Beschlussvorlage - B/17/5378
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 2,0 befristeten Zeitstellen innerhalb des Fachbereiches 3-1-30/ Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung im Rahmen der landesgeförderten Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Britta Wirtgen
- Beteiligt:
- Kinder, Jugend und Familie; Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Kawicki, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.06.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Einrichtung von 2,0 Zeitstellen in Sprach-Kitas, befristet vom 01.08.2024 bis zum
31.07.2026, Stellenwert S 8b TVöD SuE,
2. sowie die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 90.875,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer
Stellenbesetzung zum 01.08.2024 und eines Stellenwertes S 8b TVöD SuE.
Deckungsvorschlag
Den Mehraufwendungen im Deckungsring Personal von 90.875,00 EUR im Jahr 2024 stehen Fördermittel des Landes von rd. 41.670 EUR gegenüber. Die Personalkosten ab dem Jahr 2025 i. H. v. 218.100,00 EUR/ Jahr werden mit einem Betrag i. H. v. 100.000,00 EUR/ Jahr gefördert. Darüber hinaus ergibt sich jeweils eine entsprechende Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, wurden im Zeitraum
2011 bis 2015 wichtige Impulse für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung für Kinder von
ihrem Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Erreichung des Schulalters gesetzt.
Im Jahr 2016 wurden durch das Nachfolgeprogramm des Bundes
- „Sprach-Kitas“: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ –
in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 die pädagogischen Ansätze fortgeführt sowie
inhaltlich und strukturell weiterentwickelt.
Für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2022 folgte sodann eine Verlängerung des
Förderzeitraumes mit einer 100%igen Refinanzierung durch den Bund.
Für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 wurde letztmalig eine weitere Finanzierung
der Sprach-Kitas durch den Bund mit einer Förderung in Höhe von etwa 75% der
Jahrespersonalkosten ermöglicht. Im Anschluss sollte das Programm von den Ländern
weitergeführt werden.
Mit Rundschreiben Nr. 42/02/2024 vom 04.01.2024 teilt der LVR – Landschaftsverband
Rheinland mit, dass die Personalkosten für zusätzlich beschäftigte Fachkräfte in Sprach- Kitas mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden für folgende Bewilligungs- und
Durchführungszeiträume bezuschusst werden:
a) vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024,
b) vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 und
c) vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026.
Aufgrund der späten Förderzusage von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland im
Januar 2024, hat sich die Fachverwaltung zusammen mit dem Bereich 4-1/Personal und
Organisation dafür ausgesprochen, die Teilnahme an dem Förderprogramm in 4 städtischen
Kindertageseinrichtungen für die Förderzeiträume b) und c), somit ab dem 1. August 2024
sowohl personell als auch organisatorisch sicherzustellen.
Folgende Kindertageseinrichtungen sind hiervon betroffen:
Städtische Kindertageseinrichtung City-West
Städtische Kindertageseinrichtung Lirich
Städtische Kindertageseinrichtung Stader Weg
Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg
Die Förderhöhe je zuschussberechtigter Kindertageseinrichtung beträgt bis zu 25.000,00
Euro für den Förderzeitraum von jeweils 12 Monaten.
Umsetzung:
Einrichtung von 2,0 Zeitstellen, befristet vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026, im Rahmen
der landesgeförderten Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen
Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“ mit dem Stellenwert S 8b TVöD
SuE.
Das Beteiligungsverfahren gemäß LGG und LPVG wird parallel eingeleitet.
Personalkosten:
Die Berechnung von Teilzeitstellen bemisst sich laut KGST wie folgt:
Jahrespersonalkosten und Sachkosten sind bei Teilzeitbeschäftigung anteilig (mit 50%) zu kalkulieren.
Die Berechnung der Gemeinkosten erfolgt hingegen je Arbeitsplatz/ Teilzeitstelle in Höhe von 20% der Jahrespersonalkosten einer Vollzeitstelle, sodass in Folge je Teilzeitstelle die kompletten Gemeinkosten zu berücksichtigen sind.
Neustellen:
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Grund |
Stelle |
Eingruppierung |
KGST-Wert/ Stelle/p.a. |
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Jahrespersonalkosten |
2,0 |
S 8b TVöD SuE |
72.700,00 EUR |
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Sachkosten je Nicht-Büroarbeitsplatz (10% der Jahrespersonalkosten) |
2,0 |
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7.270,00 EUR |
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Gemeinkosten (20% der Personalkosten) |
4,0 |
S 8b TVöD SuE |
14.540,- EUR |
Die jährlichen Gesamtpersonalkosten berechnen sich für 4 Teilzeitstellen wie folgt:
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Jahrespersonalkosten: |
145.400,00 EUR |
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Sachkosten: |
14.540,00 EUR |
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Gemeinkosten: |
58.160,00 EUR |
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Kosten Gesamt: |
218.100,00 EUR |
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Festbetrag Landesfördermittel: |
100.000,00 EUR |
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Kommunaler Anteil Personalkosten: |
118.100,00 EUR |
