Beschlussvorlage - B/17/5648
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung des stellvertretenden Schriftführers
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Sterkrade
- Bearbeitung:
- Jörg Greinke
- Verantwortung:
- Herr Greinke, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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03.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 22 Absatz 4 i.V.m. § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen bestellt die Bezirksvertretung den/die Schriftführer/in für die Sitzungen der Bezirksvertretung und die Stellvertretung.
Nach § 38 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung Osterfeld teilzunehmen. In dieser Funktion ist Herr Olaf Hinkemeyer auch als Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld und als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen und Sterkrade bestellt worden.
Da Herr Norbert Dostatni, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen, als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld bereits seinen Resturlaub vor seinem Eintritt in den Ruhestand angetreten hat und Herr Jörg Greinke, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, als weiterer stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld ab Mitte November 2024 ebenfalls seinen Resturlaub vor dem Eintritt in seinen Ruhestand antreten wird, steht nur noch Herr Olaf Hinkemeyer, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld, als Schriftführer für die Bezirksvertretung Osterfeld zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Maik Stamm zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. In der langjährigen Verwaltungspraxis hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
