Beschlussvorlage - B/16/1051-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer Herrn Apostolos Tsalastras in Vertretung des Oberbürgermeisters Klaus Wehling und dem Ratsmitglied Herrn Martin Goeke gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache-Nr. B/16/1022-01):

 

 

1.Schaffung zusätzlicher Flüchtlingsunterkünfte an nachstehend aufgeführten Standorten.

 

 

2.Für investive Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte werden außerplanmäßig wie folgt Mittel zur Verfügung gestellt:

 

 

InvestitionsmaßnahmeBezeichnung   FinanzpositionBezeichnungBetrag  in  €

 

 

2.1 321005030100200Flüchtlings-   785 110Anlage im Bau 4.402.440,00

 unterkunft Hochbau OGM

Duisburger Str.

 

321005030100200Flüchtlings-   785 120Hochbau     264.150,00

unterkunft Ing. OGM

Duisburger Str.

 

2.2321005030100210Flüchtlings-   785 110Anlage im Bau 2.594.150,00

unterkunftHochbau OGM

Ruhrorter Str.

 

  321005030100210Flüchtlings-   785 120Hochbau     155.660,00

unterkunftIng. OGM

Ruhrorter Str.

 

2.3323005030100220Flüchtlings-    785 110Anlage im Bau 2.201.500,00

 unterkunftHochbau OGM

Kapellenstr.

 

 323005030100220Flüchtlings-   785 120Hochbau     131.800,00

unterkunftIng. OGM

Kapellenstr.

 

2.4320005030100100Flüchtlings-   785 110Anlage im Bau    664.700,00

unterkunftHochbau OGM

Gabelstr.

 

 320005030100100Flüchtlings-  785 120Hochbau      42.310,00

unterkunftIng. OGM

Gabelstr.

 

2.5322005030100300Infrastruktur   785 110Anlage im Bau       35.700,00

Sanitär-Hochbau OGM

Container

Weierstr.

 

322005030100300Infrastruktur   785 120Hochbau         6.380,00

Sanitär-Ing. OGM

container

Weierstr.

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Eine Finanzierung aller Investitionsmaßnahmen erfolgt unterjährig unter Beachtung der verbindlichen Kreditobergrenze der Bezirksregierung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. M/16/0931-01 – Sachstandsbericht Flüchtlingswesen –

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die dramatische Situation der Flüchtlinge in Europa ist tagtäglich den aktuellen Medien zu entnehmen. In Oberhausen erhalten aktuell – ohne die 150 Flüchtlinge am Notstandort des Landes in der Fröbelschule – rund 1.300 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 800 Flüchtlinge werden in den Standorten Weierstraße, Bahnstraße, Helmholtzstraße und Gabelstraße sowie der Notunterkunft der Stadt in der ehemaligen Tackenbergschule versorgt. Rd. 500 Flüchtlinge konnten mit privatem Wohnraum versorgt werden. Dieses positive Ergebnis war nur durch einen verstärkten Einsatz der Sozialarbeit, eine offensive Wohnungsakquise durch die OGM GmbH und eine forcierte Zusammenarbeit mit den großen Wohnungsbauträgern im Stadtgebiet möglich.

 

Aufgrund der Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erwartet Oberhausen im Verlauf des Jahres weitere Zuweisungen. In den ersten 7 Monaten wurden bereits 689 Flüchtlinge zugewiesen. Erfahrungsgemäß ist im 2. Halbjahr mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, so dass zur Bewältigung des Zustroms neben der Versorgung mit privatem Wohnraum zusätzliche Unterbringungskapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden müssen.

 

Daher ist es dringend notwendig, weitere Flüchtlingsstandorte zu errichten bzw. den Standort Gabelstraße um ein weiteres Gebäude für 50 Flüchtlinge zu erweitern (bereits umgesetzt). Diese Standorte wurden bereits in Ratssitzungen mit Ruhrorter Straße, Duisburger Straße und Kapellenstraße benannt.

 

Außer am Standort Duisburger Straße, an dem 200 Flüchtlinge Aufnahme finden sollen, werden künftig an den anderen beiden Standorten 100 Menschen leben. In allen Fällen fanden Bürgerinformationen im März 2015 sowie eine zweite mit der Vorstellung der konkreten Planung im Juli 2015 statt. Aufgrund von Veränderungen in der Planung erfolgte am Standort Kapellenstraße am 14. Juli 2015 eine dritte Information.

 

Die Flüchtlingswohnheime wurden den Anforderungen für Flüchtlinge entsprechend durch die OGM GmbH in Abstimmungen mit Bereich 3-2 / Soziales und Bereich 0-7 / Strategisches Immobilienmanagement geplant und sehen jeweils ca. 33 qm große Wohneinheiten für max. 4 Personen vor. In diesen kleinen Appartements befindet sich ein Raum zum Wohnen und Schlafen einschließlich einer kleinen Kochnische sowie einem abgeschlossenen Bad mit Waschtisch, Toilette und Dusche. Ein Gemeinschaftsraum sowie ein Kinderbetreuungsraum komplettieren die Infrastruktur für die Flüchtlinge. Auch Raum für Waschmaschinen und Trockner sowie ein Lager für Materialien, den haustechnischen Dienst sowie für die Technik sind vorhanden. Die gesamte Planung wurde im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltungen diskutiert und den Anforderungen entsprechend angepasst.

 

Die OGM GmbH tritt für die gesamte Maßnahme als Generalübernehmerin auf und hat sämtliche Planungen für die Stadt Oberhausen erstellt.

 

Andere Möglichkeiten, um diese große Anzahl an Flüchtlingen aufnehmen zu können, werden derzeit nicht gesehen, da ein möglichst kurzfristiger Baubeginn erfolgen muss, um Flüchtlinge aufnehmen zu können.

 

Die Fertigstellung des eingeschossigen Gebäudes an der Ruhrorter Straße wird für Ende 2015 erwartet, die zweigeschossigen Gebäude an der Kapellenstraße und der Duisburger Straße werden voraussichtlich im Januar/Februar 2016 fertig sein.

 

Für den Standort an der Duisburger Straße ist darüber hinaus vorgesehen, das Gelände zu erwerben, um hohe Mietkosten zu vermeiden, die den konsumtiven Haushalt der Stadt Oberhausen belasten würden. Hier wird eine gesonderte Vorlage für die Ratssitzung am 14.09.2015 im nichtöffentlichen Teil erstellt.

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