Beschlussvorlage - B/17/5320

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal­sanierungsmaßnahme Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –

 

in Höhe von 598.148,07 EUR brutto zur Verfügung.

Reduzieren

Bezug

 

Kanalbauprogramm 2024: B/17/4099-01

Straßen- und Wegekonzept 2024-2028: B/17/4099-01

 

Reduzieren

Sachverhalt

Es handelt sich bei der Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben um eine Ka­nalsanierung durch einen Inliner. Diese Art Sanierung ist eine nachhaltige Sanierungs­methode, wodurch eine Senkung von CO²-Austoß und damit eine saubere klimatische Sa­nierung gewährleistet ist. Weiterhin wird durch die Abdichtung des Kanals der Schutz des Grundwassers gesichert. Die Maßnahme ist weiterhin kostenschonend und langfristig für den Kanal lebenserhaltend.

 

Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-West­falen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anlie­gerversammlung) durchzuführen.

 

Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durch­führung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bau­programms beitragsrechtlich von Nutzen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben

(lfd. Nr. 523 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

In der Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben ist der Kanal zu sanieren. Die Sanierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2024 beschlossen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde 1951 als Eiprofil in der Nennweite DN 600/900 mit Sohltiefen von ca. 5,60 m verlegt. Die kameratechnischen Un­tersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Sanie­rung mittels Liner des Kanals erforderlich ist. Durch die Kanalsanierung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Sommer 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 598.148,07 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung

Loading...