Berichtsvorlage - M/17/5652
Grunddaten
- Betreff:
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Förderrichtlinie zur Smart-City-Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Integrierte Stadtentwickl. u. Statistik
- Bearbeitung:
- Katrin Gießen
- Beteiligt:
- IT; Dezernat 0 / Strategische Planung; Dezernat 4 / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT
- Verantwortung:
- Herr van Benthem, Herr Jehn, Herr Florack, Herr Güldenzopf
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen erhält im Zuge des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) finanzielle Mittel zur Umsetzung eines partizipativen Projektfonds, dem „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“. Ziel des Co-Creation-Funds ist es, durch Projektförderung verschiedene Zielgruppen an der Gestaltung ihrer Stadt aktiv mitwirken zu lassen und einen Mehrwert für die Oberhausener Stadtgesellschaft zu erzielen.
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel durch die Stadt Oberhausen ist eine Förderrichtlinie. Die Förderkriterien des vorliegenden Entwurfs ergeben sich aus dem MPSC-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Förderbescheid, Merkblatt 436) und sind in enger Abstimmung mit der Koordinierungs- und Transferstelle (KTS) des Fördermittelgebers ausgearbeitet worden.
Finalisiert wird der Freigabeprozess der Förderrichtlinie mit der Prüfung des Maßnahmensteckbriefs zur Gesamtmaßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“. Dieser Prozess läuft aktuell. Die Richtlinie ist nach der laufenden Prüfung vom Rat zu beschließen, was spätestens für den November 2024 avisiert ist.
Was ist der Co-Creation-Fund?
Die Digitalisierung stellt Städte und Kommunen vor neue und vielfältige Herausforderungen. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies, innovative Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen wie soziale Spaltung, Klimaanpassung, Verkehrswende und den Funktionswandel von Innenstädten zu finden und durch neue Impulse die Stadtentwicklung in den digitalen Raum zu verlängern. Digitalisierung soll dabei keinen Selbstzweck erfüllen, sondern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern und sie in den Gestaltungsprozess mit einbinden. Dies erfordert neue Formen der Partizipation, die über traditionelle Beteiligungsmethoden und digitale Tools hinausgehen und neue Ansätze ko-kreativer Zusammenarbeit von Stadtgesellschaft und Verwaltung erfordern. Co-Creation meint hierbei einen gemeinsamen Schöpfungsprozess im Zusammenwirken vieler Akteure und Disziplinen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Smart City Oberhausen mit der Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ einen Projektfonds konzipiert, der die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten mit Bürgerschaft, lokalen Akteuren und Vereinen, Unternehmen sowie insbesondere der Oberhausener Start-Up-Szene ermöglicht.
Es können Projektideen unterschiedlicher Größen gefördert werden. Bedienung für die Antragsstellung ist, dass die Projektideen auf die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzepts einzahlen, einen Digitalisierungscharakter erfüllen und eine innovative Lösung für Herausforderungen der Stadtentwicklung darbieten.
Gefördert wird die Projektumsetzung mit jeweils bis zu 50.000 Euro. Um in der Ideenfindung und Projektentwicklungsphase einen innovationsfördernden Handlungsspielraum zu erhalten, ermöglicht die Richtlinie, auch Projektideen oberhalb der 50.000 Euro Projektförderung mit fördern zu können. Für die Projektförderung stehen insgesamt 550.000 Euro zur Verfügung. Bei erfolgreichem Projektverlauf können für den Co-Creation-Fund ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden.
Über die Auswahl der Projekte entscheidet eine interdisziplinäre Jury, die ebenfalls noch durch den Rat beschlossen werden soll. Die inhaltliche Vorbereitung der Entscheidung sowie die Begleitung von Antragstellenden erfolgt durch das Smart-City-Team.
Die offizielle Antragstellung startet nach Verabschiedung der Förderrichtlinie. Um jedoch möglichst viele Interessenten zu erreichen und für die Antragstellung zu gewinnen, laufen verschiedene Beteiligungs- und Informationsformate bereits jetzt an. Die Öffentlichkeitsarbeit startet am 29.08.2024 mit einer Auftaktveranstaltung. Im Anschluss wird zur Ideenfindung und -ausarbeitung eine Ideenbörse veranstaltet. Im weiteren Projektverlauf sind offene Sprechstunden angedacht, ein Workshop-Format zur Einbeziehung der Fachverwaltung sowie ein Workshop zur Konkretisierung der Projektideen für die Antragstellung. Zudem bekommen die interessierten Akteure in der Ideenausarbeitung und Antragsstellung Unterstützung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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293,1 kB
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