Beschlussvorlage - B/17/5587
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Malschule der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Claudia Hüttemann
- Verantwortung:
- Frau Dr. Vogt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.08.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.09.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
23.09.2024
|
Sachverhalt
Die derzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung der Malschule datiert aus 2016. Vor dem Hintergrund gestiegener Kosten für die Materialbereitstellung und bei der Entwicklung der Kursinhalte ist eine Anpassung der Entgeltstruktur an die allgemeine Preissteigerung geboten. Bei der Gelegenheit wurden auch textliche/redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat ein Haushaltssicherungskonzept 2024ff beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. B/17/4376-01), das u. a. für die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen die Erhöhung von Eintrittspreisen und Teilnehmer/innengebühren beschreibt. Demnach werden die Entgelte für die Teilnahme an den Kursen der Malschule angepasst.
Wesentliche Eckpunkte sind:
Die Orientierung an den für öffentliche Schulen maßgeblichen Brauchtums- und beweglichen Ferientagen wird formuliert.
Die formellen Abmeldefristen werden aufgenommen.
Das Entgelt wird von bisher 60 € pro Semester auf 80 € pro Semester erhöht.
Der bisher geforderte Materialkostenbeitrag in Höhe von 1,00 € für Kursteilnehmer/innen, die an Aktionen der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen teilnehmen, wird gestrichen.
Die Möglichkeit der Ermäßigung für einkommensgeminderte Teilnehmende (SGBII und SGBXII) wird neu aufgenommen.
Die Schuldnerfrage bei Ausbleiben des Entgeltes wird festgeschrieben.
Davon ausgehend, dass das Nutzer/innenverhalten unverändert bleibt, wird aus der Erhöhung der Teilnehmer/innenentgelte eine Mehreinnahme von 2.000,00 € kalkuliert.
Allerdings werden für das neue Semester/ab 01.10.2024 auch die Honorare für die Kunstpädagogen/innen zu erhöhen sein, um den Anschluss an den Fachkräftemarkt nicht zu verlieren; aktuell werden für 90 Minuten Unterricht 30,00 € (Kinder und Jugendliche) und für 60 Minuten (Kinder bis zu 6 Jahren) Unterricht 20,00 € Honorar gezahlt. Mit diesem Honorarniveau ist es fast unmöglich, pädagogisches Fachpersonal zu gewinnen.
Insgesamt wird diese Maßnahme daher nicht zu einer anrechenbaren Mehreinnahme führen.
Betont werden muss, dass die in der Malschule der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen zu erhebenden Teilnehmer/innenentgelte nicht kostendeckend sein können. Diese Erträge dienen dazu, den Zuschuss der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen.
Die zu beschließende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Malschule der Stadt Oberhausen ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind optisch mit einer gelben Markierung hervorgehoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
120,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
245,9 kB
|
