Berichtsvorlage - M/17/5676
Grunddaten
- Betreff:
-
1. und 2. Quartalsbericht 2024 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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11.09.2024
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Sachverhalt
1. Ausgangslage
Der vorliegende erste Quartalsbericht für die ersten beiden Quartale Jahr 2024 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die bereits im Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_Sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des
Jugendhilfeausschusses über die aktuellen fiskalischen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Dieser Bericht wird fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LoGoData und wurden zu folgenden Daten erhoben, für das erste Quartal mit Stand vom 01.07.2024, für den Quervergleich der beiden Quartale am 27.07.2024 und für das zweite Quartal zum Stichtag vom 22.08.2024. Sie beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das genannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den bisherigen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.
Anhand der gewählten Darstellungsform lässt sich die Dynamik im Verlauf der Entwicklung der Zahlen im Jahresverlaufs gut nachvollziehen. Aufgrund der dramatischen Entwicklung derselben gerade in diesem Berichtszeitraum ist an einer transparenten und nachvollziehbaren Darstellung gelegen.
Da sich die Kosten pro Hilfeart zum Teil gravierend erhöhen, wird zur weiteren Illustration die Fallzahl- bzw. die Kostenentwicklung für die Hilfeart der stationären Hilfen einerseits dargestellt und andererseits ein Querschnittsvergleich über alle Hilfen für die ersten Halbjahre der letzten vier Haushaltsjahre beigefügt. Hier sind dann natürlich auch die Ausgaben für die unbegleiteten jungen Menschen enthalten und werden dargestellt.
Fokussiert werden des Weiteren die Hilfen nach 35a (Eingliederungshilfe) und die Hilfen für junge Volljährige (§41).
2. Aufbau des Quartalsberichtes
Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich auf die ersten beiden Quartale des Jahres 2024 die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend. Alle Zahlen sind dem Modul WJH (wirtschaftliche Jugendhilfe) des Fachverfahrens LoGoData entnommen. Zu beachten ist wie gesagt jedoch, dass aufgrund von Verwaltungsabläufen (beispielsweise die nach wie vor angespannte Personalsituation in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe) und natürlichen Verzögerungen durch Zahl- und Rechnungsläufe in verschiedenen Sachkonten noch Abweichungen erfolgen können.
Alle Zahlen werden zum einen in Kapitel 3 kurz vorgestellt, der besseren Lesbarkeit aber noch einmal in einer Anlage im Querformat ausgedruckt, vorgelegt.
3. Übersichten
3.1 erstes Quartal 2024 (Stichtag: 01.07.2024)
Zunächst werden in jedem Kapitel die Gesamtkosten pro Quartal bzw. pro Halbjahr dargestellt. Im zweiten darauffolgenden Teil folgen dann die Aufstellungen pro Sachkonto unter Angabe des entsprechenden Auftrages.
Wie bereits in den letzten Quartalsberichten für das Jahr 2023 ausgeführt, ist auch dieses Berichtshalbjahr wieder durch Effekte geprägt, die sich aus der Kriegssituation in Europa neben der Situation im syrischen Raum und der daraus resultierenden Fluchtbewegung ergeben und weiterhin schwer kalkulierbare Haushaltsrisiken mit sich bringen.
Wie auch im Jahre 2023 bereits mitgeteilt, steigt die Anzahl der gemäß Quote durch die Stadt Oberhausen aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach wie vor. Allerdings zeigt sich dieser Anstieg nicht mehr so sprunghaft wie im Vorjahr. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat sich die Anzahl der UMA in Oberhausen mehr als verdoppelt – der „3-Jahrestiefstand“ lag bei einer Aufnahmequote von 55 Personen im Januar und Februar 2022, während die Quote zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes bei 128 liegt, Tendenz steigend (siehe Diagramm).
