Beschlussvorlage - B/17/5336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss nimmt die Qualifikation des Vorentwurfs in Form von Variantenbetrachtungen gemäß den Anlagen 1 bis 3 zur Kenntnis.
  2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung zur Revitalisierung des Altmarkts auf der Grundlage der vorliegenden Varianten auszuarbeiten und die Umsetzung einer konkretisierten Vorzugsvariante zuzüglich einer Kostenschätzung vorzubereiten.
  3. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine zeitlich vorgezogene bauliche Umsetzung der Maßnahme „Anlage der wassergebundenen Decke und der Pflanzbeete“ über städtische Eigenmittel kurfristig außerhalb der Städtebauförderung erfolgen kann.
  4. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, über eine mögliche vorgezogene bauliche Umsetzung der Maßnahme „Anlage der wassergebundenen Decke und der Pflanzbeete“ im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss zu berichten.
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Bezug

B/17/4007-01 Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"; hier: Revitalisierung Altmarkt Beschluss zur (baulichen) Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs zur Revitalisierung des Altmarkts in Alt-Oberhausen inklusive der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sowie der Durchführung der weiteren, erforderlichen Planungsleistungen.

 

A/17/4181-01 Änderungsantrag der FDP im Rat gemäß §4 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache B/17/4007-01: Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag" Hier: Revitalisierung Altmarkt Beschluss zur (baulichen) Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs zur Revitalisierung des Altmarkts in Alt-Oberhausen inklusive der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sowie der Durchführung der weiteren, erforderlichen Planungsleistungen.

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Sachverhalt

Im Rahmen des am 19.12.2016 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag (Oberhausen Innenstadt/Lirich)“ wurden im zentralen Bereich von Alt-Oberhausen in den letzten Jahren bereits vielfältige Maßnahmen zur Stadterneuerung und Standortvitalisierung erarbeitet. Ein wichtiger Betrachtungsraum ist dabei die Marktstraße als zentrale Einkaufsstraße und die an sie angrenzenden Bereiche inkl. Altmarkt.

 

Als eine aktuelle Teilmaßnahme wurde ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die Marktstraße erarbeitet, das mittelfristig unter Hinzuziehung entsprechender Fördermittel umgesetzt werden soll. Neben Aussagen zur Markstraße enthält das Nutzungs- und Gestaltungskonzept im Sinne eines integrierten Planungsansatzes auch erste Empfehlungen zum Umgang mit angrenzenden bedeutenden Stadträumen, zu denen auch der Altmarkt zu zählen ist.

 

Aus diesem Grund wurde in der aktuellen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Brückenschlag (siehe Beschlussvorlage B/17/3936-01 vom 13.11.2023) das Projekt „Revitalisierung Altmarkt“ in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Handlungskonzepts aufgenommen.

 

Um bereits kurzfristig als Vorgriff auf den mittelfristig auf Grundlage des Nutzungs- und Gestaltungskonzepts geplanten Umbau der Marktstraße erste konkrete Ergebnisse und Veränderungen im Stadtraum herbeiführen zu können, wurde das Projekt der Revitalisierung des Altmarkts in einer ersten Stufe frühzeitig angestoßen. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde im September 2023 ein landschaftsarchitektonischer Vorentwurf der Planergruppe Essen vorgelegt, der wesentliche Aspekte des Nutzungs- und Gestaltungskonzepts aufnimmt und auf detaillierterer Maßstabsebene qualifiziert. Für die genauen Inhalte des Vorentwurfs wird auf die Beschlussvorlage B/17/4007-01 der Sitzung des Rates der Stadt vom 13.11.2023 verwiesen. Im Nachgang zur Sitzung des Rates wurde die Vorlage im Sozialausschuss und im Beirat für Menschen mit Behinderung zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß dem Änderungsantrag der FDP (A/17/4181-01) war das Projekt im Folgenden weiterzuentwickeln und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Rahmen der Konkretisierung der Planungsaufgabe wurde das geplante Holzdeck für die Gastronomie als mögliche Bühnennutzung ausgearbeitet. Zur weiteren Qualifizierung des Vorentwurfs im Sinne des Beschlusses vom 13.11.23 wurden hier verschiedenen Varianten zur räumlichen Ausgestaltung des Holzdecks entworfen. Insbesondere die Anmerkungen aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung zur Barrierefreiheit des Holzdeck wurden in der Form berücksichtigt, dass das Holzdeck nunmehr über drei Seiten über barrierefreie Rampen zugänglich ist.

 

Auch wurden in Bezug auf die genaue Form des Decks verschiedene Varianten durchgespielt. Herausgearbeitet wurde auch die Möglichkeit, das Holzdeck und damit auch den Altmarkt über die Anlage von Podesten räumlich weiter zu gliedern und über die verschiedenen gewählten Höhen eine räumliche Spannung im öffentlichen Raum aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Podeste als weitere Sitzmöglichkeit im öffentlichen Raum nutzbar sein.

 

Neben stadtgestalterischen und stadträumlichen Aspekten spielten bei der Herleitung der Varianten auch Themen wie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch die Schaffung neuer Angebote eine Rolle. Gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren, die an einer regelmäßigen Bespielung des Altmarkts beteiligt sind, sollen vielfältige Angebote geschaffen werden, die ein sowohl konsumbedingtes als auch ein konsumfreies Verweilen auf dem Altmarkt für möglichst viele Gruppen für einen möglichst langen Zeitraum attraktiv machen, um auf diese Weise eine gesteigerte Teilhabe im öffentlichen Raum implementieren zu können. Daher wurden die auf dem Holzdeck geplanten Podeste bewusst in der Nähe der Gastronomie platziert, um sie so für den Zugriff des Gastronomiebetreibers zu öffnen.

