Antragsvorlage - A/17/5329-02
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Liste gem. § 4der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zumAntrag A/17/5329: Einführung einer Quote für öffentlich-geförderten Wohnungsbau
- Antragsteller/-in:
-
LINKE.LISTE-Fraktion-Geschäftsstelle
Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer Quotenregelung für
öffentlich geförderten Wohnraum zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen. Dabei ist eine Mindestquote von 50 Prozent ab sechs Wohneinheiten
festzuschreiben. Die Quote kann steigen, wenn die Zahl der Wohneinheiten
steigt. Sie sollte allerdings auf 35 Prozent begrenzt sein. Ziel ist eine soziale
Durchmischung, um das Fundament für lebenswerte Quartiere zu legen.
Das Konzept soll ab 2025 gelten. Rechtswirksame Auswirkung ist mit Bauantrag ab 2026
gegeben. Damit haben Bauherren ausreichend Zeit der Vorbereitung/Kalkulation
