Beschlussvorlage - B/17/5638
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlassungsvertrag mit dem Verein SV Sarajevo Oberhausen e.V. über einen Teil des städtischen Grundstücks Buchenweg 30, 46147 Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Verantwortung:
- Herr Beulshausen, Herr Beigeordneter J. Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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03.09.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin der Sportanlage Buchenweg (Urbane Sport- und Freizeitanlage Schmachtendorf), Buchenweg 30, 46147 Oberhausen. Der auf dieser Anlage beheimatete Verein SV Sarajevo Oberhausen e.V. plant die Errichtung eines Vereinsgebäudes.
Aus Gründen der Planungssicherheit und der Finanzierung hat der Verein die Verwaltung um den Abschluss eines langfristigen Überlassungsvertrages gebeten.
Die Sportverwaltung schlägt vor, dieser Bitte zu entsprechen und mit dem Verein einen Überlassungsvertrag (s. Anlagen) über die benötigte Grundstücksfläche zu schließen.
Verträge dieser Art hat die Stadt Oberhausen in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Vereinen geschlossen, die auf städtischen Sportanlagen vereinseigene Gebäude/Räume errichtet haben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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230,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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168,3 kB
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