 

Neben der Anlage des Holzdecks ist ein entwurfsprägendes Element des Vorentwurfs der Planergruppe Essen die Anlage einer wassergebundenen Decke unter dem bestehenden Baumkarree und die Anlage weiterer Pflanzbeete. Hierzu sollen die Bereiche unter den Bäumen entsiegelt werden (Klimaanpassungsmaßnahme). Das aufgenommene Pflaster soll dann in einem nächsten Schritt genutzt werden, schadhafte Stellen in der bestehenden Pflasterung des Altmarkts auszubessern. Die Pflanzbeete sollen gemäß Vorentwurf der Planergruppe Essen Bodenanschluss erhalten und mit Gräsern, Stauden und Geophyten bepflanzt werden. Die Maßnahme wird durch einen sachverständigen Baumgutachter begleitet, um die Vitalität der Gehöze sicherzustellen. Somit steigt der Anteil der Pflanzbereiche auf dem Altmarkt zu Gunsten einer gärtnerischen Gestaltung. 

 

Im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme sollen auch Maßnahmen des 2022 beschlossenen Klimaanpassungskonzepts berücksichtigen werden. So sollen u. a. Maßnahmen der Starkregenvorsorge und des Schwammstadtprinzips bei der Entsiegelung der Flächen und der Anlage der neuen Pflanzbeete Berücksichtigung finden. Somit trägt diese Teilmaßnahme neben einer gestalterischen Aufwertung des Stadtraums auch dazu bei, dass der Stadtraum insgesamt klimaresilienter aufgestellt wird und somit einen aktiven Beitrag zu einer lebenswerten Umwelt leistet.

 

Zur weiteren inhaltlichen Qualifizierung des Projekts wurde die Planung in verschiedenen Konstellationen vorgestellt und diskutiert. So fand im April 2024 eine Vorstellung der Planung für die relevanten Akteure am und um den Altmarkt herum statt. In sehr konstruktiver Atmosphäre wurden hier die Varianten diskutiert. Am 22.05.2024 wurde das Projekt zudem im Stadtteilbeirat Brückenschlag vorgestellt. Am 28.05.2024 fand darüber hinaus eine Bürgerinformationsveranstaltung am Altmarkt im TalentKolleg Ruhr, Altmarkt 1 statt, in der der aktuelle Stand der Planung vorgestellt wurde. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde der Aspekt des Baumschutzes angeführt sowie der Wunsch nach mehr Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen. Weiterhin wurde der Ansatz des Projektes Creative City diskutiert, das Jahr 2024 für ein temporäres Experiment zu nutzen und eine erste Bühnenkonstruktion als Feldversuch zu testen.

 

Die Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsformate sollen nunmehr in die weitere Durcharbeitung der Varianten für das Holzdeck und letztendlich in eine Entscheidung für eine Vorzugsvariante fließen. Auf der Grundlage dieser Vorzugsvariante soll dann die Planung hin zu einer Ausführungsplanung vorangetrieben werden. Sobald die zu erwarteten Kosten vorliegen, soll die Umsetzung der Maßnahme über das entsprechende Stadterneuerungsprogramm zur Städtebauförderung angemeldet werden.

 

 

 

In Bezug auf die Umsetzung der Maßnahme „Anlage einer wassergebundenen Decke und weiterer Pflanzbeete“ soll geprüft werden, ob diese Maßnahme zeitlich vorgelagert und über Eigenmittel der Stadt umgesetzt werden können.

 

Der aktuelle Beschluss gemäß den Punkten a) und b) hat keine direkten finanziellen Konsequenzen, sondern dient lediglich dazu, die planerische Zielsetzung festzulegen (Planungsbeschluss). Gemäß den Beschlussvorschlägen c) und d) (Prüfauftrag vorzeitiger Beginn der Teilmaßnahme Entsiegelung) können sich im weiteren Verfahren folgende finanzielle Konsequenzen darstellen: Sollte die Prüfung ergeben, dass Maßnahmen zeitlich vorgezogen umgesetzt werden können, müssten hierfür unter der Finanzstelle 510009020107209 – Umbau Altmarkt, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen überplanmäßig finanzielle Mittel für das Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt werden. Es ist vorgesehen diese Mittel durch Finanzmittel zu kompensieren, die beim Bereich 5-6/ Mobilität über die Finanzstelle 560112010105400 – Nathlandstraße, Finanzposition 785200 –AiB Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme Nathlandstraße wäre aufgrund der aktuellen Terminplanung durch diese Kostendeckung nicht gefährdet. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Prüfung beziffert werden.

 

Mindestens die Anlage des Holzdecks als Nutzungszone für die Gastronomie und eine Bühnennutzung soll über Mittel der Städtebauförderung finanziert werden. An dieser Stelle wäre nur der Eigenanteil der Stadt aufzubringen. Konkrete Zahlen können nach erfolgter Kostenschätzung für das Holzdeck bzw. die Gesamtplanung genannt werden. Im weiteren Prozess ist ein Vertragswerk zur Sondernutzung des erweiterten Gastronomiebereiches zu entwerfen, welches die Aspekte Pflege, Unterhalt, Gebührenansatz, Verkehrssicherungspflicht, Sicherstellung der Nutzung des Decks für weitere Bevölkerungsgruppen außerhalb des Gästesegments sicherstellt sowie eine kulturelle Komplementärnutzung gewährleistet. 

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Anlagen

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