Beschlussvorlage - B/17/5456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat beschließt die Umsetzung von Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung für den Eigengebrauch auf 8 weiteren Schulgebäuden mit einem Kostenvolumen in Höhe von gesamt 1.464.000,00 EUR mit 90 % Anteilsförderung aus dem Klimaschutz­technik-Programm progres.nrw.

 

Finanzielle Mittel sind wie folgt in den investiven Haushalt 2024 eingebracht worden:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

in EUR

330003010300003

Friedrich Ebert-

Realschule - PV-A

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

308.800,00

330003010600100

GS Osterfeld -

Verwaltungsbereich

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

474.000,00

330003010100010

Schule an der

Oranienstraße

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

192.000,00

330003010700002

Hans-Böckler-Berufskolleg

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

  37.000,00

330003010100533

Jacobischule

- PV-A

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

  60.400,00

330003010100534

Königschule

- PV-A

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

  85.900,00

330003010100535

Marienschule

- PV-A

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

  82.500,00

330003010100536

Steinbrinkschule

- PV-A

785100

Auszahlungen für

Hochbaumaßnahmen

  93.300,00

Im Haushalt 2024 sind die Planungs- und Baukosten zusammengefasst. Insgesamt stehen somit 1.333.900,00 EUR zur Verfügung. Diesen in 2023 prognostizierten Ausgaben stehen Einnahmen aus der Anteilsförderung in Höhe von insgesamt 1.192.750,00 EUR gegenüber.

Die aktuellen Kostenberechnungen liegen in ihrer Gesamtheit bei einem Volumen von 1.464.000,00 EUR und sind damit 130.100,00 EUR höher als die bisherigen Haushalts­ansätze.

Ein sich evtl. abzeichnender Fehlbetrag wird nach Auswertung des Ausschreibungsergeb­nisses im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 eingestellt. Durch die Beendigung des Förderprogramms wegen Entfalls des Sondervermögens Klima- und Transformations­fond verbleiben die Fördermittel auf dem bewilligten Niveau. Möglich Mehrkosten können nicht mehr angepasst werden.

 

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Bezug

 

Drucksache Nr. A/17/2691-01, Rat der Stadt vom 14.11.2022

Ausbau der Solarenergie aufd en Dächern von öffentlichen Bestandsbauten

 

Drucksache Nr. A/17/2725-02, Rat der Stadt vom 14.11.2022

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der FDP im Rat gem. § 4 der Ge­schäftsordnung für den Rat der Stadt zur Drucksache A/17/2691-01: Ausbau der Solar­energie auf den Dächern von öffentlichen Bestandsgebäuden.

 

Drucksache Nr. B/17/3624-01, Rat der Stadt vom 19.06.2023

Errichtung von Photovoltaik-Dachanlagen auf städtischen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch

 

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Sachverhalt

 

Ausgangslage

 

In seiner Sitzung am 14.11.2022 hat der Rat der Stadt sich bekannt, eigene Bestandsbauten mit Solaranlagen auszustatten, sofern dies machbar und zweckmäßig ist. Die Verwaltung wurde mit einer entsprechenden Prüfung und Berichterstattung unter Darlegung der Kosten und der jeweiligen Fördermöglichkeit beauftragt.

 

In einem ersten Schritt wurden insgesamt 58 Schulstandorte (einschl. Dependancen) durch 2 Fachingenieurbüros (Tragwerkplanung und TGA) geprüft. Mit Ausnahme von 6 Schulstand­orten sind die untersuchten Baulichkeiten grundsätzlich für das Aufbringen von Photovoltaik-Anlagen geeignet. Die erstellte Kostenprognose endet vorläufig mit einem Finanzierungs­bedarf in Höhe von insgesamt rd. 16. Mio. EUR brutto. Hierbei handelt es sich um die reinen Anlagekosten ohne Ingenieurleistungen und insbesondere ohne evtl. notwendige statische Maßnahmen am Dach (Sparrenverstärkung, Einbau von Kehlbalken, Mittelpfettenver­stärkung) bzw. einer Ertüchtigung der Dachhaut.

 

Abgesehen von den 4 auf Grundlage des Beschlusses vom 19.06.2023 bereits in Um­setzung befindlichen Objekten

 

  •             Astrid-Lindgren-Schule
  •             Fasia-Jansen-Gesamtschule
  •             Fasia-Jansen-Gesamtschule Zweig Schönefeld und
  •             Heinrich-Heine-Gymnasium

 

liegen nun Kostenberechnungen und statische Bewertungen für die 8 städtischen Schul­gebäude (in Klammern die erwartete Stromerzeugung pro Jahr)

 

  •             Friedrich-Ebert-Realschule  327.000 EUR (60.123 KWh)
  •            Schule an der Oranienstraße  209.000 EUR (54.402 KWh)
  •             Königschule    113.000 EUR (21.618 KWh)
  •             Gesamtschule Osterfeld  493.000 EUR (249.437 KWh) 
  •             Steinbrinkschule   112.000 EUR (19.978 KWh)
  •             Jacobischule    73.000 EUR (16.186 KWh) 
  •             Marienschule    94.000 EUR (18.226 KWh) 
  •             Hans-Böckler-Berufskolleg  43.000 EUR (15.442 KWh) 

 

vor.

Sie umfassen die kompletten Planungsleistungen, die Installation der Photovoltaikanlagen sowie die erfahrungsgemäß zu erwartenden kleineren Dachreparaturen, die sich erst im Laufe der Umsetzung offenbaren.

 

Auf Basis der im Dezember 2023 vorliegenden Erkenntnisse über den Zustand der Dach­konstruktionen und den Deckungsgrad des Energieeigenverbrauchs wurden für diese Ob­jekte zur Fristwahrung im Dezember 2023 kurz vor Ablauf der Antragsfrist bereits Förder­anträge anhand der seinerzeit vorliegenden Kostenschätzungen ohne abgeschlossene Dach- und Statikuntersuchungen gestellt. Für die Umsetzung liegen mittlerweile jeweils Förderbescheide vor. Ein Verzicht auf die Fördergelder hätte keine weiteren rechtlichen Konsequenzen.

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung wie vorgeschlagen wird das SBO-Immobilienmanage­ment die Durchführung der Bauvorhaben beauftragen.

 

Die für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehenden Budgets entsprechen dem zu erwartendem Baufortschritt und sind demnach auskömmlich. Mögliche Nachfinanzierungen werden über die reguläre Haushaltsanmeldung 2025 vorgenommen.

 

Die für die 58 Schulstandorte bislang durchgeführten Prüfungen werden fortgesetzt und zudem auf die sonstigen städtischen „Nichtwohngebäude“ ausgeweitet.

 

 

Verzicht auf Vorberatung

 

Die aktuellen Kostenberechnungen liegen dem SBO-Immobilienmanagement erst seit dem 10.06.2024 vor, so dass die Zulieferungsfristen für eine Vorberatung im Schulausschuss am 13.06.2024 und für den Haupt- und Finanzausschuss am 17.06.2024 nicht eingehalten werden konnten.

 

 

 

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Anlagen

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