Beschlussvorlage - B/17/5364
Grunddaten
- Betreff:
-
Markierung eines Fahrradschutzstreifens auf der Hartmannstraße von Kreisverkehr Königshardter Straße bis Kirchhellener Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz, Hr. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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13.06.2024
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Gestoppt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt der geplanten Markierung des Fahrradschutzstreifens und der Deckenerneuerung auf der Hartmannstraße von Kreisverkehr Königshardter Straße bis Kirchhellener Straße zu.
Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 536.038,83 € (brutto) belaufen und sind im Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm eingeplant.
Sachverhalt
Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028 ist die Hartmannstraße zum Ausbau der Radverkehrsanlagen mit der laufenden Nummer 291 aufgeführt. Die Maßnahme ist Teil des Straßenbauprogramms 2024, welches am 11.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Im Rahmen der Straßenbauprogramme von 2018 ff. wurde die Deckenerneuerung des Höhenwegs zwischen dem Buchenweg und der Walsumermarkstraße durchgeführt. Die bestehende Fahrbahnmarkierung wurde im Anschluss ebenfalls erneuert und dabei an die aktuellen Regelwerke angepasst. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wurde in diesem Zuge auch ein 1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen auf dem Höhenweg zwischen dem Buchenweg und der Walsumermarkstraße eingerichtet.
Der in diesem Abschnitt neu angelegte Fahrradschutzstreifen stellt eine deutliche Verbesserung dar und wird dementsprechend sehr gut angenommen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt zu prüfen, wie der aktuell nur abschnittsweise vorhandene Fahrradschutzstreifen, durchgängig unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens von der Kirchhellener Straße bis zum Kreisverkehr BAB-Auffahrt Dinslaken-Süd, entlang der Hartmannstraße, Höhenweg sowie Hirschkampstraße, angelegt werden kann (Vorlage A/16/5879-01).
Über die Planung zur Markierung eines Fahrradschutzstreifens im Abschnitt Höhenweg, Hirschkampstraße und Hünenbergstraße wurde bereits im November 2023 berichtet (M/17/4142-01). Mit einer Umsetzung des Abschnittes ist ab 2025 zu rechnen.
Für den Abschnitt auf der Hartmannstraße sind mittlerweile die Planungen ebenfalls abgeschlossen und werden mit dieser Vorlage vorgestellt.
Konkret ist geplant, die Neumarkierung sowie beidseitig angelegte 1,50 m breite Schutzstreifen auch auf der Hartmannstraße zu realisieren. Im Bereich mit angrenzenden Parkplätzen wird ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm angelegt. Aus Gründen des Platzmangels werden in den Bereichen der Häuser von Nummer 39 bis 53 und von Nummer 3 bis 29 auf der südlichen Seite und von Nummer 56 bis 70 auf der nördlichen Seite Piktogrammketten aufgebracht. Hierbei handelt es sich um alleinstehende Radverkehr-Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO, die im Abstand von 25 m bis 50 m zueinander in Längsrichtung im Bereich des rechten Fahrbahnrands aufgebracht werden. Diese Piktogrammketten sind per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) seit Januar 2023 umsetzbar.
Zur Umsetzung ist das Demarkieren bestehender Markierungen erforderlich. Das Demarkieren wird durch ein Abfräsen der vorhandenen Markierungen erfolgen. Der Schaden, den ein Abfräsen auf einer Deckschicht verursacht, wird als sehr kritisch angesehen. Weiterhin weist die vorhandene Deckschicht einen bemerkbaren Grad des Verschleißes auf. Daher ist im oben genannten Abschnitt eine Deckenerneuerung erforderlich.
Die Maßnahmen sind Teil des Straßenbauprogramms, welches durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Kosten für die beschriebenen Markierungsarbeiten und die Deckenerneuerung werden sich auf rund 536.038,83 € (brutto) belaufen und sind beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonst. öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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3
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(wie Dokument)
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10 MB
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4
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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486,9 kB
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