Beschlussvorlage - B/17/5546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, unter Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025, den Umbau der Nebenanlage an der Ecke Mülheimer Straße / Ebertstraße.

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 45.000 € (brutto) belaufen und sind für das Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 521144 - Aufwendungen für Straßenbauprogramm, eingeplant.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Der Stadtverwaltung Oberhausen liegen vermehrt Beschwerden der Anwohner bzw. der ansässigen Hausverwaltung zum Zustand der versiegelten Fläche in der Nebenanlage (Gehweg) an der Ecke Mülheimer Straße / Ebertstraße vor. Dabei wurden wiederholt Verunreinigungen / Vermüllungen sowie der desolate Zustand der Betoneinfassungen der vorhandenen Hochbeete bemängelt (Abbildung 1). Zuletzt wurde auf den allgemeinen schlechten Pflegezustand des Bereiches und damit das äußere Erscheinungsbild der Fläche im Hinblick auf den gesamten Kreuzungsbereich hingewiesen (Abbildung 2). Die Reinigung und Unterhaltung der Fläche verursachte bisher einen erhöhten Aufwand bei der WBO GmbH und der SBO.

 

       V:\2 Straßenakten\MuelheimerStrasse\Umbau Vorfläche Ecke Ebertstraße\20230602_065113.jpgAbbildung 1: Zustand Betoneinfassung             Abbildung 2: Erscheinungsbild Kreuzungsbereich

 

Auf der größtenteils als Gehweg versiegelten Fläche befinden sich aktuell vier einzelne, ca. jeweils 4 qm große Hochbeete. Bis zum 07.11.2023 befand sich in einem der Hochbeete eine ca. 21 m hohe Robinie, die durch ihren Wurzeldruck bereits die Hochbordeinfassung weggedrückt und die Plattenbeläge angehoben hatte, so dass der Wurzelraum offen lag, die umgrenzende Fläche verdreckte und die Gehwegfläche in Teilbereichen nicht mehr verkehrssicher benutzt werden kann. Die anderen Hochbeete sind mit Lorbeer- und Heckenkirsche (geringer ökologischer Wert) bepflanzt, wobei sich bereits der invasive Götterbaum etabliert hat und dadurch den Pflegeaufwand erhöht.

 

Das sich in den letzten Jahren entwickelte äußere Erscheinungsbild der Robinie ließ bei der SBO Bedenken bzgl. Standsicherheit und einer möglichen Umsturzgefahr auf den stark befahrenen Knotenpunkt aufkommen. Daher wurde am 25.10.2022 der Baumsachverständige Marco Wilde mit der Begutachtung und Bewertung beauftragt. Dieser kam am 30.05.2023 zu dem Ergebnis, dass die Robinie aufgrund ihrer festgestellten Mängel insbesondere im Wurzelballen nicht mehr standsicher wäre und schnellstmöglich entnommen werden müsste. Die Fällung erfolgte daher unmittelbar nach Ende der Brut- und Schonzeit am 07.11.2023 (Abbildung 3).

 

Abbildung 3: Fällung der Robinie

 

Eine Nachpflanzung für die gefällte Robinie ist bisher nicht erfolgt, da die verfügbare Pflanzfläche nicht ausreichend dimensioniert ist. Die Größe der Gesamtfläche, der aktuell hohe Pflegeaufwand, die aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz und die derzeit als ökologisch gering zu betrachtende Restbepflanzung machen eine Umgestaltung der Fläche mit größtmöglicher Entsiegelung unter Berücksichtigung der erforderlichen Wegeverbindungen und Leitungstrassen erforderlich. Daher hat die SBO eine Planung mit standortgerechter Neubepflanzung erstellt, die diese Aspekte berücksichtigt und den Knotenpunktbereich aufwerten soll (siehe Anlage Umgestaltung Nebenanlage Mülheimer Straße). Durch die Umsetzung der Planung entsteht eine entsiegelte Fläche mit Bepflanzung, welche zur Aufwertung der Straßenecke an der Mülheimer Straße führt und gleichzeitig die vorhandenen Gehwegachsen in ausreichender Breite erhält. Entlang der Wohnbebauung besteht eine Gehwegfläche in einer Breite von 2,00 m. Parallel zum Fahrbahnverlauf ist der Gehweg 2,50 m breit, abgesichert durch Sperrpfosten reduziert sich die Gehwegbreite jedoch auf 2,00 m.

 

Der erforderliche Umbau der Nebenanlagen erfolgt hierzu, aufgrund der Zuständigkeit im öffentlichen Straßenraum, durch den Bereich 5-6/Mobilität der Stadt Oberhausen.

 

Der Baubeginn ist für Beginn des Jahres 2025 geplant, sodass die Anpflanzung vor dem ersten Austrieb anwachsen kann. Die Bauzeit beträgt 4 bis 6 Wochen.

 

Die Baukosten betragen rund 45.000 € brutto und sind für das Haushaltsjahr 2025 unter Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 521144 - Aufwendungen für Straßenbauprogramm eingeplant.

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Anlagen

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