Berichtsvorlage - M/17/5631
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Funktion der neu geschaffenen Stellen der Verfahrenslotsinnen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Melanie Langen
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
11.09.2024
|
Sachverhalt
Am 10.06.2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, womit die Grundlage für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe geschaffen wurde. Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne und mit (drohenden) Behinderungen sollen zukünftig, ab dem 01.01.2028, durch das Jugendamt, gewährt werden. Damit entfällt die aktuelle Trennung der Hilfe aus Eingliederungshilfe SGB IX und Hilfen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, hin zur `inklusiven Lösung´.
Die Umsetzung der `inklusiven Lösung´ soll in einem dreistufigen Reformprozess bis zum 01.01.2028 erfolgen.
Stufe 1 war die Reform des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) 2021. Damit wurde der § 10b SGB VIII (Installation von Verfahrenslotsinnen gesetzlich ver-pflichtend) geschaffen.
Stufe 2 ist der Einsatz der Verfahrenslotsinnen ab dem 01.01.2024.
Stufe 3 bildet zum 01.01.2028 die Gesamtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit oder ohne (drohende) Behinderungen.
Aus dem § 10 b SGB VIII des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) ergibt sich für die Verfahrenslotsinnen sowohl ein Beratungs- und Unterstützungsauftrag für Ratsuchende in der Einzelfallbearbeitung als auch ein struktureller Beratungs- und Unterstützungsauftrag für das örtliche Jugendamt.
- Beratung im Einzelfall
Die Verfahrenslotsinnen beraten, unterstützen und begleiten Ratsuchende auf freiwilliger Basis unabhängig und vertraulich (auf Wunsch) durch das gesamte Antrags- und Leistungsverfahren der Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe nach SGB IX hält nach Antragstellung Hilfen für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen, sowie seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Menschen, bereit. Hilfen können hier Schulbegleitung, Therapien, Familien unterstützende Dienste, Arbeitsassistenz etc. sein.
Derzeit bildet die Eingliederungshilfe einen eigenen Aufgabenbereich im Fachbereich 3-2-20. Die Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit der `inklusiven Lösung´ zum 01.01.2028 in den Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie (öffentliche Jugendhilfe) übergehen.
Die Verfahrenslotsinnen informieren und beraten über Rechte, Ansprüche und Leistungen der Eingliederungshilfe, unterstützen beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen. Sie erklären die Inhalte von eventuellen Leistungsbescheiden, vermitteln zu Ansprechpartner:innen und Angeboten für junge Menschen mit (drohender) Behinderung, helfen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen eventuell benötigte Unterstützungsangebote, um diese an die Ratsuchenden weiterzugeben.
- Beratung des Jugendamtes
Die `inklusive Lösung´ wird durch die öffentlichen Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe bis zum 01.01.2028 herbeizuführen sein. Hierbei unterstützen die Verfahrenslotsinnen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag in beratender Funktion.
Dabei bringen sie die gesammelten Erfahrungen in der Einzelfallarbeit in den Prozess der Zusammenführung ein.
Sie werten ihre Arbeit statistisch aus und erstatten im Abstand von 6 Monaten dem Jugendhilfeausschuss Bericht über die Erfahrungen in der strukturellen Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren, insbesondere den Reha-Trägern.
Sie nehmen an relevanten Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, wie z.B. dem Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen, oder dem Netzwerk Frühe Hilfen teil, um Eindrücke der Kooperation der verschiedenen Bereiche untereinander und zu verschiedenen Beratungsstellen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu gewinnen und diese ebenfalls in den Prozess der Zusammenführung der Hilfen einzubringen.
Aktueller Sachstand
In Oberhausen haben die Verfahrenslotsinnen am 15.01. und 12.02.2024 ihre Arbeit im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, aufgenommen.
Für die Arbeit der Verfahrenslotsinnen wurden von der Stadt Oberhausen zwei Vollzeitstellen geschaffen. Eine Stelle wird durch eine Sozialarbeiterin und eine durch eine Verwaltungsangestellte mit dem Angestelltenlehrgang II besetzt.
Die Arbeit erfolgt im Team. Die Stellen sind zunächst befristet bis zum 31.12.2027.
Die Verfahrenslotsinnen haben an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zu den verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB I, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XII und SGB XIV) teilgenommen.
Sie nehmen an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und dem Landschaftsverband Rheinland teil.
Flyer und Homepage wurden aufgebaut. Um den Bekanntheitsgrad der Verfahrens-lotsinnen in Oberhausen zu steigern, wurden ab Juni 2024 Flyer an Kinder-ärzte:tinnen, Kinder-/Jugendlichen Psychotherapeut:innen, Kinderpsycholog:innen, sowie verschiedene Träger, wie z.B. die Lebenshilfe e.V. Oberhausen, verteilt. Die Homepage der Verfahrenslotsinnen wurde im Juli 2024 online gestellt.
In der ersten Hälfte des Jahres wurde mit dem Aufbau der erforderlichen Netzwerkarbeit begonnen. Hier waren sowohl die Eingliederungshilfe, die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe, verschiedene Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, als auch verschiedene freie Träger Ansprechpartner:innen. Ziel war es, die Verfahrenslotsinnen der Stadt Oberhausen und ihre Arbeit vorzustellen und in eine gelingende Kooperation zu kommen.
Ein gutes, funktionierendes Netzwerk ist zwingend erforderlich, um das Ziel der `inklusiven Lösung´ für junge Menschen mit und ohne (drohenden) Behinderungen zu erreichen.
Ausblick
In den kommenden sechs Monaten sollen die Verfahrenslotsinnen durch gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit bei betroffenen Bürger:innen bekannt sein und die Einzelfallarbeit soll begonnen haben.
Die Teilnahme an bestehenden Arbeitskreisen wird zu einem festen Bestandteil der Arbeit geworden sein.
Ferner werden erste konzeptionelle Arbeiten erfolgen und erste Strukturen für den Beratungsauftrag der Verfahrenslotsinnen geschaffen. Über diese sollen u. a. die im Rahmen der Fallarbeit entstehenden Gelingensfaktoren und Stolpersteine Berücksichtigung im gesamten Gestaltungsprozess finden.
