Beschlussvorlage - B/17/5577
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Claudia Hüttemann
- Verantwortung:
- Frau Vogt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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29.08.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.09.2024
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Sachverhalt
Die Benutzungs- und Entgeltordnung der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen wurde zuletzt im Jahr 2012 angepasst (2. Änderung vom 22.11.2012 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ludwig Galerie Schloss Oberhausen vom 02.03.2006, Amtsblatt der Stadt Oberhausen Nr. 24 vom 17.12.2012). Eine textliche Anpassung und Erhöhung der Nutzungsentgelte ist überfällig.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat ein Haushaltssicherungskonzept 2024ff beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. B/17/4376-01), das u. a. für die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen die Erhöhung von Eintrittspreisen und Teilnehmer/innengebühren beschreibt. Demnach werden die Entgelte für den Eintritt und die Nutzung der Angebote des Hauses angepasst. Die vorgeschlagene Entgelterhöhung soll zur ersten Ausstellung ab 26.01.2025 „Ach was! Loriot – Künstler, Kritiker und Karikaturist“ umgesetzt werden; ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist erforderlich, um die Drucksachen und Werbemittel entsprechend anzupassen und die neuen Entgelte auszuweisen.
Das neue Entgeltkonzept sieht eine systematische Entgelterhöhung in allen Kategorien vor. Details sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Die Änderungen sind optisch mit einer gelben Markierung hervorgehoben.
Wesentliche Eckpunkte sind:
Der reguläre Eintrittspreis Vollzahler/in wird von aktuell 8 € auf 10 € erhöht.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren werden komplett von der Eintrittspflicht befreit.
Schüler/innen (ab 18 Jahre), Studierende, Auszubildende, Bezieher/innen von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld, Personen mit Schwerbehinderungen ab 70 % GdB mit Begleitperson u. w. können weiterhin für einen ermäßigten Eintritt von neu 5 € eine Ausstellung besuchen.
Die bisherige Ermäßigung für Rentner/innen ist nicht mehr vorgesehen und wird auf den normalen Eintrittspreis angehoben.
Das Entgelt für die Buchung von 60-Minuten-Führungen wird auf 60 € angehoben (vorher 45 €); entsprechend erhöht sich das Entgelt für Führungen von 1,5 Stunden Dauer auf 90 € (vorher 60 €).
Führungen von Schulklassen werden separat betrachtet und mit 30 € Entgelt pro geführter Gruppe (bisher 20 €) berechnet zuzüglich eines ermäßigten Eintrittspreises pro Schüler/in von 1 €. Im Zuge der Entgelterhöhung für Führungen werden auch die Honorare der durchführenden Pädagogen/innen erhöht werden müssen, um im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte mithalten zu können.
Vor dem Hintergrund des vorgeschlagenen freien Eintritts für Kinder und Jugendliche ist das bisherige Angebot der Familienkarte hinfällig.
In Berücksichtigung der Besucher/innennachfrage wird neu eine Gruppenkarte angeboten, die es vier Vollzahlern/innen ermöglicht, zu einem um 20 % reduzierten Eintrittspreis die Ausstellung zu besuchen.
Das Kombiticket mit dem Gasometer Oberhausen wird entsprechend angepasst.
Ebenfalls werden mit dieser Neufassung Haftungsfragen geklärt und formuliert, um die bisherigen Grauzonen bei der Nutzung der Angebote zu beseitigen und normale Entwicklungen des Zeitgeschehens zu berücksichtigen.
Die Museumsdirektorin ist darüber hinaus berechtigt, für herausragende Ausstellungen von besonderer Bedeutung die Entgelte anzuheben. Damit wird die Möglichkeit eingeräumt, zur gegebener Zeit kurzfristig handlungsfähig zu sein.
Davon ausgehend, dass das Besucher-/innenverhalten unverändert bleibt, wird aus der Anpassung der Eintritte eine Mehreinnahme von 20.000 € erwartet
Im Vergleich zum Preisniveau der anderen RuhrKunstMuseen bleibt die LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen mit der Neufassung der Entgelte preislich attraktiv und wettbewerbsfähig. Die vorgeschlagene Anpassung greift die allgemeinen Preissteigerungen der Lebenshaltung auf und erscheint moderat.
Betont werden muss, dass die in der LUDWIGGALERIE zu erhebenden Entgelte nicht kostendeckend sind. Diese Erträge dienen dazu, den Zuschuss der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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275,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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133,6 kB
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