Beschlussvorlage - B/17/5378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt

 

1. die Einrichtung von 2,0 Zeitstellen in Sprach-Kitas, befristet vom 01.08.2024 bis zum

 31.07.2026, Stellenwert S 8b TVöD SuE,

 

2. sowie die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von  90.875,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer

 Stellenbesetzung zum 01.08.2024 und eines Stellenwertes S 8b TVöD SuE.

 

Deckungsvorschlag

 

Den Mehraufwendungen im Deckungsring Personal von 90.875,00 EUR im Jahr 2024 stehen Fördermittel des Landes von rd. 41.670 EUR gegenüber. Die Personalkosten ab dem Jahr 2025 i. H. v. 218.100,00 EUR/ Jahr werden mit einem Betrag i. H. v. 100.000,00 EUR/ Jahr gefördert. Darüber hinaus ergibt sich jeweils eine entsprechende Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Bezug

Ratsbeschluss vom 14.03.2016 (DS-Nr. B/16/1515-01)

 

V/17/5280 VV-Beschluss vom 28.05.2024

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Sachverhalt

 

Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, wurden im Zeitraum

2011 bis 2015 wichtige Impulse für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung für Kinder von

ihrem Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Erreichung des Schulalters gesetzt.

 

Im Jahr 2016 wurden durch das Nachfolgeprogramm des Bundes

- „Sprach-Kitas“: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ –

in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 die pädagogischen Ansätze fortgeführt sowie

inhaltlich und strukturell weiterentwickelt.

Für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2022 folgte sodann eine Verlängerung des

Förderzeitraumes mit einer 100%igen Refinanzierung durch den Bund.

 

Für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 wurde letztmalig eine weitere Finanzierung

der Sprach-Kitas durch den Bund mit einer Förderung in Höhe von etwa 75% der

Jahrespersonalkosten ermöglicht. Im Anschluss sollte das Programm von den Ländern

weitergeführt werden.

 

Mit Rundschreiben Nr. 42/02/2024 vom 04.01.2024 teilt der LVR – Landschaftsverband

Rheinland mit, dass die Personalkosten für zusätzlich beschäftigte Fachkräfte in Sprach- Kitas mit einer Wochenarbeitszeit von 19,5 Stunden für folgende Bewilligungs- und

Durchführungszeiträume bezuschusst werden:

 

a) vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Juli 2024,

b) vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 und

c) vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026.

 

Aufgrund der späten Förderzusage von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland im

Januar 2024, hat sich die Fachverwaltung zusammen mit dem Bereich 4-1/Personal und

Organisation dafür ausgesprochen, die Teilnahme an dem Förderprogramm in 4 städtischen

Kindertageseinrichtungen für die Förderzeiträume b) und c), somit ab dem 1. August 2024

sowohl personell als auch organisatorisch sicherzustellen.

 

Folgende Kindertageseinrichtungen sind hiervon betroffen:

 

Städtische Kindertageseinrichtung City-West

Städtische Kindertageseinrichtung Lirich

Städtische Kindertageseinrichtung Stader Weg

Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg

 

Die Förderhöhe je zuschussberechtigter Kindertageseinrichtung beträgt bis zu 25.000,00

Euro für den Förderzeitraum von jeweils 12 Monaten.

 

Umsetzung:

 

Einrichtung von 2,0 Zeitstellen, befristet vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026, im Rahmen

der landesgeförderten Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen

Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen – „Sprach-Kitas“ mit dem Stellenwert S 8b TVöD

SuE.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß LGG und LPVG wird parallel eingeleitet.

 

Personalkosten:

 

Die Berechnung von Teilzeitstellen bemisst sich laut KGST wie folgt:

 

Jahrespersonalkosten und Sachkosten sind bei Teilzeitbeschäftigung anteilig (mit 50%) zu kalkulieren.

 

Die Berechnung der Gemeinkosten erfolgt hingegen je Arbeitsplatz/ Teilzeitstelle in Höhe von 20% der Jahrespersonalkosten einer Vollzeitstelle, sodass in Folge je Teilzeitstelle die kompletten Gemeinkosten zu berücksichtigen sind.

 

Neustellen:

Grund

Stelle

Eingruppierung

KGST-Wert/ Stelle/p.a.

Jahrespersonalkosten

2,0

S 8b TVöD SuE

72.700,00 EUR

Sachkosten je Nicht-Büroarbeitsplatz (10% der Jahrespersonalkosten)

2,0

 

7.270,00 EUR

Gemeinkosten

(20% der Personalkosten)

4,0

S 8b TVöD SuE

14.540,- EUR

 

Die jährlichen Gesamtpersonalkosten berechnen sich für 4 Teilzeitstellen wie folgt:

 

Jahrespersonalkosten:

145.400,00 EUR

Sachkosten:

14.540,00 EUR

Gemeinkosten:

58.160,00 EUR

Kosten Gesamt:

218.100,00 EUR

Festbetrag Landesfördermittel:

100.000,00 EUR

Kommunaler Anteil Personalkosten:

118.100,00 EUR

 

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