Berichtsvorlage - M/17/5409

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Sachverhalt

Grundlagen der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, für die Bereiche, in denen im Rahmen der Lärmkartierung Lärmprobleme festgestellt wurden, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Mit diesen gesetzlichen Regelungen sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen für Bürger/innen durch Umgebungslärm verhindert und vermindert, bzw. es soll ihrem Entstehen vorgebeugt werden. Als Lärmquellen werden im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie der Straßenverkehrslärm, der Schienenverkehrslärm, der Flugverkehrslärm und der Lärm von bestimmten Industrieanlagen (IED-Anlagen) nach der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) berücksichtigt. Bei der Umsetzung der staatlichen Pflichtaufgabe, die vom Land Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen übertragen wurde, besteht eine von der EU vorgegebene Bindung an Fristen. So sind gem. § 47 c und d BImSchG die Lärmkartierungen seit 2007 und die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne seit 2008 alle 5 Jahre zu erstellen. Ab der aktuellen 4. Runde wurde den Kommunen ein weiteres Jahr Zeit zwischen der Kartierung und der Aktionsplanung eingeräumt. Aus diesem Grund ist die Stadt Oberhausen verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 den LAP 4. Runde aufzustellen.

 

Verspätete Fertigstellungen von Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen

Nach einem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) handelt es sich insgesamt um 35 Städte und Gemeinden in NRW (11 Ballungsraumkommunen, 24 Nicht-Ballungsraumkommunen), die den LAP 4. Runde voraussichtlich nicht rechtzeitig fertigstellen werden. Die Stadt Oberhausen ist dabei eine der Ballungsraumkommunen. Die verspätete Aufstellung des LAPs 3. Runde zum April 2022 führte in Kombination mit der Änderung der Berechnungsvorschrift in der aktuellen 4. Runde zu einer verspäteten Fertigstellung der Lärmkartierung, die im folgenden Abschnitt näher erläutert wird.

 

Lärmkartierung 4. Runde

Grundlage für den neuen Lärmaktionsplan 4. Runde ist die Lärmkartierung 4. Runde. Diese hätte ursprünglich im Rahmen der gesetzlichen Frist bis Juni 2022 fertiggestellt werden müssen. Durch die verspätete Aufstellung des LAP 3. Runde, war die Einhaltung dieser Frist nicht möglich. Erschwerend kam hinzu, dass durch die EU die Berechnungsvorschrift für die Lärmkartierung geändert wurde. Da die Stadt Oberhausen die Lärmkartierung eigenständig ohne externe Unterstützung durchführt, musste daher zunächst die Aktualisierung und Freigabe der Lärmsoftware abgewartet werden. Dadurch waren die Formate, in denen die Grundlagendaten vorliegen müssen, erst spät bekannt. Anschließend mussten die Daten zur Berechnung der Lärmauswirkungen durch den Straßenverkehr, die Straßenbahn und die IED-Anlagen in Oberhausen aufbereitet und in das Berechnungsmodell übertragen werden. Mit den abschließenden Berechnungen der Lärmkarten konnten somit die Ergebnisse erst im Dezember 2023 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) übermittelt werden. Die Kartierung für den Lärm an den Schienenstrecken des Bundes wurden durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Der Fluglärm ist in Oberhausen weiterhin nicht zu betrachten.

 

Lärmaktionsplanung 4. Runde

Die Aufstellung des LAP 4. Runde sollte, wie in den vorherigen Runden auch, in Form einer Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro erfolgen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Lärmkarten wurde daher seit Anfang 2024 an der Vorbereitung einer externen Ausschreibung des LAP 4. Runde gearbeitet. Es wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt, in dem unter anderem die folgenden Punkte bearbeitet werden sollten:

- Analyse der Lärmbelastungssituation auf der Grundlage der neuen Kartierung

- Umsetzungsbilanz der Lärmaktionspläne 1. bis 3. Runde

- Entwicklung von Maßnahmenkonzepten für die Straßen in kommunaler Verantwortung

- Überarbeitung der „Ruhigen Gebiete“

- Begleitung und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die drei angefragten Ingenieurbüros stellten eine Bearbeitung des Auftrags bis zum August 2025 in Aussicht. Diese ca. dreizehnmonatige Verzögerung wurde der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der turnusmäßigen Sachstandsabfragen Anfang 2024 mitgeteilt. In der Vergangenheit hat dies nie zu Beanstandungen geführt (siehe bspw. LAP 3. Runde bzw. Lärmkartierung 4. Runde).

 

Weisung durch die Bezirksregierung Düsseldorf

Im Rahmen eines regelmäßigen Termins des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) mit den Ballungsraumkommunen am 15. Mai 2024 wurde erstmals vom Ministerium darauf hingewiesen, dass in der aktuellen Runde auf die Einhaltung der Einreichungsfristen für den LAP bestanden wird und eine Fristverlängerung nur bis zum 18. Oktober 2024 möglich ist. Parallel bzw. in direktem Anschluss an diese Veranstaltung hat die Stadt Oberhausen ein Anschreiben des Staatssekretärs (Schreiben vom 8. Mai 2024) und eine Weisung nach § 9 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) durch die Bezirksregierung Düsseldorf (Schreiben vom 17. Mai 2024) erhalten. Die Bezirksregierung weist in ihrem Schreiben die Stadt Oberhausen an:

 

  1. Bis zum 28.05.2024 den aktuellen Sachstand und einen Zeitplan für die Fertigstellung des Lärmaktionsplans zu berichten, welcher insbesondere auch unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Anforderungen aus § 47d BImSchG voraussichtlich einzuhalten ist und
  2. der Verpflichtung zur Erstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG fristgerecht bis zum 18.10.2024 nachzukommen sowie die rechtlich erforderlichen Berichte fristgerecht an das LANUV zu übermitteln.

