Berichtsvorlage - M/17/5559

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Beratungsfolge

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Bezug

Bezug: Beschlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 18.02.2019 (A16/4370-01 und A16/4409-01; Drucksache B/16/5272-01 zur Einführung einer Bildungskarte

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Sachverhalt

Sachdarstellung 2023

 

Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, zur Verbesserung der Inanspruchnahme von BuT-Mitteln eine Bildungskarte einzuführen und die Bildungs- und Teilhabeleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben.

 

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) sollen besondere Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien unterstützen und ihnen Bildungsmöglichkeiten und Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivtäten bieten.

 

Durch die Einführung der „MyCardOberhausen (MyCardO)“ soll die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungsmodule verstärkt und vereinfacht werden.

 

Die MyCardO wird jedem leistungsberechtigten Kind, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgehändigt, demzufolge stehen dann automatisch die Leistungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen, die Kosten für Tagesausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KTE), sowie Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe ohne bürokratische Hemmnisse zur Verfügung.  Kosten für Lernförderung und mehrtägige (Klassen-) Fahrten werden bei Bedarf unbürokratisch über die MyCardO zur Verfügung gestellt.

 

Bisher (Stand 31.12.2023) wurden insgesamt 14.933 Karten an leistungsberechtige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ausgestellt; davon sind 11.634 dem Rechtskreis SGB II und 3.299 den der Stadt angegliederten Rechtskreisen zuzuordnen.


1. Ausgabenstruktur 2023

 

Die Gesamtausgaben aller Rechtskreise für das Jahr 2023 belaufen sich auf 5.550.210,77 € EUR und stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 30% an (+ 1.276.249,58 EUR). 

 

Der Rechtskreis der Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II ist dem Jobcenter Oberhausen, der der Leistungsbezieher*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII sowie Leistungsbezieher*innen von Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag der Stadt Oberhausen zugeordnet.  

 

Analog zur Berichtserstattung des MAGS NRW wurden hier die BuT-Ausgaben für die Rechtskreise nach dem SGB II (Jobcenter) und des Bundeskindergeldgesetzes (Stadt Oberhausen) zu Grunde gelegt:

 

Gesamtausgaben Rechtskreis SGB II und BKGG

 

Jahr

Jobcenter

SGB II

Kommune  BKGG

Gesamtsumme SGB II/BKGG

Steigerung zum Vorjahr

Steigerung zum Vorjahr in %

2021

2.037.075,69 €

543.445,31 €

2.580.521,00 €

-

-

2022

 3.261.133,83 €

826.483,77 €

4.087.617,60 €

1.507.096,60 €

58 %

2023

4.079.581,84 €

1.342.461,02 €

5.422.042,86 €

1.334.425,26 €

33 %

 

Anknüpfend an die Berichtserstattung des MAGS NRW stiegen die Ausgaben für die Rechtskreise SGB II und BKGG auch im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 33 % auf insgesamt 5.422.042,86 EUR. Somit setzt sich der Anstieg der Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen weiterhin fort.

 

Die differenzierte Betrachtung der verschiedenen Leistungskomponenten in beiden Rechtskreisen macht deutlich, dass das Modul des gemeinschaftlichen Mittagessens die höchsten Ausgaben mit   2.382.561,74 EUR aufweist. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausgaben nimmt der persönliche Schulbedarf mit 1.354.949,46 EUR ein. Eine deutliche Steigerung zum Vorjahr ist bei den Ausgaben von Lernförderung mit 805.473,63 € und (Schul-) Ausflügen und (Klassen-) Fahrten mit 654.360,36 EUR zu verzeichnen.

 

Ausgaben der (Schul-)Ausflüge und (Klassen-)Fahrten

 

Jahr

Jobcenter

SGB II

Kommune  BKGG

Gesamtsumme SGB II/BKGG

Steigerung zum Vorjahr

Steigerung zum Vorjahr in %

2021

60.259,76 €

25.514,37 €

85.774,13 €

-

-

2022

318.222,57 €

104.019,17 €

422.241,74 €

336.467,61 €

392 %

2023

471.344,29 €

183.016,07 €

654.360,36 €

232.118,62 €

55 %

 

2. Ausgabenentwicklung

 

Auch im Jahr 2023 ist eine signifikante Ausgabensteigerung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu beobachten. Für die Rechtskreise nach dem SGB II und des Bundeskindergeldgesetzes haben sich die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 33 % (+ 1.334.425,26 EUR) erhöht. Bei dem Rechtskreis SGB II ergibt sich somit eine Steigerung um 818.448,01 EUR (+ 25%) und bei dem Rechtskreis BKGG um 515.977,25 EUR (+ 62 %). Aufgrund der zum 01.01.2023 durchgeführten Wohngeldreform sind insbesondere die Ausgaben im Rechtskreis BKGG repräsentativ gestiegen.

