Beschlussvorlage - B/17/5249
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Deckungsring Erzieherische Hilfen im Haushaltsjahr 2024. Inanspruchnahme von Rückstellungen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Herr Nebel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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19.06.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 600.000,-- EUR im Finanzplan 2024 bei dem Produkt 060506 (PN0605A) „Erzieherische Hilfen“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2024 ergeben sich nicht.
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Finanzposition |
Bezeichnung |
Betrag |
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7300.00 |
Transferauszahlungen |
600.000,-- EUR |
600.000,-- EUR
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.
Sachverhalt
Zum Jahresabschluss 2023 wurden im Deckungsring D06000322 – Erzieherische Hilfen drei Rückstellungen von in Summe 3.400.000,-- Euro in die Bilanz eingestellt.
Eine Rückstellung (Nr.21) über 2.000.000,-- Euro wurde für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden gebildet. Die zweite Rückstellung (Nr.21) über 800.000,- Euro und die dritte Rückstellung (Nr.21) über 600.000,-- Euro wurden beide für die Leistung von erzieherischen Hilfen aus dem Jahr 2023 gebildet, welche erst im Jahr 2024 in Rechnung gestellt werden.
Für die Inanspruchnahme der ersten beiden Rückstellungen wurden bereits liquide Mittel in Höhe von 2.800.000,-- Euro beantragt (B/17/4530-01). Da die dritte Rückstellung über 600.000,-- Euro erst im fortgeschrittenen Prozess des Jahresabschlusses 2023 gebildet wurde, sind für die Inanspruchnahme noch liquide Mittel in Höhe von 600.000,-- Euro bereitzustellen.
Im Jahr 2024 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2024 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Im Rahmen des Finanzplans sind in 2024 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 600.000-- EUR bereitzustellen. Eine Deckung ist nicht vorhanden, daher ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan 2024.
