Berichtsvorlage - M/17/5330

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Sachverhalt

Im Rahmen einer landesweiten Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Förderprogrammes Digitalpakt Schule NRW ist die Ausstattung aller Berufskollegs und Förderberufskollegs in Nordrhein-Westfalen mit je einer professionellen Videokonferenzanlage förderfähig. Diese Fördermittel stehen zusätzlich zur bereits laufenden Ausstattung der Schulen mit W-LAN-fähiger Netzwerkinfrastruktur zur Verfügung.

Im Rahmen der angepassten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen, veröffentlicht am 19.01.2024, hat die Landesregierung zu diesem Zweck eine Summe von insgesamt rund 6,5 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hiervon entfallen auf das Hans-Böckler-Berufskolleg, das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg sowie das Hans-Sachs-Berufskolleg jeweils 19.000 Euro inklusive des städtischen Eigenanteils i.H.v. 10 Prozent. Diese Mittel werden überplanmäßig im Haushalt 2024 in der Finanzposition 330003010000001 entsprechend vereinnahmt sowie verausgabt.

Die Mittel für die Beschaffung von professionellen Videokonferenzanlagen für die 3 Oberhausener Berufskollegs wurden am 16.05.2024 beantragt. Die Rückmeldung des Fördergebers ist bislang ausstehend. Darüber hinaus hat die Stadt Oberhausen die entsprechenden Beschaffungsbedarfe in die gemeinsame Vergabe des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) sowie des Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) eingebracht. Mit einem Zuschlag wird im Juli 2024 gerechnet, im Anschluss können Fachplanung und Beschaffung der benötigten Komponenten beauftragt werden. Auch ggf. zukünftig anfallende Bedarfe gleichartiger Komponenten können durch dieses Vergabeverfahren bedient werden.

Die Videokonferenzanlagen sollen die Berufskollegs bei der Umsetzung von Konzepten zu Lernortkooperationen und Vernetzung in Distanzformaten sowie bei der Integration der digitalen Schlüsselkompetenzen in den Unterricht unterstützen.

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