 

Zu Punkt 2 behält sich die Bezirksregierung weitere Aufsichtsmaßnahmen vor. Die Kommunalaufsicht (Dezernat 31, Bezirksregierung Düsseldorf) wurde in Bezug auf diese Weisung ins Benehmen gesetzt.

Nach der Erfahrung aus den ersten drei Runden der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie kam diese Haltung des Ministeriums und der Bezirksregierung für die Fachverwaltung sehr überraschend und kurzfristig. Die Kommunen wurden zwar auch in den vergangenen Runden auf die Abgabetermine verwiesen, großzügige Fristverlängerungen waren bisher aber in jeder Runde möglich. Durch die bereits beschriebene Änderung der Berechnungsvorschrift, den damit verbundenen kurzfristigen Anpassungen bei der Datenerhebung und Verspätungen bei den Kartierungen durch das LANUV für die Nicht-Ballungsraumkommunen und die Flughäfen, ist die Fachverwaltung davon ausgegangen, dass eine Fristverlängerung auch in dieser Runde möglich sein wird.

Nach Erhalt der Weisung durch die Bezirksregierung wurde die Vergabe der Erstellung des LAP 4. Runde gestoppt, da eine Fertigstellung unter Durchführung der genannten Punkte des Leistungsverzeichnisses bis zum 18. Oktober 2024 nicht möglich gewesen wäre.

Im Anschreiben der Weisung wurde von der Bezirksregierung zur Beschleunigung des Verfahrens empfohlen, einen speziellen Schwerpunkt bei der Erstellung des LAP auf die Evaluation, Aktualisierung und Anpassung der bereits implementierten Maßnahmen aus der dritten Runde der Lärmaktionsplanung zu legen. Dieser Empfehlung wird die Stadt Oberhausen aufgrund der strengen zeitlichen Vorgabe von vier verbleibenden Monaten folgen und von dem bisherigen Vorgehen bei der Erstellung der Lärmaktionspläne abweichen. Es werden keine weitergehenden Analysen der aktuellen Lärmkarten durchgeführt und demnach auch keine Änderungen an den Lärmbrennpunkten und Maßnahmenbereichen vorgenommen. Gleiches gilt für die Anpassung und Entwicklung von „Ruhigen Gebieten“. Die bestehenden und bereits durch den Rat der Stadt beschlossenen kommunalen Maßnahmen der kurzfristigen (Umsetzung bis 2027) und langfristigen (Umsetzung nach 2027) Strategie in den insgesamt 35 Maßnahmenbereichen des LAP 3. Runde (s. Anlage) werden evaluiert, aktualisiert und fortgeschrieben. Bereits umgesetzte Maßnahmen werden aus dem Maßnahmenkatalog entfernt und Maßnahmen aus der langfristigen Strategie nach verwaltungsinterner Abstimmung mit dem Bereich Mobilität unter Umständen in die kurzfristige Strategie verschoben. Die aktuellen Maßnahmensachstände an den Autobahnen und Schienenstrecken des Bundes werden bei den Baulastträgern abgefragt und nachrichtlich übernommen, da die Zuständigkeit der Umsetzung nicht bei der Stadt Oberhausen liegt. Die „Ruhigen Gebiete“ werden aus dem LAP 3. Runde übernommen und nicht verändert. Der eigentliche Bericht zum Lärmaktionsplan wird ebenfalls nicht den Umfang der ersten drei Runden erreichen. Das LANUV hat zu Beginn des Jahres einen aktualisierten Musterlärmaktionsplan vorgestellt, der zur Dokumentation des LAP 4. Runde verwendet werden kann. Es werden in diesem Bericht nur die rechtlich notwendigen Angaben zur Lärmaktionsplanung in ein vorgegebenes Formular eingetragen. Dieser Bericht ist die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit, die bei Beachtung des § 47d BImSchG dennoch stattfinden muss, auch wenn die Maßnahmen bereits aus der letzten Runde der Lärmaktionsplanung bekannt sind. Als Zeitraum der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind vier Wochen direkt nach den Sommerferien geplant. Die Hinweise und Anregungen werden im Anschluss ausgewertet, abgewogen und in den aktualisierten Bericht übernommen.

Das geänderte Vorgehen und der neue Zeitplan wurden im Hinblick auf die in der Weisung vorgegebene Frist rechtzeitig am 27. Mai 2024 an die Bezirksregierung gemeldet. Da im Oktober 2024 keine Ratssitzung stattfindet, wurde bei der Bezirksregierung für die Abgabe des LAP eine Fristverlängerung um einen Monat bis zur Ratssitzung am 18. November 2024 beantragt. Eine Antwort steht noch aus. Sollte eine Fristverlängerung nicht möglich sein, wurde der Bezirksregierung als Alternative eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister zur Einhaltung der Frist angekündigt. Die Durchführung und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive der Erstellung einer Ratsvorlage werden nach den Sommerferien nicht bis zur Ratssitzung am 23. September 2024 möglich sein, sodass diese Sitzung keine Alternative darstellt.

Die Lärmaktionsplanung 5. Runde, die bis zum 18. Juli 2029 abgeschlossen werden muss, ist wieder in der gewohnten ausführlichen Form vorgesehen. Die vorgeschaltete Kartierung erfolgt bis zum 30. Juni 2027.

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Anlagen

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