Beschlussvorlage - B/17/5315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung den aus

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

und Anhang

 

bestehenden Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 227.593,46 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

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Bezug

Drucksache B/17/3480-01 vom 19.06.2023

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes 2022

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Sachverhalt

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 21.11.2023, Drucksache-Nr. B/17/4104-01 – wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses die BDO Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, beauftragt.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 14. Mai 2024 erteilt.

Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.06.2024 unter Hinzuziehung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes der BDO Concunia GmbH ausführlich vorgestellt und beraten.

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen. Da das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 227.593,46 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag in Höhe von - 1.381.726,40 Euro zu verrechnen.

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Anlagen

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