Beschlussvorlage - B/17/5363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt das Einrichten eines einseitigen Schutzstreifens und die Entfernung von baulichen Einengungen zugunsten des Radverkehrs auf der Graßhofstraße (K10) im Abschnitt Holtstegstraße bis Emmericher Straße.

 

Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 25.000 € (brutto) belaufen und werden im Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 522160 – Aufwendungen für Radwegeinfrastruktur eingeplant.

 

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Bezug

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Straßenunterhaltung steht in diesem Jahr die Erneuerung der Straßen­markierung der Graßhofstraße von Holtstegstraße bis Emmericher Straße an. Die Graßhof­straße stellt mit der Drostenkampstraße (K10) eine wichtige Verbindung zwischen der Bahn­straße und Emmericher Straße zur Stadtgrenze Dinslaken dar. Die Graßhofstraße ist zudem eine wichtige Haupt- und Nebenroute im Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen und sollte dementsprechend mit möglichst hochwertigen Radverkehrsablagen ausgestattet wer­den.

 

Die Graßhofstraße verfügt bereits in den meisten Abschnitten über Radverkehrsanlagen. In dem jetzt neu zu markierenden Abschnitt sind bisher aber noch keine Radverkehrsanlagen vorhanden. In diesem Abschnitt befinden sich bisher lediglich sechs bauliche Elemente zur punktuellen Einengung der Fahrbahn und Führung des Radverkehrs (siehe Anlage 2). Diese führen in der Praxis zu anhaltenden Problemen und Beschwerden. Die Einbauten werden regelmäßig zugeparkt und die nutzbare Breite ist mit ca. einem Meter für den Radverkehr zu gering. Im Bereich mit angrenzenden Längsparkplätzen besteht zudem die Gefahr von „Dooring“-Unfälle, da der Radverkehr sehr dicht ohne Sicherheitstrennstreifen an den par­kenden Fahrzeugen vorbeigeführt wird (siehe Anlage 3). Die Einbauten können daher nicht der angedachten Funktion entsprechend genutzt werden und stellen vielmehr ein Sicher­heitsrisiko dar.

 

Im Rahmen der anstehenden Straßenneumarkierung soll daher im betroffenen Abschnitt eine neue Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn markiert werden. Hierzu ist ein einseitiger Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m und einem Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m auf der östlichen Straßenseite vorgesehen. Durch die vorhandene Fahrbahnbreite ist es nicht möglich beidseitig einen Schutzstreifen aufzubringen. Die östliche Seite wurde gewählt, da der Schutzstreifen hier neben dem baulich angelegten Parkstreifen geführt werden kann und keine Stellplätze für die Maßnahme entfernt werden müssen.

Das beidseitige bzw. zusätzliche Einrichten eines Schutzstreifens auf der westlichen Fahr­bahnseite würde dazu führen, dass mindestens die Hälfte aller öffentlichen Stellplätze in dem Bereich Emmericher Straße bis Holtstegstraße entfallen würden, da hier das aktuelle vorlie­gende Fahrbahnparken zukünftig nicht mehr möglich wäre. Zur Realisierung von beidseitigen Radverkehrsanlagen ist ein kompletter Neubau mit veränderter Querschnittsaufteilung erfor­derlich, welcher im Rahmen der anstehenden Markierungsarbeiten nicht umsetzbar ist.

 

Neben der Schaffung einer neuen Radverkehrsanlage führt die Maßnahme zudem zu einer Geschwindigkeitsreduzierung, da der vorhandene Fahrbahnquerschnitt durchgängig optisch eingeengt wird.

 

Der Plan für die vorgesehene Maßnahme kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 25.000 € (brutto) belaufen und werden im Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 522160 – Aufwendungen für Radwegeinfrastruktur eingeplant.

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Anlagen

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