Beschlussvorlage - B/17/5388
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung Oberhausener Kinder an der GGS Moltkeschule in Dinslaken
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Torben Schuster
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.06.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung Oberhausener Kinder am Standort Moltkeschule in Dinslaken. Die als Anlage beigefügte Fassung der Vereinbarung sowie eine schriftliche Zusicherung der Stadt Dinslaken, dass etwaige akquirierte Fördergelder die Belastungen der Stadt Oberhausen anteilig verringern, sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die zeitgleiche Aufhebung der bisher geltenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beschulung Oberhausener Kinder vom 22.01.2007.
Sachverhalt
Bereits im Jahr 1977 wurde zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Dinslaken eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, nach der Kinder aus Oberhausen die Gemeinschaftsgrundschule Moltkeschule in Dinslaken-Barmingholten besuchen und die Stadt Dinslaken für diese Kinder die Aufgabe des Schulträgers wahrnimmt. Die Stadt Oberhausen hat sich im Gegenzug zur Zahlung eines jährlichen Schulkostenbeitrages entsprechend der Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Barmingholten verpflichtet.
Diese Vereinbarung wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Dinslaken vom 05.07.2005 und des Rates der Stadt Oberhausen vom 12.09.2005 mit Wirkung zum Schuljahr 2005/2006 geändert.
Zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Dinslaken besteht Einvernehmen, dass die grundschulpflichtigen Kinder des Ortsteils Barmingholten weiterhin in der Grundschule Moltkeschule beschult werden sollen und die Stadt Dinslaken insoweit Schulträger ist.
Das Gebäude der Moltkeschule muss saniert sowie ein Teilneubau errichtet werden. An den zu erwarteten Kosten soll sich die Stadt Oberhausen beteiligen. (s. Ratsbeschluss B/16/5523-01 der Stadt Oberhausen vom 23.03.2020). Infolgedessen ist beabsichtigt, eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Dinslaken abzuschließen (s. Anlage).
In der originären Ratsvorlage B/16/5523-01 vom 23.03.2020 wurde beschlossen, dass „[…] sich die Stadt Oberhausen an den jährlichen Abschreibungen und der Verzinsung jeweils zu dem prozentualen Anteil beteiligen [soll], den Oberhausener Schülerinnen und Schüler an der Moltkeschule stellen.“
Der Rat der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, dass der Investitionsmaßnahme an der Moltkeschule nur dann zugestimmt wird, wenn die Stadt Oberhausen sich mindestens mit einem Anteil von 40 % an den Abschreibungsaufwendungen beteiligt. Mit der Beschlussvorlage 1475/2024 der Stadt Dinslaken wurde im dortigen Schulausschuss am 13.05. vorberaten, dass sich die Stadt Oberhausen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „[..] entsprechend dem Anteil aller Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Oberhausen, mindestens aber mit einem Anteil von 40%, an den tatsächlichen Aufwendungen für die Abschreibungen [beteiligt]“.
Der aktuelle Anteil der Oberhausener Schüler und Schülerinnen an der Moltkeschule in Dinslaken liegt im Schuljahr 2023/2024 bei ca. 50,49 % und beträgt prognostiziert im Schuljahr 2024/2025 ca. 46,91 %.
Aufgrund der Umbaumaßnahmen wird der Standort Tackenstraße 51a in Dinslaken ab nächstem Jahr komplett saniert, so dass die neuen ersten Klassen voraussichtlich in den nächsten zweieinhalb Jahren am Ersatzstandort der ehem. Fröbelschule, Riemenschneiderstr. 12, 46539 Dinslaken beschult werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die originäre Kostenaufstellung über 6.323.339 EUR muss aufgrund der zeitlichen Verzögerung und der eingetretenen Baukostensteigerung um ca. 2.300.000 EUR auf ca. 8.600.000 EUR angepasst werden.
Die aktuelle Belastung der Gesamtabschreibung der Baumaßnahme über 40 Jahre würde sich auf ca. 215.000 EUR jährlich belaufen. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich an den Abschreibungskosten in Höhe des prozentualen Anteils der Oberhausener Schülerinnen und Schüler, mindestens jedoch verpflichtend mit 40 % (ca. 86.000 Euro). Dies trifft auch für den Fall zu, dass keine Kinder aus Oberhausen die Schule in Dinslaken besuchen.
Unter der Annahme, dass die Anzahl der Schüler und Schülerinnen der Stadt Oberhausen bei ca. 50 % liegt, werden jährliche Kosten in Höhe von 107.500 EUR erwartet.
Die damit voraussichtlich verbundenen jährlichen Mehraufwendungen werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2025 ff. für die Dauer von 40 Jahren unter dem Auftrag: 330003010800 – Auswärtige Schulen, Kostenart: 523200 – Erstattungen an Gemeinden (GV) in den Haushalt eingestellt.
Das prognostizierte Gesamtvolumen der Kosten für die Kostenbeteiligung am Bauvorhaben Moltkeschule beläuft sich für die Stadt Oberhausen über die nächsten 40 Jahre auf ca. 4.300.000 EUR.
Sofern seitens der Stadt Dinslaken Fördergelder akquiriert werden, sind die Belastungen der Stadt Oberhausen entsprechend anteilig zu verringern. Eine gesonderte Zusicherung wird von der Stadt Dinslaken ausgestellt.
Die 2020 beschlossenen Schulkostenbeiträge pro Schülerinnen und Schüler pro Jahr aus dem Stadtteil Oberhausen-Barmingholten bleiben unberührt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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294,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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351,5 kB
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