Auch wenn der Beginn des Krieges gegen die Ukraine statistisch den Beginn einer „neuen Welle“ von unbegleiteten minderjährigen Ausländern markiert, machen die UMA aus der Ukraine nicht einmal ein Viertel (2024 bisher: 23,5%; Vorjahr: 11,1%) der Inobhutnahmen im laufenden Jahr aus: Von den bisher 51 (Vorjahr: 99) Inobhutnahmen in 2024 stammen 25.5% (Vorjahr: 29,3%) aus Syrien.
Die massive Platznot für Unterbringungen von UMA in Oberhausen stellt die Jugendhilfe nach wie vor Herausforderungen, obschon mit hohem Aufwand mittlerweile insgesamt 41 Unterbringungsplätze im Rahmen von sogenannten „Brückenlösungen“, welche durch das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration legitimiert sind, geschaffen werden konnten. In absehbarer Zeit ist die Eröffnung einer weiteren Wohngruppe mit insgesamt 10 Plätzen durch das Diakoniewerk Oberhausen geplant.
Dies führt dazu, dass auch in diesem Jahr voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses im November dieses Jahres eine Vorlage zu einer überplanmäßigen Ausgabe mindestens im Bereich der UMA erforderlich werden wird und verhandelt werden muss.
3.2 zweites Quartal 2024 (Stichtag: 22.8.2024)

Alle Anmerkungen zum ersten Quartal 2024 gelten natürlich für das zweite Quartal gleichermaßen.
Beide Quartale werden von vier Themen dominiert, weil dort die höchsten Steigerungsraten sichtbar werden:
- Stationäre Hilfen im Allgemeinen – massive Kostensteigerung bei eher rückläufigen Fallzahlen.
- Der nach wie vor dramatisch anhaltende Zuzug von unbegleiteten jungen Ausländern und die damit erforderliche Versorgungslage,
- die stetig wieder anwachsende Eingliederungshilfe nach 35a insbesondere im schulischen Kontext, nach nunmehr Abschluss der Corona-Pandemie und
- die geänderte Rechtslage bei der Versorgung von jungen Menschen an der Schwelle zum Erwachsenwerden.
3.3 Quervergleich erstes und zweites Quartal 2024 (Stichtag: 24.07.2024)
Diese Darstellung ist umso bemerkenswerter, da sie nur knapp vier Wochen nach der Datenerhebung für das erste Quartal 2024 erstellt wurde. Bereits in diesem doch recht kurzen Zeitraum entwickelten sich die Kosten rückwirkend für das erste Quartal noch nach oben. Im nächsten Quartalsbericht (geplant für die Dezember-Sitzung), spätestens jedoch zum Veränderungsnachweis zum kommenden Haushalt müssen diese Prognosen geprüft werden, um ggf. in der Novembersitzung noch eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe beantragen zu können. Die vorstehende Tabelle über die Gesamtkosten und die nachfolgenden Aufstellungen pro Sachkonto zeigen ein Worst-Case-Szenario, welches sich in den nächsten Wochen noch stabilisieren wird, aber einer dringenden Beobachtung und ggf. Nachsteuerung bedarf. Dies wird laufend durchgeführt.
Alle Zahlen im Abschnitt 3.3 wurden eher aus der jugendhilfeplanerischen Sicht geplant und erhoben. Insbesondere die Zahlen für das zweite Quartal 2024 konnten am 24.7.2024 noch nicht valide ausgewertet werden.
4. Fazit
Zusammenfassend lässt sich folgendes Resümee ziehen. Ausgehend vom Haushaltsansatz in Höhe von 58.775.330,00 Euro (Vorjahr: 56.473.620,00 Euro) wurden bis zum Quartalsende am 30.06.2024 (am Stichtag 22.08.2024) eine Summe von 31.667.583,77 Euro verausgabt. Dies entspricht bereits jetzt einer Quote von deutlich über 50% und wird von daher auf das gesamte Jahr gerechnet NICHT auskömmlich sein. Dies spiegelt sich auch in der Prognose von 64.801.189,12 Euro wider, so dass von einem negativen Jahresergebnis von 6.025.859,12 Euro über Plan ausgegangen werden muss.
