Beschlussvorlage - B/17/5579
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Hellstraße und der Straße Bermensfeld von Nathlandstraße bis Hellstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Dirk Woywodt
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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04.09.2024
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau der Hellstraße und der Straße Bermensfeld von Nathlandstraße bis Hellstraße zu.
Die Gesamtkosten in Höhe von 781.000 EUR (brutto) sind für das Haushaltsjahr 2025 bei der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen (Unterkonto 150 – Hellstraße/Bermensfeld), Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen angemeldet worden.
Sachverhalt
Am 18.11.2019 hat der Rat das Straßenbauprogramm 2020-2022 ff. beschlossen.
Bestandteil des investiven Straßenbaus sind der Vollausbau der Straßen Bermensfeld (von Nathlandstraße bis Hellstraße) sowie Hellstraße. Die Straßenabschnitte haben insgesamt eine Länge von ca. 200 m.
Die betroffenen Straßenabschnitte weisen viele Mängel und Schäden im Bereich der Fahrbahn und Gehwege auf. Zudem entspricht die Verkehrsraumaufteilung nicht den einschlägigen Richtlinien.
Im aktuellen Straßenzustandskataster weist die Straße Hellstraße die schlechteste Zustandsnote 5 „sehr schlecht“ auf. Bei der Straße Bermensfeld wird als Zustand fast durchgängig die Note 4 „schlecht“ ausgewiesen, ein Abschnitt weist auch hier die Note 5 aus. Bei beiden Straßen gibt das Straßenzustandskataster als Sanierungsvorschlag an, dass das gesamte Asphaltpaket auszutauschen sei.
Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024-2028 sind die Straßenbaumaßnahmen aufgrund des Straßenzustands als laufende Nr. 8 und 51 enthalten und für eine Umsetzung ab 2025 vorgesehen (s. Ratsbeschluss vom 11.12.2023 unter B/17/4099-01).
Für beide Straßen gilt der Fluchtlinienplan Nr. 245 aus dem Jahr 1936, in dem die Querschnittsbreite der Straße von knapp 10 m festgesetzt ist. Im Abschnitt Bermensfeld stehen drei nicht schützenswerte Bäume, die im Zuge der Baumaßnahme entnommen werden. Im Gegenzug entstehen 15 neue Pflanzbeete mit voraussichtlich sieben neuen Baumpflanzungen.
Die Straße wird als Mischverkehrsfläche hergestellt und zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Am 16.04.2024 fand eine verbindliche Anliegerversammlung für die Baumaßnahme statt.
Es wurden viele Verständnisfragen gestellt, die in der Versammlung geklärt werden konnten. Auch wurden Fragen zum Ausbau der Wegeverbindung zur Mellinghofer Straße, zu den öffentlichen Stellplätzen und zu Beeinträchtigungen im Verkehr während der Bauphase gestellt. Allgemein ist die Planung auf positive Resonanz gestoßen. Das Protokoll der Versammlung ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten in Höhe von 781.000 EUR (brutto) sind für das Haushaltsjahr 2025 bei der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen (Unterkonto 150 - Hellstraße/ Bermensfeld), Finanzposition 785200 – Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen angemeldet.
Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) dürfen mit der Wirkung vom 01.01.2024 für Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die Straßenausbaumaßnahme von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurde oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Das Gesetz sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr erheben können. Für die Maßnahme entstehen somit keine Straßenausbaubeiträge für die Anlieger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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