Beschlussvorlage - B/17/5544

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Änderung der Verkehrsführung auf der Bismarckstraße im Bereich Liebknechtstraße bis Lipperheidstraße, welche die Sicherheit der Fußgänger – insbesondere Schüler und Schülerinnen – erhöht und den Durchgangsverkehr unterbindet.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2024 umgesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 10.000 € (brutto) geschätzt und stehen beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm zur Verfügung.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Bismarckstraße verfügt über zwei Richtungsfahrbahnen, welche durch eine Allee mit Gehweg voneinander getrennt sind. In dem Bereich Liebknechtstraße bis Lipperheidstraße befinden sich beidseitig der Bismarckstraße Gebäude des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums. Aus dieser Situation resultiert, dass regelmäßig eine große Anzahl an Schülerinnen und Schülern die beiden Fahrbahnen der Bismarckstraße queren müssen. Durch den weiteren Ausbau der Schule wird die Anzahl der querenden Schülerinnen und Schülern weiter zunehmen. Aktuell befinden sich vor dem Bereich, welcher zur Querung genutzt wird, bereits Berliner Kissen in beide Fahrtrichtungen, welche die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) reduzieren sollen. Konflikte zwischen dem Fußgängerverkehr und dem MIV lassen sich durch diese Maßnahme allerdings nicht vollständig verhindern und es existiert keine verkehrsfreie Verbindung der beiden Schulstandorte.

 

Im Rahmen der anstehenden Erweiterung der Schule wurde zur besseren Verknüpfung der beiden Schulstandorte die Vermeidung des Durchgangverkehrs auf der Bismarckstraße bzw. Änderungen der Verkehrsführung geprüft. Ziel ist es, den Bereich zwischen den beiden Schulstandorten vollständig vom MIV zu befreien und einen Bereich für Fußgänger zum Queren und als Aufenthaltsfläche zu schaffen. Dabei soll die Zufahrt zur Schule und den öffentlichen Stellplätzen weiterhin erhalten bleiben.

 

Die Prüfung der Verkehrsführung hat ergeben, dass eine Abbindung der Straße und Sperrung der Fläche vor der Schule nicht möglich ist. Durch die Querschnittsaufteilung mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen ist es möglich, den Verkehr jeweils von der Liebknechtstraße oder Lipperheidstraße in die Bismarckstraße einfahren und über die gegenüberliegende Fahrbahn ausfahren zu lassen (U-Umfahrung). Für die angrenzenden Knotenpunkte ergeben sich keine Änderungen, da der Verkehr auf den einzelnen Fahrbahnen der Bismarckstraße bereits durch Einbahnstraßen geregelt ist.

 

Die sich hierdurch verändernde Verkehrsführung auf der Bismarckstraße im Bereich Liebknechtstraße bis Lipperheidstraße ist in der Anlage 1 dargestellt. 

 

Für die Umsetzung der neuen Verkehrsführung sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  •     Vorhandene Sperrpfosten sind im Querungsbereich für Fußgänger zu entfernen.
  •      Um das Befahren des Querungsbereiches zu vermeiden, sind neue Sperrpfosten zu setzen.
  •   Für die Umfahrung von der Liebknechtstraße kommend müssen Eckausrundungen an den vorhandenen Grünflächen vorgenommen  werden. Das Umfahren kann auf dem vorhandenen gepflasterten Bereich stattfinden und bedarf keine baulichen Anpassungen. Parkplätze und Bäume, sowie die Feuerwehrzufahrt sind nicht betroffen.     
  •   Für die Umfahrung von der Lipperheidstraße kommend ist es notwendig, einen Überfahrungsbereich zwischen den vorhandenen Bäumen neu herzustellen. Dafür muss eine asphaltierte Fläche zwischen den Bäumen hergestellt werden. Die vorhandenen Bäume bzw. Wurzeln werden durch die Maßnahme nicht geschädigt. Der Gehweg, welcher durch die Allee führt, soll weiterhin niveaugleich verlaufen, woraus eine Fahrbahnerhöhung (vergleichbar einer Aufpflasterung / Berliner Kissen) im Überfahrungsbereich resultiert, welche die Geschwindigkeit des MIV zusätzlich reduziert.
  •       Durch die Maßnahme werden ca. zwei öffentliche Stellplätze für die Umfahrung entfallen.
  •       Ein Berliner Kissen muss versetzt werden, um weiterhin wirksam zu sein.
  •     Es ist zu empfehlen, einen neuen Zugang zum Schulhof auf der Nordseite der Bismarckstraße herzustellen, damit die Schüler direkt in den neugeschaffenen Querungs- und Aufenthaltsbereich gelangen und nicht zunächst in den Bereich der Fahrbahn laufen müssen.

 

Durch die Maßnahme wird die Sicherheit von Fußgängern – insbesondere Schülerinnen und Schülern – beim Queren erheblich erhöht und eine neue Aufenthaltsfläche geschaffen. Alle wichtigen Verkehrsbeziehungen im Gebiet bleiben durch die vorhandenen Parallelstraßen erhalten und es entstehen keine nachteilhaften Einschränkungen für die Erreichbarkeiten. Zur Förderung des Radverkehrs wird die Fläche für den Radverkehr mittels eines Verkehrszeichens „Radfahrer frei“ freigegeben. Die Fläche darf somit in Schrittgeschwindigkeit unter Rücksichtnahme auf den Fußverkehr gequert werden.

 

Die vorgestellte Maßnahme wurde mit der Schulleitung des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums und der SBO vor Ort besprochen und abgestimmt. 

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 10.000 € (brutto) geschätzt und stehen beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm zur Verfügung.

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Anlagen

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