Beschlussvorlage - B/17/5650
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung des stellvertretenden Schriftführers
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Sterkrade
- Bearbeitung:
- Jörg Greinke
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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05.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 22 Absatz 4 i.V.m. § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen bestellt die Bezirksvertretung den/die Schriftführer/in für die Sitzungen der Bezirksvertretung und die Stellvertretung.
Nach § 38 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung Sterkrade teilzunehmen. In dieser Funktion ist Herr Jörg Greinke auch als Schriftführer für die Bezirksvertretung Sterkrade und als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen und Osterfeld bestellt worden.
Da Herr Norbert Dostatni, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen, als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Sterkrade bereits seinen Resturlaub vor seinem Eintritt in den Ruhestand angetreten hat und Herr Jörg Greinke, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, als Schriftführer für die Bezirksvertretung Sterkrade ab Mitte November 2024 ebenfalls seinen Resturlaub vor dem Eintritt in den Ruhestand antreten wird, steht nur noch Herr Olaf Hinkemeyer, Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld, als stellvertretender Schriftführer für die Bezirksvertretung Sterkrade zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Maik Stamm zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. In der langjährigen Verwaltungspraxis hat sich diese Verfahrensweise bewährt.
