Berichtsvorlage - M/17/5418

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Sachverhalt

 

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftqualität gibt es in NRW ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) mit ortsfesten Messstationen. Betrieben wird es durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt auf Grundlage der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV).

In Oberhausen werden weiterhin an drei Stellen im Stadtgebiet Messwerte erhoben. Zwei Stationen, die kontinuierlich die Luftqualität messen und an das LANUV übertragen, stehen auf der westlichen Seite der Mülheimer Straße in Höhe der Hausnummer 117 (seit Januar 2010) sowie an der Duisburger Straße vor der Hausnummer 208 (seit Januar 2021). Hier werden die Konzentrationen von Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) gemessen. Zusätzlich gibt es am Standort Mülheimer Straße auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe der Hausnummer 116 einen sogenannten Passivsammler zur Messung von NO2(seit Dezember 2006).

Um zu veranschaulichen, wie sich die Luftqualität an den Oberhausener Messstellen im zeitlichen Verlauf der letzten Jahre entwickelt hat, sind der Vorlage als Anlage drei Grafiken beigefügt. Darin werden Messergebnisse zur NO2-Belastung (Anlage 1) und zur Feinstaub-Belastung (Anlagen 2 und 3) dargestellt. Zur Einordnung wurden dabei neben den Oberhausener Messwerten auch die Mittelwerte der Verkehrsstationen im Basismessnetz des LANUV aufgetragen. Das Basismessnetz umfasst einen seit 2010 nahezu unveränderten Stationspool und eignet sich daher gut, um langfristige Trends darzustellen. Außerdem werden die aktuell gültigen und die zu erwartenden zukünftigen Grenzwerte ab 2030 sowie die WHO-Empfehlungen dargestellt.

 

Grenzwertverschärfung ab 2030

Das im Umweltausschuss am 06.09.2023 vorgestellte Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der maßgeblichen EU-Richtlinie 2008/50/EG läuft weiterhin. Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie ist im Herbst 2024 zu rechnen. Anschließend muss sie in deutsches Recht überführt werden. Die geplanten neuen Grenzwerte haben sich seit der Vorstellung im Umweltausschuss im September 2023 nicht mehr geändert und sind als Zwischenschritt auf dem Weg zur langfristigen Umsetzung von WHO-Empfehlungen zur Luftqualität zu verstehen, die im Jahr 2021 nach Auswertung der aktuellen Studienlage veröffentlicht wurden. Dabei sind die WHO-Empfehlungen so zu interpretieren, dass bereits bei einer Überschreitung dieser Werte eine schädigende Wirkung auf die Gesundheit nachweisbar ist.

Zunächst ist die weitere Entwicklung auf EU- und anschließend auf Bundes- und Landesebene zu beobachten. Je nach Verlauf der Immissionssituation und dem Beschluss von Maßnahmen durch Bund und Land geht die Fachverwaltung aktuell davon aus, dass auf kommunaler Ebene eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Oberhausen notwendig werden wird. Nach derzeitigem Stand wird darüber auf Grundlage der Immissionssituation im Jahr 2026 entschieden. Ein neuer Luftreinhalteplan müsste dann bis zum 31.12.2027 erarbeitet und beschlossen werden.

In jedem Fall ist es aus lufthygienischer Sicht – wie auch aus der des Klimaschutzes – schon jetzt geboten, die Verkehrs-, Energie- und Wärmewende zu beschleunigen.

 

Wetter

Aus lufthygienischer Sicht war das Wetter im Jahr 2023 günstig. Ein schwer quantifizierbarer, aber erheblicher Teil der Verbesserungen der Belastungssituation ist auf das Wetter zurückzuführen.

So war 2023 einerseits das niederschlagsreichste Jahr in NRW seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881. Niederschläge beeinflussen vor allem die Staubbelastung, da von feuchten Böden weniger Staub aufgewirbelt wird und außerdem Staub und andere Schadstoffe aus der Luft ausgewaschen werden.

