Antragsvorlage - A/17/5329-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer Quotenregelung für

öffentlich geförderten Wohnraum zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung

vorzulegen. Dabei ist eine Mindestquote von 50 Prozent ab sechs Wohneinheiten

festzuschreiben. Die Quote kann steigen, wenn die Zahl der Wohneinheiten

steigt. Sie sollte allerdings auf 35 Prozent begrenzt sein. Ziel ist eine soziale

Durchmischung, um das Fundament für lebenswerte Quartiere zu legen.

 

Das Konzept soll ab 2025 gelten. Rechtswirksame Auswirkung ist mit Bauantrag ab 2026

gegeben. Damit haben Bauherren ausreichend Zeit der Vorbereitung/Kalkulation

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

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