 

Weiterhin machen sich Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiekrise und Inflation bei der Ausgabenentwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistungen nachhaltig bemerkbar.  Ebenfalls ist eine exorbitante Steigerung der Inanspruchnahme der einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen zu registrieren.

 

Dies resultiert zum einen aus der unbürokratischen Handhabung der MyCardO und der intensiven Öffentlichkeitsarbeit (Bewerbung und Information bei Stadt-(teil-), Familien- und Sportfesten, Informationsveranstaltungen in Schulen, KTEs, sowie im Foyer des Sozialrathauses, usw.). Zum anderen sind z. B.  weiterhin coronabedingt Lerndefizite vorhanden, welche durch die Inanspruchnahme von Lernförderung behoben werden sollen.

 

3. Ausgabenentwicklung der einzelnen Module in allen Rechtskreisen:

 

3.1. Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf

 

Den 6602 leistungsberechtigten Schüler*innen wurde 12.190-mal der Schulbedarf ausgezahlt. Von den genannten leistungsberechtigten Schüler*innen befinden sich 2564 Kinder im Bezug von Asylbewerberleistungen, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag und 4038 Kinder im Bezug von SBG II-Leistungen.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass von jeder/m Schüler*in der persönliche Schulbedarf genutzt wird, da die Auszahlung jeder/m leistungsberechtigte/m Schüler*in während der Bewilligungszeit der Primärleistung am Anfang eines jeden Schulhalbjahres automatisch zur Verfügung steht. 

 

Auszahlung des persönlichen Schulbedarfs

 

 

 

Anzahl der Auszahlungen

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

2811

3454

4113

Jobcenter

7306

7566

8077

Gesamt

10117

11020

12190


3.2 Anzahl der mehrtätigen (Klassen-)Fahrten und Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KTE)

Kriterium für die Inanspruchnahme von Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten ist, dass diese auch in Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass fast alle Leistungsberechtigten bei Bedarf Ausflüge und (Klassen-) Fahrten in Anspruch nehmen. Die Gesamtanzahl der mehrtägigen (Klassen-)Fahrten ist insgesamt um ca. 44 % gestiegen; die der Ausflüge um ca. 130 %.

 

Anzahl der ausgeführten (Klassen)Fahrten in Schulen und KTE

 

 

 

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

102

494

700

Jobcenter

435

1296

1870

Gesamt

537

1790

2570

 

 

 

 

 

Anzahl der ausgeführten eintägigen Ausflüge in Schulen und KTE

 

 

 

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

184

896

1933

Jobcenter

669

2492

5855

Gesamt

853

3388

7788

 

 

 

3.3 Lernförderung

 

Ein kontinuierlicher Anstieg ist bei der Inanspruchnahme von Lernförderung zu registrieren. Die Inanspruchnahme der Lernförderung bedingt einen durch die Schule festgestellten Bedarf.  Da nicht bei jeder/m Schüler*in ein entsprechender Bedarf besteht, wird die Lernförderung nur von einem Teil der Leistungsberechtigten in Anspruch genommen. Die Kosten der Lernförderung werden bei Feststellung des Bedarfs durch die Schule unbürokratisch bewilligt und dem ausgewählten zertifizierten Lernförderanbieter über die MyCardO zur Verfügung gestellt.

 


 

Anzahl der Schüler*innen mit Lernförderung

  

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

231

199

243

Jobcenter

1520

635

914

Gesamt

1751

834

1157

 

 

3.4 Soziale und kulturelle Teilhabe

 

Bei dem im Bildungs- und Teilhabepaket verankerten Modulen ist die soziale und kulturelle Teilhabe das einzige Modul, dass nicht an Bedingungen geknüpft ist. Allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren stehen monatlich 15,00 EUR an Teilhabeleistungen zur Verfügung, über die individuell nach eigenem Ermessen verfügt werden kann. Eine eminente Steigerung ist bei der Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen beider Rechtskreise zu registrieren.

