Berichtsvorlage - M/17/5378
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung eines ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Nebel, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2024
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Sachverhalt
Am 15. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) veröffentlicht worden. Alle Jugendämter bundesweit sind seither angehalten, den Kinderschutz entsprechend auszurichten. Über dies wurde am 01. Mai 2022 das neue Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSchG NRW) in Kraft gesetzt. Die politischen Reformen sind weichenstellende Impulsgeber für eine langfristige Sicherstellung von Qualitätsmerkmalen in der Kinderschutzarbeit sowie die Gewährleistung von Kinderrechten (Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 6 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Durch die Umsetzung der politischen Vorgaben kann der Kinderschutz nachhaltig verbessert werden, so dass Kinder und Jugendliche in einer unterstützenden Umgebung aufwachsen können. Insbesondere mit dem § 5 des Landeskinderschutzgesetzes NRW wird die bereits in § 79a SGB VIII festgelegte Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe bezogen auf den Kinderschutz um entsprechende Verfahrensweisen erweitert. Darüber hinaus wurden damit verbundene Aufgaben nach den §§ 8 und 9 des Landeskinderschutzgesetzes NRW konkretisiert und zu Pflichtaufgaben der Kommunen und Kreise, welche ab dem 01.07.2023 in Kraft getreten sind.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Reformen und der daraus resultierenden kommunalen Handlungsbedarfe, beauftragte die Verwaltung Herrn Prof. Dr. Nüsken, Evangelische Fachhochschule Bochum, mit der Durchführung einer wissenschaftlichen Begutachtung und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Kinderschutz in Oberhausen. Herr Nüsken und sein Team begleiteten die Stadtverwaltung im Zeitraum 4. Quartal 2022 bis 4. Quartal 2023 bei der Umsetzung der komplexen Aufgabe im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung. In diesem Zusammenhang orientierten sich Prof. Dr. Nüsken und Team an einem Projektstrukturplan, der entsprechend der Rahmenbedingungen des Bereiches 3-1 Kinder, Jugend und Familie nach Abschluss der ersten 3. Module und nach interner fachlicher Beratung weiter aktualisiert werden konnte.
Die qualitative Untersuchung umfasste verschiedene Arbeitsdimensionen des kommunalen Kinderschutzes und in diesem Zusammenhang die Prüfung bestehender Strukturen sowie Prozesse, die zur langfristigen Sicherstellung eines qualitativen kommunalen Kinderschutzsystems (Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII und §§ 5,8,9 LKSchG NRW) erforderlich sind.
Nach erfolgreichem Abschluss des dritten Moduls Ende des Jahres 2023 wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen, die sowohl mit den personellen Ressourcen des Bereiches 3-1 Kinder, Jugend und Familie, als auch mit den Erfordernissen des LKSchG NRW einhergingen, die Überführung des weiteren Prozesses an den Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie vereinbart.
Vor diesem Hintergrund informiert der Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Bearbeitungsstand zur Umsetzung eines ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes in Oberhausen und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung im Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung eines ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes in Oberhausen.
Dieser Bericht stellt überdies eine Einordnung des gesamten Projektes in die bereits vorhandenen Strukturen zum Kinderschutz bei der Stadt Oberhausen dar. Angefangen bei einer chronologischen Herleitung, der Einordnung in eine Zeit/Ziel-Planung, über die Erläuterung der Anwendung von Methoden unter qualitativen Gesichtspunkten, werden am Ende des Berichtes im Ausblick die Handlungsschritte zum weiteren Vorgehen zusammengefasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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