Berichtsvorlage - M/17/5292
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation der Klimaschutzrelevanz in Beschlussvorlagen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Werntgen-Orman, Herr Dr. Palotz, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2024
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●
Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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01.07.2024
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Sachverhalt
Seit Januar 2023 wird der Ratsbeschluss zur Durchführung des „Klimachecks“ in allen Bereichen der Stadtverwaltung umgesetzt. Nach einem Jahr der Umsetzungsphase ist nun eine Evaluation des Prozesses möglich.
Der Klimacheck wird für sämtliche Beschlussvorlagen in der Verwaltung angewendet. Aufgrund unterschiedlichster Themen- und Fachgebiete kann die inhaltliche Aufstellung bzw. Auswertung des Klimachecks nur direkt in den Fachbereichen selbst stattfinden.
Mittels qualitativer Kriterien erfolgt eine Bewertung schnell und zielführend. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit von Ratsbeschlüssen darf dabei nicht mit einer komplexen Umweltverträglichkeitsprüfung verwechselt werden und ersetzt diese auch nicht.
Ergänzend wird für die Bauleitplanung eine zusätzliche, vertiefende Checkliste des Kriterienkatalogs beigefügt. Diese wird ausschließlich für Beschlussvorlagen der Bauleitplanung, Teilraumplanungen und Grundstücksgeschäften bearbeitet und hinzuzufügt.
Bestimmte Beschlussvorlagen haben keine Auswirkungen auf das Klima. Eine Prüfung und eine Bewertung mittels des Kriterienkataloges des Klimachecks ist daher in diesen Fällen nicht erforderlich. Auf dem Deckblatt der Beschlussvorlage erfolgt der Vermerk, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima hat. Folgende Beschlussvorlagen zählen dazu:
· Bildung und Besetzung von Ausschüssen/Beiräten
· Entsendung von Gremienmitgliedern in Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien sowie Delegierte
· Personalangelegenheiten
· Straßenwidmungen
· Jahresabschlüsse der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften
· Änderungen der Geschäftsordnungen, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung
· Vorhabenlisten Bürgerbeteiligung
· Satzungen und Entgeltordnungen soweit Gebühren, Entgelte, Steuern und Beiträge angepasst werden
· Entscheidungen in Haushaltswirtschaftsangelegenheiten
· Gesellschaftsverträge
· Ehrungen
Insgesamt erstellte die Verwaltung im Jahr 2023 33 Klimachecks inklusive 5 planungsrelevanter Klimachecks. Änderungen in den Beschlussfassungen durch negative Bewertungen haben sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ergeben.
Unterschiedliche Auswirkungsmerkmale des Klimachecks
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Auswirkungen auf das Klima – positiv |
Auswirkungen auf das Klima - neutral |
Auswirkungen auf das Klima - negativ |
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Auswirkungen auf die Mobilität |
12 |
20 |
1 |
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Auswirkungen auf die Anpassung an den Klimawandel - Anpassungsmaßnahmen |
11 |
21 |
1 |
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Auswirkungen auf die Anpassung an den Klimawandel – Flächenversiegelung |
3 |
25 |
5 |
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Energien - Erneuerbare Energien |
5 |
28 |
0 |
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Energien - Energie-Einsparungen |
9 |
15 |
9 |
Ergebnis „CO² Ausstoß“
· 9 Klimachecks mit der Einstufung „CO² Ausstoß Erhöhung“
· 10 Klimachecks mit der Einstufung „CO² Ausstoß nicht ermittelbar“
· 14 Klimachecks mit der Einstufung „CO² Ausstoß Reduktion“
Endwertung der Auswirkungsmerkmale „Mobilität“, „Klimawandel“ und“ CO² Ausstoß
· 7 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss hat keine relevanten Auswirkungen auf das Klima“
· 8 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss wirkt sich überwiegend negativ auf das Klima aus“
· 18 Klimachecks mit der Einstufung „der Beschluss wirkt sich überwiegend positiv auf das Klima aus“
Vertiefende Auswertungsmerkmale in der Bauleitplanung
„Auswertung von Baulandpotentialen Standort– und Planungsvoraussetzungen“
Unterpunktbewertungen – negativ – neutral – positiv
· 1 Klimacheck negativ
· 1 Klimacheck neutral bis positiv
· 3 Klimachecks positiv
Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)
· 4 Klimachecks „Wertungsstufe 2“
· 1 Klimachecks „Wertungsstufe 3“
„Belange des Klimaschutzes in der Bauleitplanung“
Unterpunktbewertungen – negativ – neutral – positiv
· 0 Klimachecks negativ
· 3 Klimachecks neutral bis positiv
· 2 Klimachecks positiv
Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)
· 2 Klimachecks „Wertungsstufe 2“
· 3 Klimachecks „Wertungsstufe 3“
„Vertragliche Regelungen“
Vertragliche Regelungen umfassen z. B. Erschließungs- / städtebauliche Verträge, Kaufverträge, Verträge zum Wärmebedarf, Solar- oder erneuerbare Energien
Wertung 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = ungeeignet)
4 Klimachecks „Wertungsstufe 2“
1 Klimachecks „Wertungsstufe 3“
