Beschlussvorlage - B/17/5323

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Bocholter Straße von Fernewaldstraße bis Spechtstraße

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –

 

in Höhe von 1.048.993,57 EUR brutto zur Verfügung.

Reduzieren

Bezug

B/16/5070-01, Kanalbauprogramm 2020

B/17/4099-01, Straßen- und Wegekonzept 2024-2028

 

Reduzieren

Sachverhalt

Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindli­che Anliegerversammlung) durchzuführen.

 

Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Ober­hausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Bocholter Straße von Fernewaldstraße bis Spechtstraße

(lfd. Nr. 148 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Bocholter Straße von Fernewaldstraße bis Spechtstraße ist der Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2020 beschlossen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde 1953 als Krei­sprofil in der Nennweite DN 300 bis DN 400 mit Sohltiefen zwischen ca. 1,07 m und ca. 3,25 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbeding­ten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in den gleichen Nennweite DN 300 bis DN 400 mit dem Rohr­werkstoff Beton erneuert. Im Anschluss der Kanalarbeiten erfolgt ein Vollausbau der Straße. Durch die Kanalerneuerung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Herbst 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 1.048.993,57 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

 

Der Durchführungsbeschluss für den Straßenvollausbau wird gesondert erlassen. Die Anlieger­versammlung zum Straßenvollausbau wird im Juni 2024 stattfinden.

Loading...