Beschlussvorlage - B/17/5433
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Matthias Frerix
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
01.07.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der beigefügten Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2024 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), den Städten Bottrop und Oberhausen und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2024 unter dem Auftrag 950015041500 bei Kostenart 531500 in entsprechender Höhe (Anteil Stadt Oberhausen: 541.005 EUR) zur Verfügung.
Sachverhalt
Der aktuelle Gesellschaftsvertrag der FMR mit Stand vom 01.01.2023 regelt in § 7 Abs. 2, dass die maximale Höhe der Gesellschafterzuschüsse für jede Betriebsstätte getrennt durch Gesellschafterbeschlüsse festgelegt und in separaten Gesellschaftervereinbarungen geregelt werden.
Die derzeit aktuelle Gesellschaftervereinbarung in der Fassung vom 01.01.2023 wurde für 1 Jahr bis zum 31.12.2023 abgeschlossen. Es war mit einer erheblichen Erhöhung der Energiekosten gerechnet worden; hier sollte die aktuelle Entwicklung abgewartet und die Gesellschaftervereinbarung für 2024 angepasst werden.
Bei den Abstimmungsgesprächen für die Gesellschaftervereinbarung 2024 (im Sommer und Herbst 2023) aller Gesellschafter war zunächst vorgesehen, aus Planungssicherheitsgründen wieder eine 3-jährige Vereinbarung abzuschließen.
Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage, bedingt durch die Veränderungen der geopolitischen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Situation im Allgemeinen und auf die Ertrags- und Aufwandsstruktur der FMR im Besonderen (u.a. deutliche Preiserhöhungen im Personal- und Energiebereich) wurde festgestellt, dass der Abschluss einer dreijährigen Gesellschaftervereinbarung auch für das Jahr 2024 nicht zielführend sei. Die neu zu fassenden Gesellschaftervereinbarungen aller Betriebsstätten der FMR sollen deshalb ebenfalls für 1 Jahr Gültigkeit haben.
Darüber hinaus haben sich einzelne Sparten des Teilwirtschaftsplanes aller Betriebsstätten gegenüber dem Jahr 2023 geändert; auch soll hier die aktuelle Entwicklung insbesondere bei der Sparte „Parkpflege- und Entwicklungskosten“ abgewartet werden, da hier nur mit Planzahlen für 2024 gearbeitet werden kann.
Mit den vorgelegten Wirtschaftsplanungen für 2024 wurden die Zuschussbedarfe der einzelnen Betriebsstätten für das Jahr 2024 differenziert dargestellt und im Gesellschafterkreis besprochen.
Der Wirtschaftsplan 2024 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der FMR am 20.12.2023 einstimmig beschlossen.
In 2024 entfällt der Corona- und kriegsbedingte Zuschuss in Höhe von 690.798 EUR; ebenso entfällt der Tilgungszuschuss in Höhe von 181.130 EUR.
Für die Betriebsstätte Vonderort ist nun ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1.493.351 EUR (Vorjahr 992.000 €) geplant. Der Gesellschafterzuschuss, der seit vielen Jahren bis 2023 konstant war und zu einem Verzehr des Eigenkapitals geführt hat, wurde insofern an die Realität einer erhöhten Kostenbasis angepasst.
Ferner sind seitens der den Revierpark Vonderort finanzierenden Gesellschafter zur Deckung der Kosten noch Zuschüsse in Höhe von 180.000 € aufgrund der erhöhten Parkpflegekosten nach der erfolgten Neugestaltung des Parks zu leisten. Hier schlägt insbesondere zu Buche, dass die neuen Bepflanzungen einen höheren Aufwand verursachen.
Zudem sind durch die Gesellschafter Personalkostenzuschüsse in Höhe von 130.000 € zu leisten, die die erhöhten Kosten durch die aktuellen Tarifabschlüsse decken sollen.
Trotz all dieser Zuschüsse ist auf Grundlage der aktuellen Planung nicht auszuschließen, dass für 2024 ein Defizit in Höhe von etwas über 100.000 € entstehen könnte, das dann nachträglich aus der Kapitalrücklage zu decken bzw. durch die Gesellschafter auszugleichen wäre. Es besteht berechtigter Grund für die Annahme, dass die Planung aufgrund konservativerer Annahmen (u.a. Steigerung der Besucherzahlen, Preiserhöhungen in Bad und Sauna) übertroffen wird und so insgesamt ein Defizit vermieden werden kann.
Die nachfolgende Übersicht zeigt den Zuschussbedarf für den Revierpark Vonderort für das Jahr 2024, aufgeteilt in Gesamtkosten sowie hiervon den Anteil der Stadt Oberhausen von 30%:
2024
Teilwirtschaftsplan Gesamt (EUR) Anteil Stadt Oberhausen (30 %)
EUR EUR
Regelzuschuss 1.493.351 448.005
Parkpflegekosten 180.000 54.000
Personalkostenzuschuss 130.000 39.000
Gesamt: 1.803.351 541.005
Der Haushaltsansatz des Betriebskostenzuschusses für 2024 wurde entsprechend berücksichtigt.
Darüber hinaus leisten die Gesellschafter Sonderzuschüsse für Investitionen für das Jahr 2024 nach § 2 Nr. 5 der neuen Gesellschaftervereinbarung in Höhe von maximal 125.000 EUR (Vorjahr: 1.200.000 EUR); hier beträgt der Anteil der Stadt Oberhausen max. 37.500 EUR und ist somit erheblich geringer als in den Vorjahren.
Die Gesellschaftsvereinbarungen wurden mit den Beteiligungssteuerungen der jeweils zuschusspflichtigen Mitgesellschafter für jede Betriebsstätte abgestimmt und sind im Grunde nach identisch.
Sofern die Gesellschaftervereinbarung 2024 von allen zuständigen politischen Gremien beschlossen ist, erfolgt die Unterzeichnung durch die jeweiligen Gesellschaftsvertreter.
Über die Höhe der Zuschüsse ab 2025 werden die Gesellschafter rechtzeitig beraten und spätestens zum 01.01.2025 eine neue Gesellschaftervereinbarung abschließen.
Die Gesellschaftervereinbarung 2024 der FMR für die Betriebsstätte Vonderort in der Fassung vom 01.01.2024 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
471,1 kB
|
