Berichtsvorlage - M/17/5292

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Bezug

Durch den Antrag (A/17/0914-01) vom 28.06.2021 und mit Ratsbeschluss (B/17/2523-01) vom 14.11.2022 wurde die Einführung des „Klimachecks“ für Beschlussvorlagen in der Stadtverwaltung Oberhausen beschlossen und ab Januar 2023 angewendet.

Reduzieren

Sachverhalt

Seit Januar 2023 wird der Ratsbeschluss zur Durchführung des „Klimachecks“ in allen Berei­chen der Stadtverwaltung umgesetzt. Nach einem Jahr der Umsetzungsphase ist nun eine Evaluation des Prozesses möglich.

 

Der Klimacheck wird für sämtliche Beschlussvorlagen in der Verwaltung angewendet. Auf­grund unterschiedlichster Themen- und Fachgebiete kann die inhaltliche Aufstellung bzw. Aus­wertung des Klimachecks nur direkt in den Fachbereichen selbst stattfinden.

Mittels qualitativer Kriterien erfolgt eine Bewertung schnell und zielführend. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit von Ratsbeschlüssen darf dabei nicht mit einer komplexen Umweltver­träglichkeitsprüfung verwechselt werden und ersetzt diese auch nicht.

 

Ergänzend wird für die Bauleitplanung eine zusätzliche, vertiefende Checkliste des Kriterien­katalogs beigefügt. Diese wird ausschließlich für Beschlussvorlagen der Bauleitplanung, Teil­raumplanungen und Grundstücksgeschäften bearbeitet und hinzuzufügt.

 

Bestimmte Beschlussvorlagen haben keine Auswirkungen auf das Klima. Eine Prüfung und eine Bewertung mittels des Kriterienkataloges des Klimachecks ist daher in diesen Fällen nicht erforderlich. Auf dem Deckblatt der Beschlussvorlage erfolgt der Vermerk, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima hat. Folgende Beschlussvorlagen zählen dazu:

 · Bildung und Besetzung von Ausschüssen/Beiräten

· Entsendung von Gremienmitgliedern in Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien so­wie Delegierte

· Personalangelegenheiten

· Straßenwidmungen

· Jahresabschlüsse der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften

· Änderungen der Geschäftsordnungen, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung

· Vorhabenlisten Bürgerbeteiligung

· Satzungen und Entgeltordnungen soweit Gebühren, Entgelte, Steuern und Beiträge angepasst werden

· Entscheidungen in Haushaltswirtschaftsangelegenheiten

· Gesellschaftsverträge

· Ehrungen

Insgesamt erstellte die Verwaltung im Jahr 2023 33 Klimachecks inklusive 5 planungsrele­vanter Klimachecks. Änderungen in den Beschlussfassungen durch negative Bewertungen haben sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ergeben.

 

Unterschiedliche Auswirkungsmerkmale des Klimachecks

 

 

Auswirkungen auf das Klima – positiv

Auswirkungen auf das Klima - neutral

Auswirkungen auf

das Klima - negativ

Auswirkungen auf die Mobilität

12

20

1

Auswirkungen auf die Anpassung an den Kli­mawandel - Anpas­sungsmaßnahmen

11

21

1

Auswirkungen auf die Anpassung an den Kli­mawandel – Flächenver­siegelung

3

25

5

Energien -

Erneuerbare Energien

5

28

0

Energien -

Energie-Einsparungen

9

15

9

  

Ergebnis „CO² Ausstoß“

 ·         9 Klimachecks mit der Einstufung     „CO² Ausstoß Erhöhung“

 ·         10 Klimachecks mit der Einstufung   „CO² Ausstoß nicht ermittelbar“

 ·         14 Klimachecks mit der Einstufung   „CO² Ausstoß Reduktion“

  

Endwertung der Auswirkungsmerkmale „Mobilität“, „Klimawandel“ und“ CO² Ausstoß

 ·         7 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss hat keine relevanten Auswirkungen auf das Klima“

 ·         8 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss wirkt sich überwiegend negativ auf das Klima aus“

 ·         18 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss wirkt sich überwiegend positiv auf das Klima aus“

 

 

Vertiefende Auswertungsmerkmale in der Bauleitplanung

 „Auswertung von Baulandpotentialen Standort– und Planungsvoraussetzungen“

 Unterpunktbewertungen – negativ – neutral – positiv

  ·         1 Klimacheck negativ

 ·         1 Klimacheck neutral bis positiv

 ·         3 Klimachecks positiv

 

Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)

 ·         4 Klimachecks „Wertungsstufe 2“

·         1 Klimachecks „Wertungsstufe 3“

 

 „Belange des Klimaschutzes in der Bauleitplanung“

 Unterpunktbewertungen – negativ – neutral – positiv

 ·         0 Klimachecks negativ

 ·         3 Klimachecks neutral bis positiv

 ·         2 Klimachecks positiv

  

Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)

 ·         2 Klimachecks „Wertungsstufe 2“

·         3 Klimachecks „Wertungsstufe 3“

  

„Vertragliche Regelungen“

Vertragliche Regelungen umfassen z. B. Erschließungs- / städtebauliche Verträge, Kaufver­träge, Verträge zum Wärmebedarf, Solar- oder erneuerbare Energien

 

 

Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)

 

4 Klimachecks „Wertungsstufe 2“

1 Klimachecks „Wertungsstufe 3“

Loading...