 

Auffällig ist, dass bei Betrachtung der Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen die Leistungsberechtigten aus den Rechtskreisen der Kommune (3.299) prozentual häufiger Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen als jene aus dem Rechtskreis SGB II (11.634).

 

Aktuell stellen 159 Anbieter den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein breit gefächertes Angebot an sportlichen, sozialen, kulturellen und künstlerischen Angeboten zur Verfügung. Davon bieten alleine 123 ein sportliches Angebot an; hiervon 89 Vereine.

 

Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren mit soziokulturelle Teilhabe

 

 

 

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

392

426

724

Jobcenter

1053

959

1264

Gesamt

1445

1385

1988

 

 

 

 

 

 

 

3.5 Gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Jedem leistungsberechtigtem Kind, dass eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht, werden die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen unaufgefordert über die MyCardO zur Verfügung gestellt, so dass die Träger bei Bedarf jederzeit abrechnen können. Die Anzahl der Schüler*innen, die am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen, hat sich zum Vorjahr um ca. 17 % und die Anzahl der Kindergartenkinder um ca. 19 % gesteigert. Die Höhe der Ausgaben beim gemeinschaftlichen Mittagessen ist nicht nur auf die Inflation zurückzuführen, sondern auch auf die erhöhte Inanspruchnahme am gemeinschaftlichem Mittagessen. 

 


 

Anzahl der Schüler*innen mit gemeinschaftlichem Mittagessen

 

 

 

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

1087

834

1170

Jobcenter

1035

2876

3171

Gesamt

2122

3710

4341

 

 

 

 

 

Anzahl der Kindergartenkinder mit gemeinschaftlichem Mittagessen

 

 

 

 

Anzahl

Jahr

2021

2022

2023

Kommune

407

449

530

Jobcenter

2784

1061

1270

Gesamt

3191

1510

1800

 

 

 

 

3.6 Schülerbeförderungskosten

 

Schülerbeförderungskosten erhalten nur leistungsberechtigte Schüler*innen, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule Entfernungsvoraussetzungen erfüllt oder aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist. Da dieses Modul eine untergeordnete Rolle spielt, wurde die Datenerhebung nicht aufgeführt.

 

 

4. Öffentlichkeitsarbeit

 

Das Bildungs- und Teilhabeteam nutzt diverse Veranstaltungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. So wurde z. B. auf dem Weltkindertag und dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende der attraktive BuT-Informationsstand mit dem Glücksrad erfolgreich dafür genutzt, mit Familien ins Gespräch zu kommen und so über die Bildungs- und Teilhabeleistungen und die MyCardO zu informieren.  Um auch Familien mit geringen Deutschkenntnissen zu erreichen, wurden mehrsprachige Flyer eingesetzt. Des Weiteren werden in regelmäßigen Abständen interessierte Akteure in das Foyer des Sozialrathauses eingeladen, um einen Austausch im Bereich Bildung und Teilhabe mit der Fachverwaltung anzubieten.

 

 

5. Fazit

 

Wie im Vorjahr ist ein stetiger Anstieg sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Inanspruchnahme der einzelnen Module zu verbuchen. Nach wie vor sind Pandemieeinflüsse, die Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine als auch die Inflation hierfür relevant. Ferner spielt für den Rechtskreis des BKGG die am 01.01.2023 eingeführte Wohngeldreform eine wesentliche Rolle. Gerade die destruktiven Rahmenbedingungen machten die positiven Auswirkungen durch den Einsatz der MyCardO deutlich. Nicht zuletzt machten die unbürokratisch auf der MyCardO zur Verfügung gestellten Bildungs- und Teilhabeleistungen eine schnelle Handhabung der Leistungen möglich. Insbesondere Leistungen wie Tagesausflüge, gemeinschaftliche Mittagessen und soziokulturelle Teilhabe - spezifisch deren Transparenz - profitierten durch das Handling der MyCardO. Das vereinfachte Verfahren bei mehrtägigen (Klassen-) Fahrten als auch bei der Lernförderung zeigte bei Leistungsberechtigten und Trägern positive Resonanz.

 

Es ist weiterhin das Bestreben der Fachverwaltung alle leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen und ihnen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen für ihre Entwicklung zu geben und somit einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zu leisten. Information und Dialog mit Leistungsberechtigten und Trägern nutzt die Fachverwaltung als kontinuierlichen Prozess, um Bürokratie abzubauen und die Inanspruchnahme zu erhöhen.

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