardter Straße bis Kirchhellener Straße“ ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

 

Die Kosten für die beschriebenen Markierungsarbeiten werden sich auf rund 100.000 € (brutto) belaufen.

 

Im Rahmen der jährlichen Veränderungsnachweisung zur Haushaltsanmeldung 2025 wird der Bedarf beim Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Kostenart 521144 – Aufwendun­gen für Straßenbauprogramm – zur Umsetzung der Maßnahme entsprechend, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, angemeldet.

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Anlagen

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