Beschlussvorlage - B/17/5580

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Artothek der Stadt Oberhausen zum 01.10.2024 gemäß Anlage 1 dieser Drucksache.

 

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Bezug

Drucksache B/16/1541-01

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Sachverhalt

Die derzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung der Artothek datiert aus 2016. Vor dem Hintergrund gestiegener Kosten für die Vorbereitung und Präsentation der Kunstwerke (Rahmen, Passepartouts, Sockel) sowie allgemeiner Preissteigerungen für die Unterhaltung/Restaurierung ist eine Anpassung der Entgeltstruktur geboten. Bei der Gelegenheit wurden auch textliche/redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat ein Haushaltssicherungskonzept 2024ff beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. B/17/4376-01), das u. a. für die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen die Erhöhung von Eintrittspreisen und Teilnehmer/innengebühren beschreibt. Demnach werden die Entgelte für die Ausleihe von Kunstwerken der Artothek angepasst.

 

Wesentliche Eckpunkte sind:

Die in der Praxis bereits bestehende Option, Kunstwerke für die Dauer eines Jahres auszuleihen, wird textlich aufgenommen (bisher nur 3 Monate und 6 Monate).

Es wird ein Passus aufgenommen, der die Erhebung von personenbezogenen Daten regelt.

Die Ausleihentgelte werden erhöht. Das neue Entgeltkonzept sieht eine systematische Entgelterhöhung in allen Kategorien vor. Details sind der angefügten Darstellung zu entnehmen:

 

Leistung

Neu ab
01.10.2024

seit

02.03.2016

1 Kunstwerk für 3 Monate

15,00 €

11,00 €

2 Kunstwerke für 3 Monate

30,00 €

22,00 €

3 Kunstwerke für 3 Monate

45,00 €

33,00 €

1 Kunstwerk für 6 Monate

30,00 €

22,00 €

2 Kunstwerke für 6 Monate

60,00 €

44,00 €

3 Kunstwerke für 6 Monate

90,00 €

66,00 €

Artothek-Kundenkarte:

3 Kunstwerke für 12 Monate inklusive 12 Monate kostenlosem Eintritt in die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen

 

150,00 €

100,00 €

 

Die Artothek wird zum 01.10.2024 aus dem Schloss Oberhausen in ein Ladenlokal des Europahauses in die Innenstadt Alt-Oberhausen umziehen. Im Rahmen des Projektes Creative City ist diese Maßnahme Teil eines umfangreichen Förderprogrammes zur Stärkung der Innenstadt. Zu diesem Zeitpunkt sollen die neuen Entgelte wirksam werden.

 

Davon ausgehend, dass das Nutzer/innenverhalten unverändert bleibt, wird aus der Anpassung der Ausleihentgelte eine Mehreinnahme von 3.000,00 € erwartet

 

Betont werden muss, dass die in der Artothek der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen zu erhebenden Entgelte nicht kostendeckend sind. Diese Erträge dienen dazu, den Zuschuss der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen.

 

Die zu beschließende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Artothek ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind optisch mit einer gelben Markierung hervorgehoben.

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Anlagen

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