Der sicher zentralste Grund für die große überplanmäßige Kostensteigerung liegt in der Kostenentwicklung für die stationären Maßnahmen im Bereich der Pflegefamilien (§33 SGB VIII), vor allem aber der Unterbringung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen gemäß §34 SGB VIII.
Betrachtet man nun aber nur die Entwicklung bei der stationären Jugendhilfe nach §34 SGB VIII, so wird das gesamte Dilemma sichtbar. Im Wesentlichen verfügt die Stadt Oberhausen nur über zwei große Anbieter in diesem Leistungssegment. Zum einen ist hier das Gerhard-Tersteegen-Institut (GTI), als auch das Diakoniewerk Oberhausen als Rechtsnachfolger der evangelischen Jugendhilfe als die beiden großen verlässlichen Partner vor Ort bei der qualitätsvollen Unterbringung von jungen Menschen in Oberhausen.
Anhand der folgenden Grafik soll die Thematik illustriert werden. Der blaue Graph stellt die Fallzahlentwicklung dar, der orangefarbene Graph dagegen die Entwicklung der Kosten. Das heißt, das hier deutlich wird, dass bei rückläufigen Fallzahlen, dennoch die Kosten explodieren. Dem kann allein durch Fallsteuerung nicht begegnet werden.
Erklärung zum Diagramm: Im 3-Jahres-Rückblick zeigt sich eine stetige Reduzierung der Anzahl der Hilfen bis hin zu einem gleichbleibend stabilen Niveau über das gesamte Jahr 2023. Dem gegenüber lässt sich ab dem dritten Quartal 2021 eine signifikante und über die letzten zwei Jahre nahezu exponentielle Steigerung der durchschnittlichen Kosten je Heimunterbringung feststellen.
Beispiel Diakoniewerk Oberhausen
Durch Neuverhandlungen der Entgelte für die stationären Einrichtungen entstehen allein bei den aktuell laufenden Hilfen ein kalkulierter Mehraufwand von 731.000€ über alle Hilfen gem. §34 SGB VIII, unabhängig vom „Haushaltsauftrag/konto“.
Die Hilfen gem. §34 SGB VIII (Vollstationär, BeWo, i.V.m. §41 SGB VIII) durch das DWO beliefen sich im letzten Quartal 2023 auf 1.081.231,99€ - hieraus ergibt sich eine hochgerechnete Jahressumme von 4.324.927,96€; unter Einberechnung der Kostensteigerung beläuft sich die kalkulierte Jahressumme auf 5.055.927,96€. Die ermittelte Kostensteigerung beträgt somit 17%.
Dies deckt sich mit der Einschätzung des hausinternen Vertragswesens (LQE) dahingehend, dass sich in den aktuellen Entgeltvereinbarungen für stationäre Hilfen Steigerungsraten zwischen 10 und 20 % feststellen lassen. Die Steigerungsrate steigt proportional zur Betreuungsintensität. Eine Intensivgruppe des DWO hat beispielsweise eine 40-prozentige Entgeltsteigerung.
Die Kostensteigerungen im stationären Bereich müssen somit prozentual in den Vollstationären Hilfen höher kalkuliert werden als beispielsweise in den Hilfen des betreuten Wohnens.
Im Auftrag „§34 Heime“ leistet das DWO 19% der Hilfen.
Knapp über 70% der stationären Unterbringungen findet außerhalb von Oberhausen statt. Die Vertragsverhandlungen mit den auswärtigen Jugendhilfeträgern findet entsprechend mit dem jeweils zuständigen auswärtigen Jugendamt statt. Ein Einfluss auf die Qualitäts- und/oder Entgeltvereinbarungen durch das Oberhausener Jugendamt besteht nicht. In welcher Höhe die Kostensätze für außerstädtische Jugendhilfeeinrichtungen steigen bleibt abzuwarten. Jedoch ist auch hier bereits deutlich wahrnehmbar, dass allein durch die außerordentlich gestiegenen Personalkosten auch die entsprechenden Kostensätze für die stationären Maßnahmen erhöhen.
