Beschlussvorlage - B/17/5364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt der geplanten Markierung des Fahrrad­schutzstreifens und der Deckenerneuerung auf der Hartmannstraße von Kreisverkehr Kö­nigshardter Straße bis Kirchhellener Straße zu.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 536.038,83 € (brutto) belaufen und sind im Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonsti­ge öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm eingeplant.

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Bezug

 

M/17/4142-01 – Markierung eines durchgehenden Fahrradschutzstreifens auf dem Höhen­weg, Hirschkampstraße und Hünenbergstraße

A/16/5879-01 – Fahrradangebotsstreifen Kirchhellener Straße bis zum Kreisverkehr BAB‑Auffahrt Dinslaken-Süd

 

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Sachverhalt

 

Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028 ist die Hartmannstraße zum Ausbau der Radverkehrsanlagen mit der laufenden Nummer 291 aufgeführt. Die Maßnahme ist Teil des Straßenbauprogramms 2024, welches am 11.12.2023 vom Rat beschlossen wurde. Im Rahmen der Straßenbauprogramme von 2018 ff. wurde die Deckenerneuerung des Höhen­wegs zwischen dem Buchenweg und der Walsumermarkstraße durchgeführt. Die bestehen­de Fahrbahnmarkierung wurde im Anschluss ebenfalls erneuert und dabei an die aktuellen Regelwerke angepasst. Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wurde in diesem Zuge auch ein 1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen auf dem Höhenweg zwischen dem Buchen­weg und der Walsumermarkstraße eingerichtet.

 

Der in diesem Abschnitt neu angelegte Fahrradschutzstreifen stellt eine deutliche Ver­besserung dar und wird dementsprechend sehr gut angenommen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt zu prüfen, wie der aktuell nur abschnittsweise vorhandene Fahrradschutz­streifen, durchgängig unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens von der Kirch­hellener Straße bis zum Kreisverkehr BAB-Auffahrt Dinslaken-Süd, entlang der Hartmann­straße, Höhenweg sowie Hirschkampstraße, angelegt werden kann (Vorlage A/16/5879-01).

 

Über die Planung zur Markierung eines Fahrradschutzstreifens im Abschnitt Höhenweg, Hirschkampstraße und Hünenbergstraße wurde bereits im November 2023 berichtet (M/17/4142-01). Mit einer Umsetzung des Abschnittes ist ab 2025 zu rechnen.

 

Für den Abschnitt auf der Hartmannstraße sind mittlerweile die Planungen ebenfalls abge­schlossen und werden mit dieser Vorlage vorgestellt.

 

Konkret ist geplant, die Neumarkierung sowie beidseitig angelegte 1,50 m breite Schutz­streifen auch auf der Hartmannstraße zu realisieren. Im Bereich mit angrenzenden Park­plätzen wird ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm angelegt. Aus Gründen des Platzman­gels werden in den Bereichen der Häuser von Nummer 39 bis 53 und von Nummer 3 bis 29 auf der südlichen Seite und von Nummer 56 bis 70 auf der nördlichen Seite Piktogramm­ketten aufgebracht. Hierbei handelt es sich um alleinstehende Radverkehr-Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO, die im Abstand von 25 m bis 50 m zueinander in Längsrichtung im Be­reich des rechten Fahrbahnrands aufgebracht werden. Diese Piktogrammketten sind per Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) seit Januar 2023 umsetzbar.

 

Zur Umsetzung ist das Demarkieren bestehender Markierungen erforderlich. Das Demar­kieren wird durch ein Abfräsen der vorhandenen Markierungen erfolgen. Der Schaden, den ein Abfräsen auf einer Deckschicht verursacht, wird als sehr kritisch angesehen. Weiterhin weist die vorhandene Deckschicht einen bemerkbaren Grad des Verschleißes auf. Daher ist im oben genannten Abschnitt eine Deckenerneuerung erforderlich.

 

Die Maßnahmen sind Teil des Straßenbauprogramms, welches durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen wurde. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2025 vor­gesehen.

 

Die Kosten für die beschriebenen Markierungsarbeiten und die Deckenerneuerung werden sich auf rund 536.038,83 € (brutto) belaufen und sind beim Auftrag 560012010190 – Ge­meindestraßen und sonst. öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm eingeplant.

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