Antrag auf Sachdarstellung - A/17/5636

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Beratungsfolge

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Bezug

In-Kraft-Treten des Selbstbestimmungsgesetzes

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Sachverhalt

 Ab dem 1. August können sich Personen für Termine zur Erklärung des Geschlechtseintrages nach dem bald in Kraft tretenden Selbstbestimmungsgesetz anmelden.

Wir bitten die Verwaltung daher im Gleichstellungsausschuss um eine Sachdarstellung im Hinblick auf Terminvergaben und Arbeitsabläufe, ggfs. unter Hinzuziehung einer Vertretung des Standesamtes.

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