Beschlussvorlage - B/17/5320
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführungsbeschluss einer Kanalsanierungsmaßnahme Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Zhini Huang
- Beteiligt:
- BV Sterkrade
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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13.06.2024
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –
in Höhe von 598.148,07 EUR brutto zur Verfügung.
Sachverhalt
Es handelt sich bei der Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben um eine Kanalsanierung durch einen Inliner. Diese Art Sanierung ist eine nachhaltige Sanierungsmethode, wodurch eine Senkung von CO²-Austoß und damit eine saubere klimatische Sanierung gewährleistet ist. Weiterhin wird durch die Abdichtung des Kanals der Schutz des Grundwassers gesichert. Die Maßnahme ist weiterhin kostenschonend und langfristig für den Kanal lebenserhaltend.
Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben
(lfd. Nr. 523 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Oranienstraße von Lütticher Straße bis Am Leitgraben ist der Kanal zu sanieren. Die Sanierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2024 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde 1951 als Eiprofil in der Nennweite DN 600/900 mit Sohltiefen von ca. 5,60 m verlegt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Sanierung mittels Liner des Kanals erforderlich ist. Durch die Kanalsanierung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Sommer 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 598.148,07 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung
