Beschlussvorlage - B/17/5519

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Sachverhalt

 

1.) Rothebuschstraße gegenüber Haus-Nr. 134-136

 

Antrag: Fällung von 3 Robinien

Ergebnis:  Zustimmung (einstimmig)

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung

 

Sachverhalt

Der WBO wurde eine Verkehrsgefährdung an der Rothebuschstraße gegenüber den Haus-Nrn. 134-136 gemeldet. Bei einer ersten Prüfung wurde festgestellt, dass die Pflasterung der Parkplätze durch das Wurzelwerk der städtischen Robinien massiv angehoben wurde und zu erheblichen Beeinträchtigungen der Parkplätze führt. Vereinzelte Parkplätze sind nicht mehr nutzbar.

 

Bei einer Ortsbesichtigung wurde erläutert, dass die Regulierungen an vier von sieben Baumstandorten zwar mit erschwerten Bedingungen, aber unter Erhalt der Bäume inklusive Wurzelwerke vorgenommen werden kann. Hier würden technische Lösungen gefunden, die die Befahrbarkeit der Plätze wiederherstellen. Insbesondere im Bereich von drei Robinien sind Regulierungen jedoch, nach Aussage des zuständigen Fachbereichs, technisch nicht mehr möglich.

 

Die drei in Rede stehenden Robinien sind in einem mäßigen Vitalitätszustand. Bei einer Überprüfung wies eine Robinie eine Stammfäule sowie eine Stammhöhlung auf. Die Stammfäule ist derzeit lediglich bis zum Stammfuß vorangeschritten, wird sich jedoch nach fachlicher Einschätzung in den kommenden Jahren bis in den Wurzelstock ziehen. Dies hätte einen Verlust der Standsicherheit zur Folge.

 

Eine weitere Robinie ist in einem zufriedenstellenden Zustand. Die Stellplätze an diesem Standort sind jedoch massiv von dem Wurzelwachstum betroffen und somit nicht mehr nutzbar.

 

Eine dritte Robinie weist ebenfalls eine Stammfäule (außen noch nicht sichtbar) sowie eine Stammhöhlung auf. Nach fachlicher Einschätzung wird auch dieser Baum in den kommenden Jahren mangels Standsicherheit entnommen werden müssen.

 

Als Kompromisslösung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurde vorgeschlagen, dass vier der insgesamt sieben vorhandenen Robinien im Rahmen der Regulierungsarbeiten erhalten werden. Wurzelkappungen dürfen in diesem Bereich nicht durchgeführt werden.

 

Die vorbenannten drei Robinien werden zur Fällung der Baumkommission Osterfeld vorgestellt. Stimmt die Kommission einer Fällung zu, werden die Bäume im Rahmen der Regulierungsarbeiten entnommen.

 

Im Anschluss werden drei vergrößerte Baumscheiben mit Baumsubstrat und Wurzelschutz hergestellt. In die neuen Baumbeete werden Säulenhainbuchen mit einem Stammumfang von 20-25 cm als Ersatz gepflanzt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt bei einer Ortsbesichtigung am 04.07.2024 von einem Mitarbeiter des zuständigen Fachbereichs erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich mehrheitlich für die Fällung der in Rede stehenden Robinien aus. Die Fällung soll im Herbst 2024 erfolgen. Die Ersatzpflanzung soll – wie vorgeschlagen – in vergrößerten Baumscheiben an Ort und Stelle durchgeführt werden.

 

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