Beschlussvorlage - B/17/5404
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) zur Unterstützung der Träger in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit aufgrund stark gestiegener Kosten.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Ronny Wehr
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport; Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Herr Nebel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.06.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 310006050306 – Kinder- und Jugendförderplan wie folgt zu:
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Auftrag |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag |
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310006050306- Kinder- und Jugendförderplan |
531801 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - stationär |
209.761,40 Euro
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310006050306- Kinder- und Jugendförderplan |
531803 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - mobil |
81.888,70 Euro
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310006050306- Kinder- und Jugendförderplan |
531807 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche - Jugendverbsarb. |
16.993,90 Euro |
Summe: 308.644,00 Euro
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
In der Sitzung der FAG Jugendarbeit vom 24.10.23 wurde deutlich, dass die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Oberhausen angesichts der stark angestiegenen Personalkosten durch die hohen Tarifabschlüsse sowie angesichts der allgemeinen Kostensteigerungen (Inflationsausgleich) nicht mehr in der Lage sind, die derzeit bestehenden Angebote sicherzustellen.
Eine Stellungnahme des Jugendrings Oberhausen e.V. vom 03.12.2023 zu den Auswirkungen der allgemeinen Kostensteigerung auf die Jugendverbandsarbeit zeichnete ein vergleichbares Bild.
Mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden in einem Beteiligungsprozess die bedarfsgerechten Erhöhungsbeträge ermittelt, um die Angebote ab 01.01.2024 abzusichern.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Steigerung der Fördermittel für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) um 11% - angelehnt an den realen Lohnkostensteigerungen für Tarifbeschäftigte - vorzunehmen, um die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans erfolgreich aufrecht zu erhalten.