Andererseits waren 2022 und 2023 mit einer durchschnittlichen Lufttemperatur von 11,2 °C die beiden wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen (1881). Auch die Zahl der Frosttage lag mit 50 deutlich unter dem langjährigen Mittel. Winterliche Hochdrucklagen zeichnen sich häufig durch geringe Temperaturen, geringe Windgeschwindigkeiten und schlechte Austauschbedingungen (Inversionswetterlagen) aus. Gleichzeitig wird mehr geheizt und auch das Emissionsverhalten vieler Fahrzeuge ist ungünstiger, so dass es zu einer bodennahen Anreicherung von Luftschadstoffen kommt. Daher gehen milde Winter, wie wir sie in den letzten beiden Jahren hatten, tendenziell mit besserer Luftqualität einher.

 

Stickstoffdioxid-Belastung

Landesweit wurde 2023 an 132 Probenahmestellen die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Wie in den beiden Vorjahren wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ nur an einer autobahnnahen Messstelle in Essen überschritten. Nachdem landesweit von 2018 bis 2020 die Stickstoffdioxid-Konzentrationen deutlich zurückgegangen waren, hat es von 2020 bis 2022 keine wesentlichen Änderungen gegeben. 2023 ist die NO2-Belastung wieder deutlich gesunken.

Dieser landesweite Trend spiegelt sich auch an den Oberhausener Messstellen wieder (s. Diagramm 1). Die Belastung an der Duisburger Straße entwickelt sich weiterhin nahezu parallel zu der durchschnittlichen Belastung an den Verkehrsstationen im Basis-Messnetz (2023: jeweils 26µg/m³; 2022: Duisburger Str.: 29 µg/m³, Verkehrsstationen im Basis-Messnetz: 30 µg/m³).

Die Mülheimer Straße ist auch weiterhin eine überdurchschnittlich belastete Verkehrsstation. Im Jahr 2023 betrugen die Jahresmittelwerte für NO2 31 µg/m³ (kontinuierliche Messung) und 33 µg/m³ (Passivsammler). Gegenüber dem Vorjahr sind die Werte somit um jeweils 3 µg/m³ gesunken.

 

Feinstaub-Belastung

Wie bereits im Umweltausschuss am 06.09.2023 dargelegt, ist die Belastung mit der gröberen Feinstaub-Fraktion PM10 so niedrig, dass auch die voraussichtlichen zukünftigen Grenzwerte (s.o.) nach 2022 zum zweiten Mal eingehalten wurden. Wegen der günstigen Wetterbedingungen konnten im Jahr 2023 mit jeweils 15 µg/m³ sogar die noch strengeren WHO-Empfehlungen an beiden Messstellen eingehalten werden (s. Diagramm 2). Da die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der PM2,5-Belastung (s.u.) auch die PM10-Belastung reduzieren werden, ist die Gefahr von PM10-Grenzwertüberschreitungen auch nach 2030 gering.

Mit der Einführung neuer Grenzwerte rückt die feinere Staubfraktion PM2,5 in den Fokus. Dieser Anteil des Staubes ist mit einem „mittleren Durchmesser“ von 2,5 µm im Vergleich zu PM10 mit einem „mittleren Durchmesser“ von 10 µm erheblich feiner. Da feinere Staubpartikel wesentlich tiefer eingeatmet werden und teilweise bis in die Lungenbläschen und Blutbahnen vordringen können, sind sie für den Körper auch wesentlich schädlicher. Die PM2,5-Belastung ist von 12 µg/m³ (Mülheimer Str.) bzw. 11 µg/m³ (Duisburger Str.) auf jeweils 10µg/m³ gesunken (s. Diagramm 3).

Der aktuelle Grenzwert von 25 µg/m³ und erstmalig auch der geplante zukünftige Grenzwert von 10 µg/m³ wurden 2023 somit eingehalten. Wegen des erheblichen positiven Wettereinflusses kann hier allerdings noch nicht von einer dauerhaften Einhaltung des zukünftigen Grenzwerts ausgegangen werden

 

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Anlagen

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