Bei der Hochrechnung von den genannten 19% der Hilfen, aus denen eine prognostizierte Kostensteigerung von 731.000€ resultiert, auf die Gesamtzahl der Hilfen ergibt sich ein theoretischer, gesamter Mehraufwand von 3.847.368€ im entsprechenden Auftrag.
Im folgenden Diagramm wird die Verteilung der Hilfefälle am Beispiel der beiden großen Anbieter vor Ort sichtbar.
Schon für das Jahr 2023 und das nun vorliegende erste Halbjahr 2024 bleibt wie bisher festzuhalten, dass wir alle lange mit der Illusion gelebt haben, dass nach dem Ende der Pandemie alles wieder wie vorher sein würde. Dem ist nicht so. Die Krisen reißen nicht ab. Die Themen Krieg, Zuwanderung und Energiekrise prägen den Alltag. Zusammengefasst muss mal wohl resümieren, dass es eine gesamtpolitische Entwicklung gibt, die unsere Gesellschaft und damit auch die Jugendhilfe vor neue Herausforderungen stellt.
Die Bemühungen um eine bessere Versorgungslage und um die benötigten Hilfsangebote und Unterbringungsmöglichkeiten für diese unbegleiteten jungen Menschen kanalisieren sich zurzeit bei der Jugendhilfeplanung und zeitigen erste Erfolge. Beispielsweise konnten wir durch die Reaktivierung bereits bestehender Kontakte zum Friedensdorf hier ein Entlastungsangebot in Kooperation mit der Jugendhilfe erstellen.
Diese Bemühungen müssen sich zukünftig auch auf alle weiteren Felder der stationären Jugendhilfe erstecken.
Betrachtet man die Kostenentwicklung über alle Hilfen für das erste Halbjahr in den Jahren 2021 bis 2024 so wird die Problematik sofort wahrnehmbar.
Alle Zahlen und Fakten bewegen sich fast punktgenau im Rahmen der im Vorjahr getroffenen Planungen und den daraus resultierenden Hochrechnungen und Prognosen. Sicher gibt es an der ein oder anderen Stelle noch Steuerungspotential, welches jedoch zum Teil auch struktureller Veränderungen im Fachbereich bedürfte. Ohne sich wiederholen zu wollen, ist es so, dass die Themenfelder: stationäre Jugendhilfe, Pflegekinderwesen, Eingliederungshilfe, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber nach wie vor die immense Zahl an Kinderschutzfällen und deren Bearbeitung im Rahmen der Krisenintervention, das Handlungsfeld der Erzieherischen Hilfen dominieren.
Nach Abklingen der Pandemie und einer internen Neuordnung der Fachstelle gemäß §35a zeitigt auch dies sofort fachliche und qualitative Aspekte, aber damit dann auch natürlich Effekte in der unmittelbaren Entwicklung der Kosten.
Ähnlich verhält es sich bei der Arbeit mit jungen volljährigen Menschen an der Schwelle zum Erwachsenwerden. Während es lange Jahre so war, dass diese Hilfe normalerweise planmäßig um das 21. Lebensjahr endete, so ist es nunmehr so, dass eine Hilfe für junge Volljährige nur nach Installation einer entsprechenden Anschlusshilfe erfolgen soll. Hier ist noch viel Nachholbedarf im Fachbereich 3-1-40 und die entsprechenden Strukturen für diese Arbeit müssen noch geschaffen werden.
Wir erhoffen uns hier weitergehende Perspektive und Verfahrensvorschläge durch die avisierte externe Organisationsuntersuchung im Laufe der Jahre 2024 und insbesondere 2025.
Abschließend muss wiederholt werden, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten erheblich belastend bleibt, die sich unter anhaltend unsicheren Rahmenbedingungen tagtäglich den immensen Herausforderungen an die Jugendhilfe stellen, insbesondere wenn dieser vorgestellte erste und zweite Quartalsbericht 2024 ziemlich spektakulär ist und weitere Anforderungen an die handelnden Akteure stellt.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Anlagen
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