Beschlussvorlage - B/17/5217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalbaumaßnahme Mathildestraße von Weseler Straße bis Oskarstraße in Höhe von 571.304,72 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel im Jahr 2024 stehen wie folgt zur Verfügung 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-position

Bezeichnung

2024

VE 2025

 

560011030100000

 

Kanalbauprogramm

 

 

785230

 

 

AiB Tiefbau WBO

 

12.000.000 EUR

 

6.900.000 EUR

 

 

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Bezug

B/17/2754-02, Kanalbauprogramm 2023

B/17/4099-01, Straßen- und Wegekonzept 2024-2028

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Sachverhalt

Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.

 

Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Mathildestraße von Weseler Straße bis Oskarstraße

(lfd. Nr. 332 des Straßen- und Wegekonzeptes 2024 bis 2028)

 

In der Mathildestraße von Weseler Straße bis Oskarstraße ist der Kanal zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2023 beschlossen.

 

Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1926 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen ca. 2,80 m und ca. 3,50 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der gleichen Nennweite DN 300 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Nach Abschluss des Kanalbaus wird die Baugrube geschlossen. Durch die Kanalerneuerung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Herbst 2024. Die geschätzten Baukosten betragen 571.304,72 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition 785230 – AiB Tiefbau WBO – zur Verfügung.

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